Gleich Verfassungsbeschwerde einlegen? Das kann man selber machen ohne Anwalt.
Ja. Siehe unter anderem meine derzeitige Lektüre:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglichhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140-------
A meint aber:
das Urteil lässt ihm, Seite 10, einen Monat Zeit, zu reagieren. So A die Sache weiterführen möchte.
Da A das möchte, muss A Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Für die Begründung hat A zwei Monate Zeit. Nach Zustellung des Urteils. Dies alles, wenn A es richtig versteht, noch ohne Anwalt.
Für die Beschwerde gegen den Beschluss, Streitwert, Seite 11, hat A sechs Monate Zeit
... nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, einzulegen.
Diesen Satz, also ab wann sechs Monate, versteht A bisher nicht. Aber jedenfalls ist noch Zeit.
Der Satz danach, mit der Festsetzung des Streitwerts, spielt keine Rolle, denn der Streitwert ist schon viel länger festgesetzt.
A geht davon aus, dass A diesen Weg gehen muss, unabhängig von einer Verfassungsbeschwerde.
Die zusammenzuschrauben A auch Zeit bräuchte, unbenommen alle Hilfen hier.
A geht davon aus, dass, wenn er die Monatsfrist nicht einhielte, die Sache auf dem normalen Rechtsweg beendet wäre, und A zahlen müsste, unter Vorbehalt, wie auch immer.
Zum zeitlichen Aspekt siehe auch:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglichhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150425.html#msg150425-------
Von dem einen Monat ist inzwischen eine, der Information und Überlegung gewidmete, Woche rum.
Zeit, einen Anwalt zu kontakten ...
Keinerlei Ersuchen um Rechtsberatung. Einfach eine rein theoretische Debatte
Quietus