Ich bin der Meinung (geschützt durch Artikel 5 GG), daß die Gerichte nicht im Sinne der Gesetze entscheiden
können, sondern im Sinne der Wirtschaftlichkeit des ÖRR.
Ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht:
“Was wäre wenn das Gericht den Beitrag für rechtswidrig hält.“Gehen wir davon aus, daß Gericht sagt: „
Der Beitrag ist rechtswidrig“.
Als erstes würden dann fast alle Bürger (außer vielleicht die, die im Bereich des ÖRR arbeiten
) die Beitragszahlung einstellen; d.h. spätestens im nächsten Quartal, wenn die nächsten Beiträge fällig werden, würde dem ÖRR das Geld ausgehen, da keine Zahlung mehr erfolgt und die ÖRR müssten Insolvenz anmelden.
Was hat das für Folgen, außer daß das Anlagevermögen der ÖRR veräußert wird?1. Die Rundfunkaufsichtsräte wären flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig, wodurch unter anderem auch der eine oder
andere Politiker und
der eine oder andere Richter oder von diesen der/die Bekannte/Verwante auf das Zusatzeinkommen verzichten müssten.
2. Da die Zusatzrenten der Mitarbeiter mit Sicherheit aus den laufenden Gebühren bezahlt
werden, gehe ich davon aus, daß es keine Rentenausfallversicherung gibt.
Es würden dann sofort die üppigen Zusatzrenten der Rundfunkrentner entfallen
(Immerhin ca. 22% des Jahresbeitrages, Tendenz steigend).
3. Die Showbühne für die Politiker wäre weg.
4. Die Intendanten wären kurz danach Hartz 4 Empfänger, nachdem sie ihre Millionen
verbraucht haben.
5. Mit der Insolvenz der ÖRR würde auch der ganze Filz im Bereich der Subunternehmen des ÖRR in die Insolvenz
getrieben werden.
Zusammenfassung:
Es geht nicht um das Recht im Sinne der Gesetze, es geht allein darum, ein System zu erhalten, das für eine Gruppe von auserwählten Personen ein zusätzliches Entgelt ermöglicht auch auf Kosten der Rentner, die nur minimal über dem Mindesteinkommen liegen.