Und es geht weiter - rein fikitv natürlich - Fiktives Bundesland BW
Aktueller Stand:
1. Festsetzungsbescheid
1. Widerspruch
1. Klage
1. Widerspruchsentscheid LRA
2. Festsetzungsbescheid
2. Widerspruch mit Aussetzung der Vollziehung nach § 80 VWGO Abs. 4
1. Beschluss VG - 1. Klage verloren
2. Widerspruchsentscheid LRA
Person R - hat nun nach über einem Jahr seinen Widerspruchsbescheid erhalten -
Brief normal - keine förmliche Zustellung vermutlich von GEZ (AZuDS)
Untätigkeitsklare gegen LRA wurde bisher nicht gestellt.
Rein fiktiv üblich LRA / GEZ - bla bla alles konform bla bla
Am Ende des Briefes steht:
Rein vorsorglich wird die sofortige Vollziehung des mit dem Bescheid vom yy festgesetzten Säumniszuschlags gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet. Der Säumniszuschlag kann den ihm zugedachten Zweck, als Druckmittel zu einer fristgerechten Entrichtung der geschuldeten Rundfunkbeiträge anzuhalten, nur dann erfüllen, wenn er auch zeitnah eingezogen wird. Dies ist nur möglich, wenn dieser zusammen mit der gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbaren Hauptforderung vollstreckt werden kann.
Person R interpretiert fiktiven Satz so das der Säumniszuschlag mit dem Hauptbetrag vollstreckt wird, insofern nicht Klage beim VG gegen den Widerspruchsentscheid eingelegt wird.
Fiktive Person R hat sich bereits intensiv mit diesem Thread beschäftigt
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.htmlR geht deswegen von einem versuchten Fallstrick von AZuDS aus. Nice try!
Rein fiktiv sieht Person R folgende Möglichkeiten.
- Keine Reaktion - Gegebenfalls Zwansvollstreckung - bestreiten des Zugangs - Untätigkeitsklage mit VwGO Abs. 5 - Gegebenfalls ZPO vor AG
- Klage gegen Widerspruchsentscheid vor VG - ohne VwGO Abs. 5
- Verfassungsbeschwerde gemäß
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html - Klage vor VG & BverfG?!? - Geht das überhaupt gleichzeitig?
Die Frage welche fikive Person R sich stellt:
Wenn Sie Verfassungsbeschwerde einlegt, was passiert dann mit der Vollsteckung?
§ 80 VwGO Absatz 5 dürfte nicht vor dem BVerFG existieren?
Also Verfassungsbeschwerde stellen und bei akuter Vollstreckung vor VG mit § 80 VwGO Abs. 5 - ggf. ZPO vor AG klagen?
Hat dazu schon jemand Erfahrungen?
Fiktive Person R konnte dazu nichts finden.
Wenn fiktive Person R Verfassungsbeschwerde einlegt, wie viele Ausfertigungen müssen an das BVerFG geschickt werden?
Danke schonmal vorab
R.