Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (ein Beispiel, Bayern)

Begonnen von cecil, 19. Juli 2016, 15:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

cecil

Erörterungen zum Thema...

(Pfändung/ZwangsVollstreckung/Gerichtsvollzieher trotz laufenden Widerspruchsverfahrens bzw. bei fehlendem Widerspruchsbescheid, ohne W.-Bescheid)

... was man tun könnte

(z.B. Schreiben an Gerichtsvollzieher,
Schreiben an Beitragsservice,
Rechtsbehelf der "Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gem. § 766 ZPO...

... und weiteres, was da folgen könnte...

... sowie Beispiel für Bayern

finden sich im allgemeinen Vollstreckungsboard:

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg127176.html#msg127176
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0