Ich sehe das so:
1) Wir haben grundgesetzlich garantiert eine
freie Presse, d.h.
freie Berichterstattung durch Rundfunk/Presse/Medien. D.h. die
Berichterstattung ist auch von den Mediennutzenden nicht einklagbar. Die Rundfunkanstalten unterliegen in Programmfragen genau deshalb nicht dem Verwaltungsrecht, sie sind insofern keine Behörde. Programmwünsche oder -kritik sind so wenig einklagbar, wie die Einhaltung der Programmgrundsätze? Diese schränken die Freiheit der Berichterstattung in gewisser Weise ein zugunsten der bürgerlichen Informationsfreiheit. Durch den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag werden Rundfunkgebühren rechtfertigbar. Beschwerden gegen Verstöße können die Mediennutzer nur direkt bei Rundfunkanstalten / Intendanten / Rundfunkräten (Berufungsinstanz) anbringen. Aber gibt es danach einen weiteren Rechtsweg?
2) Ist denn anzunehmen, dass Medienkritik verfassungsrechtlich eine Rolle spielt bezüglich einer Änderung des RBStV? Selbst wenn es Sinn machen würde, solche Bedenken argumentativ vor Gericht zu verwenden:
Für eine grundsätzliche Kritik an den Medien (im Sinne von
„Lügenpresse“) bzw. dem öffentlich rechtlichen Rundfunk, genügte es nicht, einige Negativbeispiele aufzulisten. Man müsste schon auch Positivbeispiele berücksichtigen. Ich denke, erst wenn durch langfristige
umfassende Analysen deutlich würde, dass permanent und überwiegend gegen Programmgrundsätze verstoßen wird, könnte man überhaupt daran denken, dies argumentativ zu verwenden, wenn es darum ginge, die Ablehnung des Rundfunkbeitrages insofern zu rechtfertigen. Um diesen geht es aber hier im Forum.
Selbstverständlich ist Medienkritik angebracht. Wenn ich meine Meinung (Ansichten, Überzeugungen, Hoffnungen etc. ...) nur selten in den Medien wiederfinde, bin ich verärgert und frustriert.
Der Grundsatz der ausgewogenen und umfassenden Berichterstattung bezieht sich aber auf das gesamte Programmangebot. Siehe Staatsvertrag (
https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf):
§8
Programmgestaltung
(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. die bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen aus dem Sendegebiet im Programm angemessen zu Wort kommen können,
2. das Programm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
Für Verstöße hiergegen im einzelnen gibt es anscheinend die Möglichkeit der (Programm-)Beschwerde. Von
Einzelbeschwerden ist aber nicht ableitbar, dass der örR seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag insgesamt nicht erfüllt.
(@Viktor7)
Um den örR bzgl. des fehlenden
"umfassenden Angebots" zu kritisieren, muss man logischerweise
das gesamte Angebot (eines Senders? einer Rundfunkanstalt?)
in seiner Analyse in einem Zeitraum
berücksichtigen. Auch der Grundsatz der
Meinungsvielfalt im örR bezieht sich anscheinend auf das gesamte Angebot. Es sind aber immer wieder auch kritische Sendungen zu sehen/zu hören. Wenngleich auch das subjektiv ist... was ist "kritisch"? Genauso wie die Verpflichtung zur
Wahrheit? Meine Wahrheit? Deine? Das sind doch schon philosophische, theologische und psychologische Fragen... usw.
Auch wenn man sagt, die Berichterstattung sei generell
"nicht unabhängig", sollte man dies (nicht nur mit einigen Negativbeispielen und Vermutungen) konkret belegen können. Es stimmt, es scheint über manche Themen gar nicht oder (subjektiv) zu wenig berichtet zu werden. Es gibt hierzu aus medienwissenschaftlicher und medienkritischer Sicht eine ganze Menge zu sagen,... und es gibt Literatur hierzu...
Dennoch:
Medienkritik ist
nicht das Thema dieses Forums, wenn es sich juristisch nicht wirklich gegen den Rundfunkbeitrag verwenden lässt.
Edit "Bürger":
Mit diesen Worten wird dieser Thread aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht mindestens vorübergehend geschlossen.
Die juristische Themenvielfalt des sog. "Rundfunkbeitrags" ist schon erschlagend genug.
Für medienkritische Diskussionen/ Diskussionen über Inhalte der ÖRR sei hiermit freundlich verwiesen auf den
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Blog https://publikumskonferenz.de/blog
Forum http://www.publikumskonferenz.de/forum
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.