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Autor Thema: Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?  (Gelesen 1558 mal)

S
  • Beiträge: 2
Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?
Autor: 14. August 2016, 10:37
Seit nun fast zwei Jahren lese ich hier mit, hole mir Anregungen, werde immer wieder wütend und habe wirklich versucht mein Bestes zu geben um gegen die "Moloch" anzugehen.
Jetzt war es soweit, heute hielt ich die Entscheidung des VG in den Händen.
Zitternd, ich gebe es zu, öffnete ich den Umschlag und das erste was ich las war: ...wurde abgewiesen... .
Das kann doch nicht sein, eine Klage für die unendlich viel Zeit, Energie und Nerven verwendet wurden, und wofür das Ganze?
Was nun?  Was soll man von einem Rechtsstaat halten, der solche Entscheidungen trifft?
Die Begründung hat 32 Seiten, kann ich soviele Seiten überhaupt hochladen? Besteht Interesse an der Begründung?
Ich bin momentan echt am Boden zerstört, soviel Arbeit und Zeit, für nichts....

Edit: Mein Nachbar wollte mir die Seiten jetzt einscannen, nachdem allerdings die "sensiblen" Daten per Photoshop ausgeblendet worden sind, haben die Dokumente von 43,7 kb auf einmal fast 400 kb. Kann mir jemand helfen, wie man das umgehen kann? Vielen Dank.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2016, 11:26 von Snoop12678«

Uwe

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    • gez-boykott.de
Re: Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?
#1: 14. August 2016, 11:30
Du musst das Urteil nicht hochladen, sie dir dieses Thema an und du wirst verstehen.

Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG "IM NAMEN DES VOLKES"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19171.0.html

oder hier:
http://online-boykott.de/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesq


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S
  • Beiträge: 2
Re: Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?
#2: 14. August 2016, 11:42
Es ist wirklich deprimierend. Es stimmt tatsächlich, beim richtigen durchlesen des Urteils, ist mir aufgefallen, dass das Gericht auf die "spezifischen" Punkte meiner Klageausführung tatsächlich nicht eingegangen ist. Also, was nun? Was tun gegen Copy and Paste Urteile??

Dazu muss ich sagen, ich war tatsächlich gewillt (trotz Kinder) bis zum Äußersten zu gehen. Denn der größte Witz an der Sache ist, dass wir ja nicht einmal einen Fernseher aufstellen könnten, weil wir nicht die finanziellen Mittel haben, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das Anbringen einer SatSchüssel ist hier fast unmöglich und mit irrsinnigem Aufwand verbunden.

Edit: Eine Seite vom Urteil würde ich allerdings gerne bereit stellen.
 Anmerkung:  ich wurde regelrecht mit offiziell aussehnden"Info-Schreiben/Festzsetzungsbescheiden" bombardiert, in denen 1. der Name falsch geschrieben war, 2. Die Adresse/Hausnummer falsch war 3. Das Datum IMMER falsch war usw... und das ist, was ich vom Gericht erhalte.... --> Punkt 7


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azdb-opfer

Re: Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?
#3: 14. August 2016, 13:47
Anmerkung:  Person X wurde regelrecht mit offiziell aussehenden"Info-Schreiben/Festsetzungsbescheiden" bombardiert, in denen 1. der Name falsch geschrieben war, 2. Die Adresse/Hausnummer falsch war 3. Das Datum IMMER falsch war usw...

zu 3)
Ein falsches Datum ist bei Schreiben vom BS Standard. Das echte Datum kannst Du aus dem DataMatrix-Code herauslesen. Abweichungen von über einer Woche sind nichts Besonderes.

zu 1 und 2)
Wenn der Name falsch geschrieben wurde, dürfte der Bescheid nichtig sein. Da der "Vorteil" wohnungsbezogen besteuert bebeitragt wird, könnte eine falsche Adresse ebenfalls ein Angriffspunkt sein. Ein guter Anwalt könnte helfen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Erste Instanz --- abgelehnt, und nun?
#4: 14. August 2016, 14:39
Wie sieht es mit Beschwerde innerhalb 2 Wochenfrist und Beschwerdebegründung innerhalb 4 Wochenfrist aus? Zumindest wird das bei unseren Urteilen oder Ablehnungen vom VG "angeboten".


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