Herzliche Grüsse,
eine Frage:
Sachsen-Anhalt. A wurde an einer Adresse angemeldet, wo keine gebürenpflichtige Wohnung ist, nur eine Scheune, ein Stall und ein Briefkasten (landwirtschaftlicher Grund). 2013 wurde dem BS das (nach Zwangsanmeldung) in zwei gesonderten Schreiben mitgeteilt. Seither wurde auf jedes Schreiben des BS irgendwie reagiert. (=Fehler?)
Statt die Sachlage zu überprüfen, fordert das BS anderweitige, nicht sachdienliche Nachweise ohne auf den Widerspruch inhaltlich einzugehen. Sie verweisen auf das EMA und tun so, als würde das für die Beitragspflicht ausreichen. Der Briefkasten wird zuverlässig geleert, A wohnt nicht dort. Es kommt kein Bescheid... nur diese "Liebesbriefe".
Macht es Sinn einen RA zu beauftragen, wenn seit 2 Jahren kein Bescheid vorliegt?