Hallo zusammen,
anbei die Antworten von A:
A hat per Einschreiben mit Rückschein folgendes an den BS versandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich ein Schreiben der __ vom __ zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnter Bescheid mir nicht bekannt ist und offensichtlich gar nicht existiert - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum __.
Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Rechtmäßig erhobene Forderungen gegen mich werde ich selbstverständlich begleichen.
Es bleibt jedoch Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.
Dieses Schreiben ging per Mail auch noch an den zuständigen Beamten mit Hinweis auf die grundlegende Zahlungsbereitschaft, wenn diese denn rechtmäßig ist.
Zum Anschreiben an A von der Stadtkasse:
Erschwerend kommt hier dazu, dass 2 unterschiedlich gelagerte Fälle zusammengefasst wurden. Der Gesamtbetrag liegt unter 500€. Über 50€ (Steuerschuld) wurden von A bereits am 04.07.2016 beglichen, dabei hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen, sodass aus dieser Schuld noch ein Betrag von wenigen Cent offen ist. In der Forderungsaufstellung wurde diese Zahlung jedoch ignoriert.
A sieht nunmehr keine Möglichkeit, die berechtigte Forderung zu begleichen, da in dem gesamten Verfahren noch die unberechtigte Forderung des BS enthalten ist.
Weiterhin fragt sich A, wie die Zurückdatierung zu bewerten ist.
Der Brief erreichte A auch erst (nachweislich) ca. eine Woche nach Erstelldatum.
A hat bereits darüber nachgedacht, den gesamten, geforderten Betrag zu begleichen um dann im Anschluss ein wenig Spaß mit den Behörden zu haben.
A freut sich über weitere Tipps und Anregungen und bedankt sich bereits im Vorfeld für die Zeit, die Ihr euch nehmt.
LG
m1santhrop