Hier ein Schreiben, das ich erträumt habe:
Sehr geehrter Herr...
Weder wurden mir Verwaltungsakte in dieser Sache zugestellt, noch wurde ich vorab vom Amtsgericht kontaktiert oder gehört.
Diese Vollstreckung ist unrechtmäßig.
Aus Gewissensgründen verweigere ich den Rundfunkbeitrag und folgend daraus die freiwilliger Herausgabe der geforderten Geldsumme.
Sollten Sie der Auffassung sein, die Vollstreckung sei rechtmäßig, so teile ich Ihnen mit, dass sich der geforderte Geldbetrag in einem Umschlag auf dem Wohnzimmertisch (Beispielort) meiner Wohnung befindet. Bei der Vollstreckung müssen sie jedoch polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen, da ich Ihnen nicht freiwillig Zutritt zu meiner Wohnung gestatten werde. Unabhängig davon, ob ich anwesend bin oder nicht.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Vollstreckung unrechtmäßig war, so werde ich den Vollstreckungsbeamten, falls ich zur Zeit der Vollstreckung nicht anwesend gewesen sein sollte wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Diebstahls im Amt (juristische Bezeichnung ist mir nicht bekannt), sowie die Landerundfunkanstalt wegen Aufforderung zu diesen Straftaten anzeigen.
Sollte ich anwesend gewesen sein, so werde ich den Vollstreckungsbeamten wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Raubes (jur. Bezeichnung nicht bekannt), sowie die LRA wegen Anstiftung dazu zur Verantwortung ziehen.
Mit angemessenen Grüssen
...
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)