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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung, obwohl Person A befreit werden müsste  (Gelesen 20734 mal)

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  • Beiträge: 1.025
.....er liegt paar Euro über der Grundsicherung, d.h. er muss für alles selber aufkommen! … er ist jetzt noch am Abbezahlen der Jahresnebenkosten Nachzahlungen.....bekommt da keine Hilfe von Seiten des Sozialamtes. ...Im Endeffekt hat er dadurch sehr viel weniger als ein Harz 4 Empfänger zum Leben

In vielen Städten kann man in caritativen Einrichtungen 1x im Jahr (oder so) eine Spende beantragen – dies nur mal am Rande für den absoluten Engpass (das hat u.a. den Vorteil, dass diese Einrichtungen ihre Beobachtungen bzgl. Armut politisch einbringen können).

@ kurt:
Zitat
Fakt: solange kein Antrag auf Grundsicherung gestellt und beschieden wurde wird (jeder) Härtefallantrag abgelehnt. Stand Juli 2016 > SWR
eine genauere Angabe zur Fundstelle oder ein link wäre prima?


Auf der Suche nach weiteren Informationen zum Thema...
(Befreiung/Härtefallantrag Geringverdiener bzw. Rentner ohne Bezug/Anspruch von, Antrag auf Grundsicherung/Sozial-Leistungen/HartzIV/ArbeitslosengeldII2/Aufstockung/Wohngeld)

...bin ich noch auf folgende threads/links gestoßen (bitte auch die übrigen Beiträge im jeweiligen thread beachten, d.h. scrollen):

Befreiung bei Grundsicherung/Geringverdienst/Sozialhilfe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19393.msg126719.html#msg126719

Klage wg. Befreiung (Aufstockung-Anspruch) geht vors Oberverwaltungsgericht

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.msg118319.html#msg118319

dort folgendes doch noch Hoffnung machendes
Zitat
Auf den Beschluss vom Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2550/12 Zitat
„Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführer nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zuerst die Befreiung von der Beitragspflicht beantragen müssen (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). Zwar nenne Satz 2 der Vorschrift ein Beispiel für einen Härtefall. Er sei jedoch nicht abschließend, so dass auch andere Härtefallgesichtspunkte zu einer Befreiung führen können.“Zitat Ende …..sei hiermit verwiesen.

und Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg "OVG 11 N 23.13" vom 9.1.2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8024.msg57916.html#msg57916
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8024.msg57933.html#msg57933


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2016, 01:28 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
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