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Autor Thema: Mein unbegründeter Klageantrag  (Gelesen 29655 mal)

Q
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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#45: 17. Mai 2017, 18:50
Nachdem hier keine Einwände gegen den Text kamen, wird A möglicherweise morgen einen fiktiven Text eintüten und verschicken. A hat wohl die Paragraphen so gut verstanden und festgeklopft, wie es einem Laien möglich ist.

Zitat
Antrag auf Ruhenstellung des Verfahrens nach § 251 ZPO. Bzw. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO und  Artikel 100, Satz 1 GG


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die Ruhendstellung des Verfahrens nach § 251 ZPO. Dazu, dem Beklagen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Sollte der Beklagte diesem Antrag nicht zustimmen, beantrage ich die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO sowie Artikel 100, Satz 1 Grundgesetz (GG).

Ich beantrage außerdem die Protokollierung nach § 105 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Ich beantrage außerdem das Recht auf Gehör nach Artikel 103, Satz 1 Grundgesetz (GG).

Die Begründung werde beim Gerichtstermin einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

LG, Quietus


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#46: 17. Mai 2017, 19:31
Vielleicht mit dem Antrag auch nach der aktuellen Beurteilung bzw. Einschätzung des möglichen Ermessenspielraum seitens des Gerichts zu dem §94 in diesem genauen Fall nachfragen unter Verweis auf die 4 Leitverfahren (Musterverfahren) und das diese bereits aus der Vielzahl von jetzt bereits über 60 anhängigen ausgewählt wurden.  ;-)




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Q
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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#47: 17. Mai 2017, 19:43
A hätte das in die Begründung getan. Aber geht auch so, klar.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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Q
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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#48: 17. Mai 2017, 19:46
Hmmm ... vielleicht doch besser ne große rote Schleife um den Hinkelstein machen.
Rein fiktiv:
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.msg147356.html#msg147356
[...]
So große rote Schleife drum! Fertisch! Sehr schick!
 :)

Frage ganz ernst: mit Link auf diesen Forumsthread?


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S
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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#49: 17. Mai 2017, 20:30
Nur hast du weiter oben geschrieben

Ob es ratsam ist auf das ausgesetzte Verfahren vom VG Frankfurt bereits in dem nachgereichten Schriftsatz zu verweisen, ist fraglich. Eine fiktive Person S könnte der Meinung sein, dies zunächst nicht zu tun und eine Stellungnahme des VG abzuwarten. Bei Ablehnung könnte der Verweis immer noch als Argument in der Hinterhand dienlich sein. Evtl. werden in der Zwischenzeit noch weitere Verfahren ausgesetzt von denen wir hier Kenntnis erhalten.

Ansonsten: ist es denn statthaft, die dort eingestellte JPG zu verwenden? Immerhin ja, wenn auch öffentlich zugängig gemacht, ein anonymisiertes Privatdokument ...

Siehe auch
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.msg147352.html#msg147352
das lese ich gerade erst. Und dort auch unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.msg147356.html#msg147356
also, der Text ist zwar nicht Photoshop, aber den kann ja jeder tippen   >:D
das Urteil liegt also öffentlich nicht vor, oder?
Und ich finde kein Aktenzeichen. Oder hab ich was überlesen?

LG, Quietus

Damit wollte eine fiktive Person S möglicher Weise eher zum Ausdruck bringen, dass zunächst die Priorität darauf gelegt werden sollte, einen entsprechenden Antrag auf Ruhenstellung des Verfahrens auf den Weg zu bringen, ohne dabei gleich mit der Tür in Haus zu fallen (Verweis auf VG Frankfurt), wie es eine fiktive Person A ja bereits vor hat. Sollte der Antrag vom VG abgewiesen werden, könnte nun der Beschluß des VG Frankfurt zum Tragen kommen, indem Person A eine konkrete Begründung der Abweisung verlangt, insbesondere mit der Nachfrage warum ein VG F in der Lage ist eine Rechtfertigung für eine Aussetzung aufgrund der anhängigen Verfahren vor dem BVerfG zu erkennen und ein VG XYZ nicht.

So wie hier auch schon angesprochen:

VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.msg147351.html#msg147351

[...]
Aber man muss die Gerichte energisch auf das Beispiel VG Frankfurt hinweisen, besonders in der mündlichen Verhandlung.
Eine derart unterschiedliche Rechtsauffassung unter den Verwaltungsgerichten  ist nicht nachvollziehbar.

Derzeit problematisch ist, dass es zu dem Beschluss vom VG F immer noch kein Az gibt  :'(

Alternativ gibt es ein Verfahren vor dem VG F mit dem Az 1 K 5955/15 F, wobei es sich jedoch nicht um einen Beschluß handelt, sondern zunächst nur um eine Absichtserklärung.  :'(
Zu finden unter:
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg143608.html#msg143608


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2017, 20:30 von DumbTV«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

Q
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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#50: 18. Mai 2017, 18:18
A sieht es als wichtig an, auch auf die Ruhendstellung abzuheben, siehe unten, um seine Dialogwilligkeit zu bekunden.

Zitat
Antrag auf Ruhendstellung des Verfahrens nach § 251 ZPO. Bzw. Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit die Ruhendstellung des Verfahrens nach § 251 ZPO. Dazu, dem Beklagen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Sollte der Beklagte diesem Antrag nicht zustimmen, beantrage ich die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO.

Begründung:

Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit vier Leitverfahren
1 BvR 2284/15,
1 BvR 2594/15,
1 BvR 1675/16,
1 BvR 1856/16
u.a.

und insgesamt über 50 Beschwerden zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags anhängig.
„Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.“
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html

Die Aussetzung ist zwingend geboten. Der Ermessenspielraum des VG Köln ist auf Null reduziert.

Mir wurde im Schreiben des Verwaltungsgerichts Köln, XX.XX.2016, Eingang XX.XX.2016 angekündigt, dass das VG den Entscheidungen des BVerwG vom 18.03.2016 folgen wird. Des weiteren, dass das VG „bezüglich der formellen Rechtmäßigkeit der in einem automatisierten Verfahren erstellten Festsetzungsbescheide keinerlei Bedenken“ hat. Die Anfrage, ob das Verfahren fortgeführt werden soll, hatte ich mit Antwort vom XX.XX.2016 fristgemäß bejaht.

Meines Wissens gibt es keine Vorschrift, die erstinstanzlichen Gerichten vorschreibt, die Rechtsauffassung einer höheren Instanz zu übernehmen. Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft erlangen.

BVerfGG § 31, (2):
„In den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 11, 12 und 14 hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Das gilt auch in den Fällen des § 13 Nr. 8a, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als mit dem Grundgesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt. Soweit ein Gesetz als mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, ist die Entscheidungsformel durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Entsprechendes gilt für die Entscheidungsformel in den Fällen des § 13 Nr. 12 und 14.“

Ist eine entsprechende Entscheidung des BVerfG ergangen, bindet sie auch das VG bei seiner Entscheidung über den vorliegenden Streitfall.

Die Musterprozesse des BVerfG betreffen dasselbe Rechtsverhältnis und somit das Bestehen oder Nichtbestehen des in diesem Verfahren angenommenen Rechtsverhältnisses.

Mein Verfahren ist eines von sehr vielen, die gleichgelagert sind.

Das VG Köln kann die Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG verneinen. Es kann die Verfassungsmäßigkeit der vom BVerwG gefällten Urteile voraussetzen.

Das Verwaltungsgericht nimmt möglicherweise an, es ginge mir um eine Verzögerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags durch Verschleppung. Bzw. der Vermehrung der schon laufenden Verfahren durch das meine. Dem allerdings stünde entgegen, dass ich versucht habe. mich mit dem Beklagten zu einigen. Auch jetzt wäre ich gerne mit dem Beklagten über eine Ruhendstellung des Verfahrens einig geworden. Wozu die Zustimmung beider Seiten erforderlich ist. Aber er hat es abgelehnt, zu der Verhandlung zu erscheinen. Er ist also offensichtlich nicht willens, mit mir einen Dialog zu führen.

Die Überlastung der Verwaltungsgerichte durch sonstige Verfahren (bspw. Asylverfahren) ist mir durchaus bekannt.

Ein Grund, weitere Prozesse an das BVerfG heranzutragen, anstatt die Entscheidungen in den schon laufenden abzuwarten, vermag ich nicht zu sehen. Würde mein Antrag abschlägig beschieden, müsste ich Rechtsbehelf bzw. Verfassungsbeschwerde einlegen.

Das Verfahren ist somit nach § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des BVerfG in den o.g. anhängigen Leitverfahren zum RBS TV auszusetzen.

Ich berufe mich dabei auch höchstricherliche gefestigte Rechtsprechung des BFH, Urt. v. 16.10.1991, Az.: I R 95/90 und I R 96/90 zum mit § 94 VwGO wortlautgleichen § 74 FGO.
Mit freundlichen Grüßen

Rein fiktiv hatte A vorgesehen, das heute rauszuschicken, aber morgen wird es möglicherweise soweit sein.
A möchte das Schreiben dem VG vorab zustellen, wie knapp auch immer, ohne dies begründen zu können   ;)

Pure fictional comments welcome 'til tomorrow ...

Vielen Dank, besonders für den Hinkelstein.

Quietus


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#51: 10. Juli 2017, 20:18
Antrag wie Klage wurden, wie nicht anders zu erwarten, abschlägig beschieden, genauso in einem anderen, nach dem meinen verhandelten Fall.
Urteil kam letzte Woche, nach sechs Wochen, die sind schwer überlastet zur Zeit. Stelle ich die Tage hier ein.
Und jetzt brauch ich, da ich weitermachen werde, einen Anwalt.
LG, Quietus


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#52: 10. Juli 2017, 20:57
Gleich Verfassungsbeschwerde einlegen? Das kann man selber machen ohne Anwalt.


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#53: 12. Juli 2017, 09:56
Antrag wie Klage wurden, wie nicht anders zu erwarten, abschlägig beschieden, genauso in einem anderen, nach dem meinen verhandelten Fall.
Urteil kam letzte Woche, nach sechs Wochen, die sind schwer überlastet zur Zeit. Stelle ich die Tage hier ein.

Hier erstmal das Anschreiben. Datei 1 und 2.
Das Thema Prozessökonomie hatte die Richterin recht auführlich erörtert. Mit dem Hinweis, dass das VG Köln Anträge auf Ruhendstellung bzw. auf Aussetzung  grundsätzlich ablehnt. Das Frankfurter Urteil fand kurz Erwähnung, in dem Zusammenhang wies die Richterin auf Unterschiede im Verwaltungsrecht hin.
Mir wurde viel Zeit gegeben, meine Ansichten vorzutragen (knapp 40 min Verhandlungsdauer), was ich an sich ja nicht gewollt hatte. Warum nur ?  ::)

und Anschreiben. Datei 3. (Hinzugefügt, Anm. Mod. seppl)


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#54: 12. Juli 2017, 14:23
Urteil. Da es im Forum mit den Dateigrößen etwas schwierig ist:
Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Seite 8, Seite 9, Seite 10, Seite 11.

Im Anhang Urteil zur mdl. Verhandlung vom 24.05.2016 - Teil 1 (Seiten 1-6 von 11)
VG Köln_Urteil Rundfunkbeitrag_160524_1-6v11 (PDF, ~200kB)


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#55: 12. Juli 2017, 20:53
Im Anhang Urteil zur mdl. Verhandlung vom 24.05.2016 - Teil 2 (Seiten 7-11 von 11)
VG Köln_Urteil Rundfunkbeitrag_160524_7-11v11 (PDF, ~200kB)


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#56: 14. Juli 2017, 09:46
Gleich Verfassungsbeschwerde einlegen? Das kann man selber machen ohne Anwalt.

Ja. Siehe unter anderem meine derzeitige Lektüre:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

-------
A meint aber:

das Urteil lässt ihm, Seite 10, einen Monat Zeit, zu reagieren. So A die Sache weiterführen möchte.
Da A das möchte, muss A Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Für die Begründung hat A zwei Monate Zeit. Nach Zustellung des Urteils. Dies alles, wenn A es richtig versteht, noch ohne Anwalt.

Für die Beschwerde gegen den Beschluss, Streitwert, Seite 11, hat A sechs Monate Zeit
Zitat
... nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, einzulegen.
Diesen Satz, also ab wann sechs Monate, versteht A bisher nicht. Aber jedenfalls ist noch Zeit.
Der Satz danach, mit der Festsetzung des Streitwerts, spielt keine Rolle, denn der Streitwert ist schon viel länger festgesetzt.

A geht davon aus, dass A diesen Weg gehen muss, unabhängig von einer Verfassungsbeschwerde.
Die zusammenzuschrauben A auch Zeit bräuchte, unbenommen alle Hilfen hier.

A geht davon aus, dass, wenn er die Monatsfrist nicht einhielte, die Sache auf dem normalen Rechtsweg beendet wäre, und A zahlen müsste, unter Vorbehalt, wie auch immer.

Zum zeitlichen Aspekt siehe auch:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150425.html#msg150425

-------

Von dem einen Monat ist inzwischen eine, der Information und Überlegung gewidmete, Woche rum.
Zeit, einen Anwalt zu kontakten ...


Keinerlei Ersuchen um Rechtsberatung. Einfach eine rein theoretische Debatte   ;)

Quietus


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#57: 14. Juli 2017, 17:31
A meint aber:

das Urteil lässt ihm, Seite 10, einen Monat Zeit, zu reagieren. So A die Sache weiterführen möchte.
Da A das möchte, muss A Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Für die Begründung hat A zwei Monate Zeit. Nach Zustellung des Urteils. Dies alles, wenn A es richtig versteht, noch ohne Anwalt.

So war es bei einem fiktiven Bekannten A:

1) Zulassung zur Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils beim VG Köln gestellt.
Hierbei um Mitteilung des Az. des OVG NRW gebeten, um die Begründung dorthin zu senden.

2) Begründung an OVG innerhalb zwei Monate nach Zustellung des Urteils.

3) OVG hat Zulassung zur Berufung abgelehnt, nach 4 Monaten, daraufhin war die VB möglich.

Alle 3 Schritte gingen bei A über einen RA.
Schritt 1) sollte ohne RA gehen. Ob auch Schritt 2) ohne RA geht, kann A nicht sagen.


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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#58: 14. Juli 2017, 17:45
Person A könnte sich dies durchlesen:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person A kann schon jetzt die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.



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Re: Mein unbegründeter Klageantrag
#59: 15. Juli 2017, 15:31
Von dem einen Monat ist inzwischen eine [...] Woche rum. Zeit, einen Anwalt zu kontakten ...
Höchste Zeit, rechtzeitig, d.h. heute/morgen/übermorgen 10...20...30 Anwälte/ Kanzleien anzufragen, um dokumentieren zu können, dass man alles versucht hat, mglw. aber nicht fündig wird, d.h. 20...30 Ablehnungen erhält, sofern man überhaupt eine Rückmeldung erhält. Schließlich ist auch Ferien-/ Urlaubszeit.
Nur mit Dokumentation mehr als ausreichender Bemühungen um einen Anwalt würde einem ggf. das Recht auf einen "Notanwalt" oder auf Durchführung des Zulassungsverfahrens der Berufung ohne Anwalt zugesprochen.
Hierzu bitte Suchfunktion "Notanwalt" etc.
Forum-Mitglied "Profät di Abolo" hatte dazu meiner Erinnerung nach bereits geschrieben.
Ohne diese Bemührungen (3-5 mglw. auch 10 Anfragen scheinen da mglw. nicht auszureichen!!!), wird einem mglw. dieser Rechtsweg aus formalen Gründen verbaut ("Anwaltspflicht").


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