Meine ehrliche Meinung: Die basteln schon an der Neuregelung - ist aber nicht so einfach, weil der Bund mit ins Boot muss, weil an der Steuerfinanzierung wohl nichts vorbei geht.
Das Bundesverfassungsgericht wird erst dann urteilen, wenn die Neuregelung abgesegnet ist. Oder es wird feststellen, dass der Beitragsstaatsvertrag mit einer Frist bis ... weitergilt und dann obsolet wird.
Aber diejeinigen, die im Klageverfahren sind, werden wohl nicht zahlen müssen und ihre Kosten erstattet bekommen. Wer zurücknimmt, kann seine Kohle abschreiben.
Je mehr Klagen bis zum Schluss bleiben, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es weitere Änderungen geben wird. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem muss laut und hörbar bleiben, wenn wir dem arroganten und selbstherrlichen Gebaren der öffentlich-rechtlichen wirklich ans Leder wollen! Eine oder ein paar "einsame Klagen" beim BVerfG werden als Spitzfindigkeiten abgekanzelt. Stehen viele Klagen dahinter, dann kann das wirklich was in Bewegung bringen. Z.B. - ein Nachdenken über Transparenz, Provisionen und über den eigentlichen Auftrag der Rundfunkanstalten - bzw. über deren Sinn in der heutigen Zeit.
Es ist mühsam und ich verstehe jede/n, der/die sagt, naaa-dann-zahl-ich-halt...
Aber wünschen würde ich mir, dass wir KlägerInnen vor dem BVerfG uns darauf berufen können, dass wir bei weitem nicht die Einzigen sind, die den RBStV und den Betrugsserfies ablehnen!
Würde mich freuen, wenn ihr alle weitermacht.
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.