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Autor Thema: nach negativem Urteil VG (noch in Berufungsfrist) > neuer Festsetzungsbescheid  (Gelesen 1837 mal)

G
  • Beiträge: 48
Moin,

ich bitte um Entschuldigung, die Frage ist sicherlich schonmal gestellt worden aber ich konnte in der Suche die nicht finden.

Zwischenzeitlich ist bei Person A ein Urteil beim VG negativ ausgefallen, innerhalb der Berufungsfrist bekommt A bereits einen neuen Festsetzungsbescheid für einen neuen Zeitraum.

Nun stellt sich A die Frage:

A könne ja nun nicht gegen jeden folgenden Festsetzungsbescheid klagen (durch RA), da das Ergebnis doch bereits bekannt ist, sind die Kosten ja immens.

Gibt der BS keine Ruhe um zumindest nun zum Zahlen zu zwingen?
Man kann ja die Klage in der ersten Sache weiterverfolgen.

Gruß
A


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2016, 02:20 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...in der Tat ist dieses Thema nicht neu ;) die Suchfunktion liefert z.B. mit
"Klage neuer Festsetzungsbescheid" u.a. dieses Ergebnis
Festsetzungsbescheid nach abgewiesener und nicht weiterverfolgter Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17155.0.html

Ebenfalls ähnliche Situation u.a. unter
Klage 2014 verloren > Festsetzungsbescheid (Beträge ab 2014) förmlich zugestellt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19778.0.html

sowie auch unter

SWR, Stuttgart: Verjährung, technische Sperre aufgehoben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19078.msg124202.html#msg124202

SWR-Infobrief > trotz Klage neue Festsetzung zur Vermeidung der Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17830.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17830.msg116689.html#msg116689

Aus all dem geht hervor, dass praktisch das Gleiche gilt wie immer:
Wer sich dagegen wehren will, müsste Rechtsmittel dagegen einlegen.

Sofern die fiktive Person A die Klage in der "ersten Angelegenheit" weiterverfolgen möchte, insofern für die Berufung zur 2. Instanz auch wegen des dortigen Anwaltszwangs einen Rechtsanwalt benötigt - und dies vermutlich relativ kurzfristig, d.h. vermutlich auch noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist für den neuerlichen Bescheid - könnte Person A auch den Anwalt befragen bzw. diesen einen kurzen und knappen Widerspruch einlegen lassen. Dabei könnte Person A ggf. auch darum ersuchen bzw. den Anwalt dazu bewegen zu erreichen, dass sich der Streitwert und damit die Kosten des bereits anhängigen Verfahrens nicht erhöhen.
Sofern der Streitwert der Bescheide (ohne Säumniszuschläge) jedoch nicht die 500€-Marke überschreitet, dürften sich auch die Verfahrenskosten nicht erhöhen.

Ansonsten könnte Person A auch selbst kurz und knapp Widerspruch einlegen - rein schon zur Fristwahrung - sich auf das bereits laufende Verfahren beziehen und weitere Ausführungen durch ihren Rechtsbeistand in Aussicht stellen.

Es gilt auch hier:

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421



Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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