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Autor Thema: Sind wir mal ehrlich, Klage vermutlich erfolgreich nur in höchster Instanz?  (Gelesen 4116 mal)

  • Beiträge: 710
Edit "Bürger":
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


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Der Klageweg an sich, bedeutet Angriff auf den Staatsvertrag.
Dieser kann in den unteren Instanzen nicht erfolgreich angefochten werden.

Im unteren Bereich der Instanzen wie VG (1. Instanz) oder OVG (2.Instanz) können maximal direkte Verwaltungsfragen geklärt werden.
Der BS hat aber auch dazugelernt um den Bürger erfolgreich zu ärgern.

Nun stellt sich die Frage ob man mittels komplexer Klage (gleichzeitig aufwendiger Klage) versuchen will alle Instanzen zu durchlaufen und dabei auch viel Geld zu verlieren.
- Prozesskosten (1. Instanz)
- Anwaltskosten (Ab 2. Instanz)
- Einschreiben + Rückschein (immer wieder mal)
- und die Angst vorzeitig vollstreckt zu werden oder wenigstens der Versuch stattfindet. (weil die Aussetzung nach VWGO bei öff. Abgaben nicht gilt)

Daher aber kann man nicht direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen, oder?
Sollte man das vielelicht verstärkt in Angriff nehmen?
Klage beim EUGH für Normalbürger erschwinglich?



Kleine Linkliste:

Bundesverfassungsgericht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-Verfahren/kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-verfahren_node.html

Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19410.0.html

Direkt zum Verfassungsgericht:
Rundfunkgebühren: Beitragsgegner wollen vor Bundesverfassungsgericht ziehen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18209.0.html

Kanzlei klagt:
Kanzlei reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18762.msg123814.html#msg123814

auf die Wohnung kommt es an:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Auf die Wohnung kommt es an
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18061.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2017, 22:18 von Bürger«
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

p
  • Beiträge: 39
Noch ein weiterführender Gedanke i.S.v. "seien wir mal ehrlich", der mir seit Tagen nicht aus dem Kopf geht:

Ist das System, das hinter der Sache steckt nicht viel zu groß und behäbig, um von einem Richterspruch gekippt zu werden?
Würde auch nur ein Richter (wie auch immer begründet) einem Kläger Recht  geben, würden damit doch sofort alle Klagen erfolgreich sein, womit in kürzester Zeit das gesamte Rundfunkgebühren-usw.-System kollabieren müsste . Welcher Richter - egal welche Instanz - würde das denn wagen? Überhaupt dürfen?

Da spielen doch "Regeln" und Funktionen eine Rolle, die weit über dem Gesetz, der Verfassung usw. liegen. Das ist nicht unserer Idealvorstellung, aber doch offensichtlich Realität.
Daher: warum klagen? Auf eine (richterliche) Abschaffung des gesamten Systems zu hoffen wäre naiv. Wollen wir nur "stören" und "aufmerksam machen"? Wollen wir, dass das Beitragssystem verändert wird? Wie? Wollen wir den Rundfunk revolutionieren?

Zwischen der offensichtlichen Ungerechtigkeit und Rechtlosigkeit einerseits und dem realen Gesamt-Ruhigstellungs-System andererseits klafft ein Spalt, den wir nicht durch diese Baustelle überbrücken können - das ist Teil des Systems. (Seien wir gewiss, dass es auf andere Weise bald ins Gras beißen wird)

Umgekehrt: Für etwas über 200 € (Rundf.beitrag) im Jahr wird (m)ein Haushalt von den Spannungen dieses grundsätzlichen Widerspruchs zwischen realer Demokraktie-Fiktion mit Massen-Betäubung und den idealen Vorstellungen von einem Rechtsstaat verschont. Das ist auch wieder nicht so teuer. So hatten und haben wir wenigstens Ruhe vor "Revolutionen" und "Meutereien".

Dies könnte ein Grund für eine fiktive Person C sein, das Klageverfahren nicht weiterzuverfolgen.
Sollte ein Denkfehler darin liegen oder etwas Wichtiges nicht bedacht sein, freue ich mich über Rückmeldungen.


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  • Beiträge: 984
Durch die Klagen und die Berichterstattung darüber wird Öffentlichkeit hergestellt und viele Bürger sehen, dass sie mit ihrem Wiederstand gegen das GEZ-System nicht alleine sind. Außerdem ist die Einreichung einer Klage und die Aussetzung des Verfahrens durch die untere Instanz bis zu einer höchstrichterlichen Eintscheidung aus meiner Sicht der einzige Weg, nicht mit Vollstreckung bedroht zu werden.

Letztlich wird das Problem aber politisch zu lösen zu sein, in dem man die Parteien, die den Zwangsbeitrag befürworten, nicht mehr wählt und sich eine Alternative sucht.


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Ist das System, das hinter der Sache steckt nicht viel zu groß und behäbig, um von einem Richterspruch gekippt zu werden?
Würde auch nur ein Richter (wie auch immer begründet) einem Kläger Recht  geben, würden damit doch sofort alle Klagen erfolgreich sein, womit in kürzester Zeit das gesamte Rundfunkgebühren-usw.-System kollabieren müsste . Welcher Richter - egal welche Instanz - würde das denn wagen? Überhaupt dürfen?

Vergleiche dazu auch den Thread

Darum müssen die Gerichte für den ÖRR stimmen  (18.03.2016)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17951.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2017, 22:17 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
Welcher Richter - egal welche Instanz - würde das denn wagen? Überhaupt dürfen?
Spätestens der EuGH, und der würde das nicht nur dürfen, der würde es müssen, mit Auswirkungen auf all derzeitigen und künftigen EU-Länder, sowie auch auf jene Länder, die vom EU-Binnenmarkt profitieren wollen, bspw. also Norwegen und künftig wohl auch Britannien.

Denn das einzige Recht, dem der EuGH unterworfen ist, ist das europäische Recht; mehrfach wurde bereits ausgeführt, daß die Einhaltung der europäischen Grundrechte wie auch der Verträge für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes unumgänglich ist.

Im Bereich der Meinungs- und Informationsfreiheit darf es gemäß Artikel 11 der seit 2009 verbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben.

Der Staat ist nicht berechtigt, den Bürger hier zu irgendetwas zu verpflichten.

Die Charta selber müsste gemäß Artikel 52 und 54 eine derartige Einschränkung vorsehen, die zudem mit den europäischen Zielen eines gemeinsamen Binnenmarktes vereinbar sein müsste.

Wenn in dem einen EU-Land Bürger gezwungen werden dürfen, ein vom Staat vorgegebenes Medium finanzieren zu müssen, und in dem anderen nicht, ist dieses nicht mit den Zielen der EU in Übereinstimmung zu bringen, erfolgt daraus eine direkte Diskriminierung der EU-Bürger.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

f

fox

  • Beiträge: 437
....
Umgekehrt: Für etwas über 200 € (Rundf.beitrag) im Jahr wird
....

Zur Zeit sind es etwas mehr als 200,-- €uros im Jahr, aber wenn die deutsche Bevölkerung weiterhin abnimmt und die Gier Kosten der ÖRR weiterhin steigen, wird es bald erheblich mehr sein :(



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g
  • Beiträge: 860
Spätestens der EuGH, und der würde das nicht nur dürfen, der würde es müssen, mit Auswirkungen auf all derzeitigen und künftigen EU-Länder, sowie auch auf jene Länder, die vom EU-Binnenmarkt profitieren wollen, bspw. also Norwegen und künftig wohl auch Britannien.

Wir wollen es hoffen, wir würden es begrüßen, aber Mr.X hegt Bedenken.
Wieso?
Na, was denkst du, was alles möglich ist, wenn man 8,1 Mrd. zur Verfügung hat und wenn man weiterhin noch mehr zur Verfügung haben will.
Verfügung und gefügig sind eng verwandt.

Dieser gesamte Schwindel, der ganz offensichtlich ist, hätte doch schon längst zusammenbrechen müssen.
Aber Nichts dergleichen geschieht. Bei dem System deckt einer den anderen.
Also wie gesagt, Mr.X hat da im Moment arge Bedenken.


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  • Beiträge: 7.388
@gerechte Lösung
Kein Staat oder Mitarbeiter eines Staates sollte hier in Versuchung geraten, Richter am EuGH beeinflussen zu wollen.

Erstens bliebe es nicht unbemerkt, zweitens müssen Richter des EuGH am Sitz des EuGH wohnen, drittens genießen sie nach Ausscheiden aus diesem Amt weiterhin Immunität, dürfen sie doch zu keinem Zeitpunkt für ihre Entscheidung als Richter am EuGH haftbar gemacht werden.

Und letztlich wird kein(!) Richter am EuGH mit seinen Richterkollegen und -kolleginnen eine Entscheidung treffen, die nicht auf europäischem Recht basiert.

Es dürfte so ziemlich unrealistisch sein, alle aus den unterschiedlichsten EU-Ländern an den EuGH entsandten Richter bspw. zu bestechen, um ein Wunschurteil zu erhalten. DAFÜR sind die Nationen und Interessen der die Richter an den EuGH entsendenden Mitgliedsländer zu zahlreich.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

w
  • Beiträge: 147
Meine ehrliche Meinung: Die basteln schon an der Neuregelung - ist aber nicht so einfach, weil der Bund mit ins Boot muss, weil an der Steuerfinanzierung wohl nichts vorbei geht.
Das Bundesverfassungsgericht wird erst dann urteilen, wenn die Neuregelung abgesegnet ist. Oder es wird feststellen, dass der Beitragsstaatsvertrag mit einer Frist bis ... weitergilt und dann obsolet wird.
Aber diejeinigen, die im Klageverfahren sind, werden wohl nicht zahlen müssen und ihre Kosten erstattet bekommen. Wer zurücknimmt, kann seine Kohle abschreiben.

Je mehr Klagen bis zum Schluss bleiben, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es weitere Änderungen geben wird. Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem muss laut und hörbar bleiben, wenn wir dem arroganten und selbstherrlichen Gebaren der öffentlich-rechtlichen wirklich ans Leder wollen! Eine oder ein paar "einsame Klagen" beim BVerfG werden als Spitzfindigkeiten abgekanzelt. Stehen viele Klagen dahinter, dann kann das wirklich was in Bewegung bringen. Z.B. - ein Nachdenken über Transparenz, Provisionen und über den eigentlichen Auftrag der Rundfunkanstalten - bzw. über deren Sinn in der heutigen Zeit.
Es ist mühsam und ich verstehe jede/n, der/die sagt, naaa-dann-zahl-ich-halt...
Aber wünschen würde ich mir, dass wir KlägerInnen vor dem BVerfG uns darauf berufen können, dass wir bei weitem nicht die Einzigen sind, die den RBStV und den Betrugsserfies ablehnen!
Würde mich freuen, wenn ihr alle weitermacht.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

A

Anti-Raubritter

weil an der Steuerfinanzierung wohl nichts vorbei geht. ... Das Bundesverfassungsgericht wird erst dann urteilen, wenn die Neuregelung abgesegnet ist.

Sehe ich genauso. Deshalb wird das System auch nicht kollapieren. ;)

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Ganz meiner Meinung. Wenn überhaupt, haben wir nur beim BVerfG erfolg. Doch bis dahin müssen die einzelnen Mitstreiter erst einmal kommen.

Was ist also das Ziel?
Ganz einfach, soviele Wege bestreiten wie möglich, um eine Überarbeitung der ÖRR-Finanzierung zu erwirken.


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