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Autor Thema: Zwangsvollstr./Obergerichtsvollzieher (oft umgezogen, seit 2,5J in ZahlerWG)  (Gelesen 2346 mal)

M
  • Beiträge: 1
Person A hat noch nie Zwangsabgaben bezahlt, da diese relativ oft umgezogen ist.

Ab und zu ein Brief und danach lange nichts. Diese wenigen Briefe kamen immer direkt von der GEZ.

Jetzt ist ein Brief gekommen, der nicht von der GEZ stammt, sonden von einem "Obergerichtsvollzieher".

Ein Gerichtsvollzieher war noch nicht vorbeigekommen.

Der Inhalt des Briefs:

In der Zwangsvollstreckungssache (NDR), vertreten durch (Hannoveraner Vollstreckungsbehörde) gegen Person A.
Gesamtforderung: 650€ zu vollstrecken.
Person A wird zu einem persönlichen Termin geladen und einer Abgabe eines Auskunftsverzeichnisses mit eidesstattlicher Versicherung hierrüber gemäß §802f ZPO aufgefordert. (Vermögensauskunft)
Belehrung, dass man nicht falsch Zeugnis ablegen soll, was man mitzunehmen hat, Haftandrohung, usw.

Dazu gab es einen Antrag auf Abnahme Vermögensauskunft / eidesstattliche Erkläung, wo die Adresse (falsch beschrieben) von Person A draufsteht, wieviel zu zahlen ist, usw.  Unterschrieben von einer Stadtamtfrau.

Hier noch ein paar Fakten.:

- Position der Wohnung im Brief falsch
- Person lebt schon mindestens 2,5 Jahre im Haushalt eines Beitragszahlers und kann das nachweisen

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das so zu drehen, dass Person A zumindest weniger zahlen muss, das heißt eine Neuberechnung erwirken kann?


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht-aussagekräftiger Betreff "Zwangsvollstreckungssache von Obergerichtsvollzieher" musste präzisiert werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Der Betreff definiert das individuelle Kern-Thema. Diskussionen zu "Zwangsvollstreckungssachen von Obergerichtsvollziehern" gibt es im Forum schon hunderte bis tausende. Ein solch unpräziser Betreff hilft also nicht, eine zielgerichtete Diskussion zu starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2016, 04:28 von Bürger«

T
  • Beiträge: 19
In dem hier geschilderten fiktiven Fall scheinen die Voraussetzungen nach §22 NVwVG nicht gegeben zu sein. Dagegen könnte Person A  beim zuständigen Vollstreckungsgericht Erinnerung nach §766 ZPO einlegen und beantragen, den Antrag der Vollstreckungsbehörde zurückzuweisen.

§22 NVwVG Abs. 9 schreibt vor, dass die Vollstreckungsbehörde den Schuldner zunächst selbst zur Zahlung auffordern muss, was sie hier offensichtlich unterlassen hat.

Damit würde sich der Gesamtforderungsbetrag allerdings nur um die Gerichtsvollzieherkosten reduzieren und die restliche Forderung weiterhin im Raum stehen.

Sofern Person A überhaupt keine Leistungsbescheide zugestellt wurden, könnte sie das gegenüber der Vollstreckungsbehörde geltend machen und die Einstellung der Vollstreckung beantragen, was sich aber möglicherweise nur mittels Klage vorm Verwaltungsgericht durchsetzen ließe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2016, 04:24 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis vorab:
Bei Vollstreckungen zählt jeder Tag! Mit jeder Stufe wird es schwieriger!
Person A scheint sich hier - zumindest in Teilen - ohne Not in Bedrängnis gebracht zu haben.


Am besten als erstes die neueren Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen beachten - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Person A könnte darauf aufbauend sehr freundlich die Vollstreckungsstelle ersuchen, die Maßnahmen - und zwar insbes. den Termin zur Vermögensauskunft (bei dessen Nichtwahrnehmung Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgt) - auszusetzen bzw. ausreichend zu verschieben - mindestens bis weit in den Januar hinein, um Gelegenheit zu erhalten, mit dem "Gläubiger" eine Sachverhaltsklärung herbeizuführen (und sich auch selbst erst mal Überblick über die Lage zu verschaffen). Weit in den Januar auch deshalb, weil vor Jahresende kaum mit einer Antwort der vollkommen überlasteten Gegenseite zu rechnen sein dürfte.

ACHTUNG:
Bei zu vollstreckenden Beträgen über 500€ bestand für die Vollstreckungsstellen (und somit auch für ARD-ZDF-GEZ) schon in der Vergangenheit die Möglichkeit, die Vermögensauskünfte unter Umgehung des Betroffenen einfach über Dritte zu erlangen, d.h. z.B. Bankenauskünfte usw. zu erhalten.
Seit neuestem scheint es sogar möglich, diese Vermögensauskünfte via Dritte unterhalb von 500€ abzufragen... - siehe u.a. unter
Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13219.msg135901.html#msg135901
Mit diesen Auskünften wäre dann für ARD-ZDF-GEZ ohne weitere Umschweife eine Pfändung möglich - ist auch schon mehrfach geschehen. Damit ist also nicht zu spaßen.
Person A sollte sich ggf. rein vorsorglich schon mal mit dem Gedanken eines Pfändungsschutzkontos befassen... hierzu bitte die web- und die Forum-Suche nutzen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Weiterer Überblick u.a. unter
"Reform der Sachaufklärung" (umfangreiche Präs. zu Vollstreckung/ Rechtsmitteln)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21125.0.html

Hinweis noch:
Falsch adressierte Schreiben von ARD-ZDF-GEZ könnten ein gutes Argument für fehlerhafte Zustellung sein. Hierzu müsste Person A sich von ARD-ZDF-GEZ ggf. nachweisen lassen, wie die angeblich an sie ergangenen Schreiben adressiert waren.

Person A sollte mglw. auch gleich von Anfang an betonen, dass für die von ihr bewohnte Wohnung bereits bezahlt wird - dies könnte ARD-ZDF-GEZ ggf. schon mal etwas "defensiver" stimmen...
Genauere Angaben sollte sie vielleicht nicht gleich liefern, sondern würde diese dann nach Aufforderung geben.
Hierbei könnte Person ggf. auch nachfragen, wie sie die zahlende Person B dazu bringen soll, Person A ihre persönlichen Daten zu geben... ;) siehe u.a. teilweise ähnlich gelagerter Fall unter
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg132550.html#msg132550

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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