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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 124421 mal)

  • Beiträge: 7.391
Soweit die Vorinstanzen in die Exel-Liste eingearbeitet wurden, könnte man daraus Rückschlüsse ziehen.
Evtl. reicht schon der Blick auf's jeweilige OVG.

Da haben wir primär:
OVG Münster; Land Nordrhein-Westfalen; Klagebeteiligter; 25x in der Liste;
VGH München; Land Bayern; Kläger; 15x in der Liste;
OVG Koblenz; Land Rheinland-Pfalz; kein Klagebeteiligter; 7x in der Liste;
VGH Mannheim; Land Baden-Württemberg; kein Klagebeteiligter; 6x in der Liste;
OVG Bautzen; Land Sachsen; kein Klagebeteiligter; 5x in der Liste;
OVG Lüneburg; Land Schleswig-Holstein; Klagebeteiligter; 5x in der Liste;

sekundär:
VGH Kassel; Land Hessen; Klagebeteiligter; 4x in der Liste;
OVG Berlin; Land Berlin; kein Klagebeteiligter; 1x in der Liste;
OVG Schleswig; Land Schleswig-Holstein; Klagebeteiligter; 1x in der Liste;
LG Traunstein; Land Bayern; Kläger; 1x in der Liste;
OVG Weimar; Land Thüringen; kein Klagebeteiligter; 1x in der Liste;

Damals Klagebeteiligte insgesamt lt. Liste: 51x;
damals keine Klagebeteiligung insgesamt lt. Liste: 20x;

Es wurde bei dieser Gegenüberstellung keine konkrete Zuordnung zu den BVerfG-Az. vorgenommen.

Nicht in der Liste sind die Länder Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern; was sicherlich mit dem jeweiligen Sitz der zuständigen LRA zu tun hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
@ Pinguin: Was meinst Du mit "Klagebeteiligung"? Einen Beistand? Sorry, ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Daß manche Länder noch nicht vertreten sind, könnte auch etwas mit der Verzögerungstaktik bzgl. des "Bescheidwesens" zu tun haben. Manche haben ja erst sehr spät ihre "Bescheide" erhalten (dann natürlich mit einer enormen "Nachforderung") und sind jetzt vielleicht erst in den ersten Instanzen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

J

J4N

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Danke für eure Aufstellungen und Aufklärungen.

Kurze, weniger wichige Korrektur:
OVG Lüneburg gehört nach Niedersachsen. OVG Schleswig / Schleswig-Holstein fehlt.


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@ Pinguin: Was meinst Du mit "Klagebeteiligung"? Einen Beistand?
Ja, freilich; die "Klagebeteiligten" traten vor dem BVerfG der damaligen Klage des Freistaates Bayern gegen die EG-Fernsehrichtlinie bei;

BVerfG zur EG-Fernsehrichtlinie (EU-Recht), 9. Rundfunkurteil (1995)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23293.0.html

sie sind hier also überproportional vertreten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2017, 16:40 von DumbTV«
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OVG Lüneburg gehört nach Niedersachsen.
Danke für die Korrektur; das Land Niedersachsen war auch damals "Klagebeteiligter".

Zitat
OVG Schleswig / Schleswig-Holstein fehlt.
Nö, fehlt nicht; steht an dritter Stelle unter "sekundär", weil nur 1x in der Liste aufgeführt.


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In meiner Liste kommt Schleswig-Holstein deutlich häufiger vor. (Siehe Anhang.)


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In meiner Liste kommt Schleswig-Holstein deutlich häufiger vor. (Siehe Anhang.)
Hatte mich auf die Liste entsprechend #75 gestützt, die ja auch von Dir ist?


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@ Pinguin: Falls Du die ausführliche Exel-Liste meinst, die ist nicht von mir. Von mir war bisher nur eine Übersichtsliste über die Verfahrenszeichen der Verfassungsbeschwerden.
Die ausführliche Liste habe ich erstmals in Post # 80 angehängt.


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@ Pinguin: Falls Du die ausführliche Exel-Liste meinst,
Ja, diese meinte ich, denn eine andere lag mir hier noch nicht vor; die speichere ich nämlich nicht, da sie ja ständig erneuert werden.

Zitat
Die ausführliche Liste habe ich erstmals in Post # 80 angehängt.
Merci, die schaue ich mir bis zum WE durch. Die war noch nicht sichtbar, jetzt schon, da es mit Anhängen ja immer etwas länger dauert.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Damit die Moderatoren auch weiterhin beschäftigt werden und sich am Wochenende nicht langweilen, gibt es im Anhang mal wieder zwei Listen zum Freischalten.
Ich habe die alten Listen überarbeitet (Fehlerteufel hoffentlich beseitigt) und versucht, möglichst viele Quellen nachzuweisen.


Edit "Bürger" - Hinweis:
"OVG Bautzen" = "OVG Sachsen" (in Bautzen), siehe u.a. auch unter
Liste deutscher Gerichte - Verwaltungsgerichtsbarkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte#Verwaltungsgerichtsbarkeit


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Lt. wohnungsabgabe.de ist das
Aktenzeichen 1 BvR 1212/17
auch eine weitere Beschwerde gegen den Rundfunkbeitrag.

Quelle: https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20170611.html

Markus


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke für den Hinweis.

Unter der dortigen Weiterleitung zum
"Fall Herrmann"
https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html
findet sich dann allerdings der Hinweis
Zitat
Am 10.06.2017 erhielt Herr Herrmann das Aktenzeichen 1 BvR 11/17 mitgeteilt.
Wer könnte bitte zu dieser Abweichung vom o.g. Az. 1 BvR 1212/17 Auskünfte einholen bzw. wohnungsabgabe.de darauf hinweisen?

Da die Aktenzeichen offenkundig nach der Eingangsreihenfolge vergeben werden, die Verfassungsbeschwerde jedoch ausweislich der Falldokumentation unter o.g. Link erst nach Ablehnung der Berufungszulassung vom 10.05. erfolgte, erschiene eine nur zweistellige Verfahrensnummer zu kurz, d.h. 1 BvR 1212/17 klänge "passender".

Zudem wäre noch interessant, ob es sich - wie es den Anschein hat - um die
- "Betriebsstättenabgabe" oder die
- "Wohnungsabgabe"
handelt - der Fall-Chronik nach zu urteilen wohl "Betriebsstättenabgabe"?


Gibt es eigentlich bei den bisherigen Auflistungen eine Unterscheidung nach "Betriebsstättenabgabe" und "Wohnungsabgabe"?

Die Jahresvorschau des BVerfG für 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html
scheint da ja keine Unterscheidung vorzunehmen bzw. scheinen die Verfassungsbescherden unterschiedslos "zusammengeführt" zu sein
Zitat
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Einführung eines Rundfunkbeitrages durch den Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010, insbesondere §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

"§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich" = "Wohnungsabgabe"
"§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich" = "Betriebsstättenabgabe"]


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m

mb1

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Unter der dortigen Weiterleitung zum
"Fall Herrmann"
https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html
findet sich dann allerdings der Hinweis
Zitat
Am 10.06.2017 erhielt Herr Herrmann das Aktenzeichen 1 BvR 11/17 mitgeteilt.
Wer könnte bitte zu dieser Abweichung vom o.g. Az. 1 BvR 1212/17 Auskünfte einholen bzw. wohnungsabgabe.de darauf hinweisen?
[...]

Das Aktenzeichen wurde auf wohnungsabgabe.de auf 1 BvR 1212/17 aktualisiert.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ein mir zugetragenes, zwischenzeitlich vermutlich bereits gelistetes Verfahrenszeichen einer weiteren Person "V" wie "Verfassungsbeschwerdeführer" ;)
1 BvR 1228/17


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Alles schon gelistet. Siehe Anhang.  ;)


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BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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