Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsservice bei Zusammenzug mit nicht erfasster Person.  (Gelesen 1322 mal)

M
  • Beiträge: 1
Folgende fiktive Situation erweckt mein Interesse, bitte immer den Konjunktiv vorstellen, ich hab es nicht so mit Deutsch.
Person B zieht im Rahmen der Aktionswochen "erweitertes Sympathieempfinden" zu Person A. Person A ist nicht mehr vom Beitragsservice erfasst, weil die Wohnung in der er nun als einzig eingetragener Mieter wohnt, Person C als vorigen Beitragszahler, überdauert hat. Trotz Ummeldung von Person C wurde Person A nie wieder nachträglich erfasst. Person A ist weiterhin alleinig eingetragen im Mietvertrag.

Person B erhält nach der Ummeldung ein Schreiben des Beitragsservice zur Anpassung der Daten und gibt korrekterweise die Beitragsnummer von Person A an. Im darauf folgenden Antwortschreiben des Beitragsservice steht nur, dass die angegebene Beitragsnummer nicht mehr gültig sei und deswegen das Bestandskonto von Person B weitergeführt würde.

Angenommen, Person A, ein stacheliger Widerporst, wäre nicht gewillt, dass dieser Haushalt als Ganzes auch nur einen Cent an den Beitragsservice zahlte, weil er komische Ansichten wie "Propagandasender der westlichen Oligarchie, transatlantische Kriegshetze" und ähnlich ambivalente Ansichten verträte. Person B wäre politisch weniger interessiert und obrigkeitshörig, würde Person A aber ihren Willen lassen, solange dieser in der Verantwortung stünde.

Könnte / wie könnte Person A Person B aus dem Verhältnis mit dem Beitragsservie lösen und die Aufmerksamkeit des Beitragsservice auf sich ziehen, um dann angeregten Schrift- und Amtsverkehr zu haben?

Ich weiß, ein an den Schamhaaren herbeigezogenes, sehr konstruiertes Beispiel, aber vielleicht hat ja jemand konstruktive Ideen.
Vielen Dank.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 3.238
Dafür gibt es Onlineanmeldeformulare. Ein Widersporn wartet aber auf die Zwangsanmeldung und den darauffolgenden Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, um dagegen Widerspruch einzulegen. Person B soll rausgehalten werden und schreibt in den Widerspruch, dass sie nicht Wohnungsinhaber ist. Person A schreibt in den Widerspruch, dass man sich rechtlich gegen den Zwangsbeitrag zur Wehr setzen will, Begründung folgt. Auf Bettelbriefe und Infopost nicht reagieren, aber abheften, auch wenn "Mahnung" draufsteht. Auf eine Rechtsbehelfsbelehrung achten und entsprechend reagieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben