gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: cecil am 19. Juli 2016, 15:33

Titel: Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid (ein Beispiel, Bayern)
Beitrag von: cecil am 19. Juli 2016, 15:33
Erörterungen zum Thema...

(Pfändung/ZwangsVollstreckung/Gerichtsvollzieher trotz laufenden Widerspruchsverfahrens bzw. bei fehlendem Widerspruchsbescheid, ohne W.-Bescheid)

... was man tun könnte

(z.B. Schreiben an Gerichtsvollzieher,
Schreiben an Beitragsservice,
Rechtsbehelf der "Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gem. § 766 ZPO...

... und weiteres, was da folgen könnte...

... sowie Beispiel für Bayern

finden sich im allgemeinen Vollstreckungsboard:

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg127176.html#msg127176