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Autor Thema: Staatsferne ARD, das ZDF & Co. üben sich in staatsnahen Verwaltungsaufgaben  (Gelesen 6957 mal)

V
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Die staatsferne ARD, das ZDF & Co. üben sich in staatsnahen Verwaltungsaufgaben

Beflügelt durch die Ausführungen im Beitrag
VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.0.html

sollten wir uns ein paar Gedanken zur Staatsferne und den Verwaltungsaufgaben machen. Gibt es hier einen entscheidenden Konflikt?

Die staatsferne ARD, das ZDF & Co. üben sich in staatsnahen Verwaltungsaufgaben und veranlassen Festsetzungsbescheide, die Rasterfahndung (mehrfacher Meldedatenabgleich) und betreiben selbst oder über die nicht rechtsfähige gemeinsame Stelle die Zwangsvollstreckungen. All das bietet der Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nicht her.
Die Landesverwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) der Länder gelten wegen der Staatferne und der Ausschlussklausel (in NRW der § 2 Abs. 1 VwVfG) für die Rundfunkanstalten nicht.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag missachtet die größtmögliche Staatferne und wird selbst Verfassungswidrig.
Die staatsnahen Verwaltungsaufgaben in der Form der Festsetzungsbescheide, der Rasterfahndung (mehrfacher Meldedatenabgleich) und der Betreibung der Zwangsvollstreckungen untergräbt die staatsunabhängige Kontrollfunktion der öffentlich-rechtlichen Anstalten über die Politik, die Justiz und untergräbt die staatsunabhängige Information, weil sie Aufgaben der staatsnahen Verwaltung übernimmt und über die von der Politik abhängige KEF (sämtliche Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten gewählt) mit Zwangs-Geld der Bürger versorgt werden.

Wünsche uns allen eine anregende Disskusion zum Thema.

Euch allen einen schönen Sonntag
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 12:35 von Bürger«

V
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15-ter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), §10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung

Zitat
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner,
deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können
von der zuständigen Landesrundfunkanstalt
unmittelbar an die für den
Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde
gerichtet werden.

Wie kann eine staatsferne Anstalt Verwaltungsakte auslösen? 

Der Verwaltungsakt ist eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Eine öffentliche Verwaltung ist staatsabhängig. Im Verwaltungsverfahren prüfen die Behörden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes, bereiten ihn vor und schließen das Verfahren mit dem Erlass ab (§ 9 VwVfG)


Wie kann eine von der Politik abhängige KEF (sämtliche Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten gewählt) über die Zwangs-Gelder der Bürger für eine angeblich staatsferne Medien-Eventualität entscheiden? Vielleicht als Gegenleistung für eine tendenzielle und parteinahe Berichterstattung?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2016, 15:25 von Viktor7«

z
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Ich habe gerade für ein Schreiben an mein VG auf der Webseite der KEF recherchiert. Da gibt es eine ganz interessante Grafik. Wenn man die Gebührenentwicklung über die Jahre betrachtet, wird ersichtlich, dass es mit der regelmäßigen Gebührenerhöhung erst richtig los ging seit der Einführung der KEF, was alleine schon stark an der Unabhängigkeit dieser Institution zweifeln lässt. Das wundert dann noch weniger, wenn man die Lebensläufe der Mitglieder betrachtet. Es wird auf deren Webseite behautptet, die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Diese Unabhängigkeit ist aber wohl eher nominell. Die meisten hatten hohe Posten in Landesministerien inne. Der Vorsitzende war der persönliche Referent des bayrischen Ministerpräsidenten, und dann finden wir noch einen ehemaligen Fraktionsassitenten im Landtag, der auch Verwaltungs und Betriebsdirektor des Saarländischen Rundfunks war, einen ehemaligen Hauptabteilungsleiter im MDR, einen technischen Direktor des NDR, einen Journalisten, der für WDR und ARD tätig war und einen ehemaligen finanzpolitischen Referenten der Bundestagsfraktion der SPD und Mitglied der Rundfunkkommission der Länder und im Fernsehrat des ZDF. Angesiedelt ist die  Geschäftsstelle in einer Staatskanzlei. Eingesetzt sind die Mitglieder von den Ministerpräsidenten. ... Das wird dann als "unabhängig" bezeichnet. Wen wundert da noch was???


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Und wenn man bei der Betrachtung des  Staatsbegriffs nicht nur die Politik, sondern auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften, und nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht, mit einbezieht, dann kann man also sicher sagen, dass der "freie" Rundfunk vom Staat unterwandert wurde. Die Freiheit der Berichterstattung ist ja auch schon durch die unzähligen Stunden Schund, die gesendet werden, stark eingeschränkt. In die verbleibenden Minuten passt dann zuviel Kritik gar nicht mehr rein.
Bei genauer Auszählung kommt man wahrscheinlich auf eine Staatsquote in den Gremien und Räten, die so gefühlte 90 Prozent betragen dürfte. Nur Peter Lustig, der war wirklich frei. :)


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Das Problem dabei ist, dass örR sich gerne vom Staat vereinnahmen lässt. Sorgt dieser verfilzte Sumpf doch dafür, dass jede noch so stumpfsinnige Tätigkeit fürstlich entlohnt wird. So kann sich niemand mehr dem System entziehen, wer einmal drin gefangen ist, muss davon leben. Welcher Gremling oder Rundfunkrat kann schon schadlos aussteigen und das System verraten? Natürlich niemand. Man erinnere sich an das ZDF-Urteil aus Karlsruhe, da war man froh, dass dieses Urteil kam, vermutlich weil das System nur von aussen reformiert werden kann.
Die Aufgaben des örR waren schon immer zweigeteilt. Der Rundfunk war durch Artikel 5 GG geschützt, die Finanzierung sollte dem örR seinen Funktionsauftrag garantieren. Wobei die Finanzierung klammheimlich den selben grundgesetzlich geschützten Status bekam, weil Rundfunk und dessen Finanzierung untrennbar zusammengehören, laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da hat örR mal wieder das Urteil zu seinen Gunsten ausgelegt, denn staatsfern MUSSTE örR schon immer sein und MUSS es auch bleiben/wieder werden. Da diese staatliche Rasterfahndung und diese staatlichen Verwaltungsakte dem Rundfunk dienen, ist der Rundfunk staatlich. Quasistaatlich wird es hoffentlich nicht geben.
Wobei die Kirchensteuer auch vom Staat eingezogen wird. Ist die Kirche deswegen staatlich? Offensichtlich nicht. Weil die Kirche nicht selbst staatlich handelt. Übertragen auf den örR hieße das, die Rundfunkabgabe muss vom Staat eingezogen und an örR weitergereicht werden. ÖrR wird schon nach diesem Kirchensteuersystem geschielt und als undurchführbar erachtet haben:
- weil es zu transparent ist?
- weil nicht genug Pöstchen besetzt werden können?
- weil es nicht zu immensen Reichtümern der Verantwortlichen führt?
- weil dann echter Service für gerechte Bescheide sorgen würde, also 20% Mindereinnahmen wegen nicht verbummelter Formulare, nicht verschleppen Anträgen, nicht doppelt abgerechneten Wohnungen
- weil dann mehr Widerstand zu erwarten wäre von Bürgern, die keine Repressalien durch die GEZ mehr befürchten?


Edit "Bürger":
In diesem Thread soll es nicht um allgemeine, inhaltliche "Staatsferne/ Staatsnähe" gehen, sondern um die staatsnahen Verwaltungsaufgaben. Bitte nicht in allgemeine, schon tausendfach geführte Diskussionen zu "Staatsferne/ Staatsnähe" abdriften, sondern eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Staatsferne ARD, das ZDF & Co. üben sich in staatsnahen Verwaltungsaufgaben
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 13:07 von Bürger«

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Sehr interessant wäre doch die Frage, ob wir etwas Vergleichbares in Deutschland haben.
Gibt es eine staatsferne Organisation (außer ÖRR/ehem. GEZ), die Bescheide ausstellt und Vorstreckungen (Verwaltungsakte) einleitet?
 
Der Verwaltungsakt ist eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Eine öffentliche Verwaltung ist staatsnah. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll jedoch staatsfern sein. Die von der Politik abhängige KEF (sämtliche Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten gewählt) versorgt den ÖRR mit Zwangs-Geld der Bürger, auch mit dem Geld der Nichtnutzer (inkl. zwangszahlende Nichtnutzer) dieser Medienoption.
 
Wie kann unter diesen Umständen der staatsferne ö.-r. Rundfunk staatliche Verwaltungsakte abwickeln, wenn sogar die Landesverwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG, in NRW der § 2 Abs. 1 VwVfG) die Gültigkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Rundfunkanstalten ausschließen?

Nebenbei gesagt:
Was ist mit der Normenklarheit, wonach das Gesetz klar und verständlich sein muss, damit die Betroffenen befähigt werden, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können?
 
Wen könnten wir am besten danach Fragen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2016, 14:52 von Viktor7«

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Gegen einen Staat, der sich selbst und seine Regeln korumpiert, kann man nur mit zivilem Ungehorsam vorgehen. Da in unserem Falle alle drei Staatsgewalten inkl. der 4. Gewalt (Rundfunk) gemeinsame Sache gegen die Bürger machen, kann man sich auch an niemanden mehr wenden.
In Bayern gab es mal eine Feuerschutzabgabe, die jeder erwachsene Mann zahlen musste. Die wurde aber vom VerfG gekippt, weil eine Diskriminierung der Männer vorlag (Frauen mussten nicht zahlen).
Sonst fällt mir nichts ähnlich geartetes ein, ausser man betrachtet zum Beispiel die Abgasprämie als  Automobil-förder-Beitrag . Dagegen hätte man sich zum Beispiel als Fahrradfabrik auch nicht wehren können, obwohl ein Teil der selbst gezahlten Steuern zur Förderung der Konkurenz verwendet wurde.


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Was wir alle schon längst wussten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Machtinstrument der Politik; zur Bildung von Meinungen und als sprudelnde Finanzquelle.

Hier ein interessanter Bericht zur Regierungsnähe des ZDF: Herles bestätigt Weisungen:
http://www.naanoo.com/news/wolfgang-herles-bestaetigt-weisungen-von-oben

Eines der Hauptgründe für die Rundfunkzwangssteuer ist die notwendige Staatsferne und Unabhängigkeit zur Politik und selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits geurteilt, dass diese aufgrund zu vieler Politiker in den Aufsichtsgremien nicht gegeben ist. Dennoch wird das immer wieder als Grund für die ungerechte Rundfunkzwangssteuer, die man nur anders nennt, im Gegensatz zur vorgeschlagenen Steuerfinanzierung genannt. Aber auch diesen Widerspruch ignorieren die Nutznießer dieses Unrechtssystems einfach. Um so erfreulicher, dass es doch mal ein Insider bestätigt.


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