Die Kläger können sich jetzt nur noch an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Falsch; noch ist die letzte Instanz der EuGH.
Wird sich das BVerfG vorführen lassen?
Ein nationales Gericht ist nicht befugt, europäisches Recht auszulegen.
Was würde das BVerfG wohl tun, wenn es eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung vorgelegt bekäme, das die Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union rügt?
Es wird daran erinnert, daß auch gemäß Protokoll 29, (Anlage zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), nationale Bestimmungen mit den europäischen Bestimmungen nicht kollidieren dürfen.
Rundfunkrecht ist Europarecht, weil alle Reglungen, die den Binnenmarkt der EU betreffen, nur eu-seitig geregelt werden dürfen.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist gemäß Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union bei Umsetzung europäischen Rechts verbindlich einzuhalten.
Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit gewährt jedem Bürger das Recht, sich bspw. frei von behördlicher Einwirkung informieren zu können.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;