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Autor Thema: Darum müssen die Gerichte für den ÖRR stimmen  (Gelesen 5324 mal)

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fox

  • Beiträge: 437
Ich bin der Meinung (geschützt durch Artikel 5 GG), daß die Gerichte nicht im Sinne der Gesetze entscheiden können, sondern im Sinne der Wirtschaftlichkeit des ÖRR.

Ich habe mir mal Gedanken darüber gemacht:
“Was wäre wenn das Gericht den Beitrag für rechtswidrig hält.“

Gehen wir davon aus, daß Gericht sagt: „Der Beitrag ist rechtswidrig“.

Als erstes würden dann fast alle Bürger (außer vielleicht die, die im Bereich des ÖRR arbeiten ;)) die Beitragszahlung einstellen; d.h. spätestens im nächsten Quartal, wenn die nächsten Beiträge fällig werden, würde dem ÖRR das Geld ausgehen, da keine Zahlung mehr erfolgt und die ÖRR müssten Insolvenz anmelden.

Was hat das für Folgen, außer daß das Anlagevermögen der ÖRR veräußert wird?

1. Die Rundfunkaufsichtsräte wären flüssiger als Wasser, nämlich überflüssig, wodurch unter anderem auch der eine oder
andere Politiker und
    der eine oder andere Richter oder von diesen der/die Bekannte/Verwante auf das Zusatzeinkommen verzichten müssten.
2. Da die Zusatzrenten der Mitarbeiter mit Sicherheit aus den laufenden Gebühren bezahlt
    werden, gehe ich davon aus, daß es keine Rentenausfallversicherung gibt.
    Es würden dann sofort die üppigen Zusatzrenten der Rundfunkrentner entfallen
    (Immerhin ca. 22% des Jahresbeitrages, Tendenz steigend).
3. Die Showbühne für die Politiker wäre weg.
4. Die Intendanten wären kurz danach Hartz 4 Empfänger, nachdem sie ihre Millionen
    verbraucht haben.
5. Mit der Insolvenz der ÖRR würde auch der ganze Filz im Bereich der Subunternehmen des ÖRR in die Insolvenz
    getrieben werden.

Zusammenfassung:
Es geht nicht um das Recht im Sinne der Gesetze, es geht allein darum, ein System zu erhalten, das für eine Gruppe von auserwählten Personen ein zusätzliches Entgelt ermöglicht auch auf Kosten der Rentner, die nur minimal über dem Mindesteinkommen liegen. >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 20:01 von fox«

  • Beiträge: 378
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Eingeschränkt stimme ich Dir zu.

Aber z.B.:
1. Allein der hr hat im Jahreserbenis 2014 534 Mio € als Wertpapiere des Anlagevermögens (unter Finanzanlagen) ausgewiesen. Die sind bestimmt nicht füs Sandmännchen. Die sollten schon zur Deckung der Pensionsansprüche angelegt sein und für ein paar Tage reichen.
2. Die LRA können keine Insolvenz anmelden. Das ist ausgeschlossen (z.B. lt hr-Gesetz). Im Zweifel haftet... das Bundesland.

Sollte der ganze Sermon aus Geldmangel zusammenbrechen, dann müsste das Bundesland haften und das holt sich das Geld... wohl über Steuern.
Warum nicht gleich?

VG rave


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:16 von Bürger«
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

c
  • Beiträge: 873
Stimme rave zu. Es würde zwar zu reihenweisen Abmeldungen kommen. Aber nur die ohne TV/Radio. Denn das war hier Gegenstand (wer nicht benachteiligt ist, kann ja auch nicht Art. 3 GG in Anspruch nehmen). Das wäre im Ergebnis nicht viel "schlimmer" für die LRAs als der vorige Zustand.

Worum es wirklich geht: die LRAs haben jetzt einen wirklich exzellenten Einblick in die Wohn- und Lebensverhältnisse der Deutschen. An einem Ort (BS) gesammelt und jederzeit durch BND etc abrufbar. Fantastisch. Das hätte sich die Stasi nicht im Traum herwünschen können. Eddy Snowden wird sich für die Anprangerung der witzlosen Datensammlung der NSA noch im Nachhinein schämen. Der gläserne Bürger ist Realität. Die Richter alle fix eingenorndet und jetzt läuft der Hase.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:17 von Bürger«

M
  • Beiträge: 21
Dein Gedanke war an der Zeit und vielleicht gibt er den Anstoß für eine neue Diskussion?

Der ÖRR ist zum Wirtschafts-Koloß gewachsen und die Finanzierung über freiwillige Beiträge deckt meines Erachtens den Bedarf nicht. Es sind ja nicht nur die Vielzahl der Sender, es sind eine Vielzahl von Mitarbeitern, die da in Lohn und Brot stehen und um den Koloß herum haben sich ebenso viele Zulieferbetriebe gebildet.
Ich glaube, das Ding drohte einzustürzen. Es geht nicht in erster Linie um eine Propagandamaschine, wie manche glauben, die ist mit dem GEZ-Gesetz nur ein willkommener Nebeneffekt geworden.

Der ÖRR hat sich überlebt. Das hat das Gesetz deutlich gemacht. Er ist ein Relikt aus einer vergangenen Zeit wie der Kölner Dom.

Und nicht außer Acht lassen sollte man, daß die "Gläubigen" nach der Zwangsabgabe nun erhebliche Zweifel plagt, sie abfallen, weil die Skepsis überhand nimmt. Um das mal so zu sagen: die meisten im Tagesschauforum sind gegen die Tagesschau.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:17 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.796
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nur mal so als Denkanstoß:

Für den ÖRR zu stimmen, heißt ja nicht zwangsläufig, auch
für die jetzige Ausgestaltung der Finanzierung in Form eines sog. "Beitrags" (verkappte ZWECK-Steuer) zu stimmen ;)

Das soll heißen:

Es könnte durchaus das jetzige Finanzierungsmodell am Ende durch das BVerfG für verfassungswidrig/ für "unvereinbar mit der Verfassung" erklärt werden - voraussichtlich dann auch mit einer Art "Weitergeltungsanordnung" und der Aufforderung an den Gesetzgeber, seine Regelungen zu ändern/ zu überarbeiten.

Durch diese "Weitergeltungsanordnung" wäre auch gegeben, dass ARD-ZDF-GEZ nicht "über Nacht" die Finanzierungsgrundlage entzogen wäre.


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  • Beiträge: 984
Angeblich gibt es in Deutschland ja einen großen Fachkräftemangel. Wäre da eine Freisetzung der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebundenen Mitarbeiterkapazitäten nicht gesellschaftlich außerordentlich wünschenswert ?


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g
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Das soll heißen:

Es könnte durchaus das jetzige Finanzierungsmodell am Ende durch das BVerfG für verfassungswidrig/ für "unvereinbar mit der Verfassung" erklärt werden - voraussichtlich dann auch mit einer Art "Weitergeltungsanordnung" und der Aufforderung an den Gesetzgeber, seine Regelungen zu ändern/ zu überarbeiten.

Das ist dringend notwendig, aber ob es auch erkannt wird, ist in Frage gestellt. Ob man gewillt ist, die Verfassungswidrigkeit zu erkennen?
Eine Überarbeitung der alten Gebührenregelung muss her.
 
@fox
Die 2013-er sog. Beitragsregelung macht sich an "jede Wohnung" fest, einem Objekt und bebeitragt dann den Inhaber, die Person mit Beitragsnummer. Wo ist die Objektnummer? Das passt nicht zusammen bei Mietwohnungen. Dies ist ein gravierender Fehler.


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b
  • Beiträge: 778
Es ist überhaupt fraglich, ob deutsche Gerichte über Rundfunkbeiträge urteilen dürfen. Alle deutschen Gerichte sind im Rundfunkrecht einfache Beitragsschuldner und müssen Rundfunkbeiträge zahlen, was sie auch machen.

Es kommt ein Info-Brief namens "Festsetzungsbescheid". Man antwortet auf diesen Info-Brief. Als Antwort kommt noch ein Info-Brief mit Infos, das man gegen diesen Info-Briefen bei einem Beitragsschuldner "Verwaltungsgericht XXX" gerichtlich vorgehen kann.  Dann wird geklagt und dann kommt man wahrscheinlich zum nächsten einfachen Beitragsschuldner "Oberverwaltungsgericht XXX", usw.

Die einzigen Gerichte im Rechtssystem, die keine Beitragsschuldner sind, sind EU-Gerichte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2016, 15:04 von boykott2015«

z
  • Beiträge: 196
Es gibt doch schon ganz konkrete Vorschläge z.B. v. Prof Haucap u.a.
Einen öffentlichen Kanal könnte man als Info und Kulturkanal weiterleben lassen, sozial gerecht steuerfinanziert und den Rest des Kolosses könnte man privatisieren, also einfach einen Eigentümerwechsel. Dadurch würde ein stückweit Kontinuität gewährleistet. Natürlich würde der neue Eigentümer seine Firma schrittweise umbauen, aber es wäre kein aprubter Bruch über Nacht.


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