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Autor Thema: Stadtkasse lehnt Erinnerung ab - was nun?  (Gelesen 5875 mal)

r
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Stadtkasse lehnt Erinnerung ab - was nun?
Autor: 02. Juni 2016, 17:19
Hallo zusammen,
ich habe hier einen fiktiven Fall:

Person X hat noch nie Etwas vom Beitragservice gehört oder gelesen. Es kommt ein Brief von der Stadtkasse mit einer Zahlungsaufforderung / Vollstreckungsankündigung. Auf diese wurde mit einer Erinnerung reagiert und auf das fehlende Verwaltungsakt hingewiesen. Was müsste man theoretisch tun, wenn eine Stadtkasse nun diese Erinnerung ablehnt wie in dem angehängten fiktiven Brief?

Vielen Dank und Gruß,
roflcopter


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Erst wenn in einem Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden kann.


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p
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"... wird die Vollstreckung geen Sie ohne weitere Mitteilung fortgeführt."

"fortgeführt" ist hier aber doch sicher nicht im Sinne von "durchgeführt" gemeint, oder ?
Es muss doch noch irgendein Schreiben kommen, gegen das man Widerspruch einlegen, bzw. Erinnerung nach 766 einreichen kann.
Es kann ja nicht sein, dass man vollstreckt, oder gar gepfändet wird, ohne dass man irgendein Rechtsmittel dagegen hat.

Lustig finde ich aber, dass hier geschrieben wird, dass der Widerspruch unzulässig ist,
er aber trotzdem dem Stadtrechtsauschuss zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Ist das allgemein so üblich ?


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Lustig finde ich aber, dass hier geschrieben wird, dass der Widerspruch unzulässig ist,
er aber trotzdem dem Stadtrechtsauschuss zur Entscheidung vorgelegt werden wird.
Ist das allgemein so üblich ?

die Unzulässigkeit tatsächlich feststellen, das macht ja vielleicht erst der genannte Stadtrechtsausschuss.

vielleich (aus Kostengründen?) zurücknehmen, und warten bis die Vollstreckung tatsächlich beginnt? dann Erinnerung erneut losschicken...?

deutlichen Brief an RF: Mitteilung der Stadtkasse erhalten - nichtvorliegende Vollstreckungsvoraussetzungen - fehlende Zustellung - Einstellen der Vollstreckung - kundtun die Absicht sich mit allen Mitteln zu wehren auf Kosten des RF - ? Kopie hiervor ggfs. an Vollstreckungsbehörde, evtl. auch weiteren Zeitaufschub erbitten?

Zitat
Es muss doch noch irgendein Schreiben kommen, gegen das man Widerspruch einlegen, bzw. Erinnerung nach 766 einreichen kann.
Es kann ja nicht sein, dass man vollstreckt, oder gar gepfändet wird, ohne dass man irgendein Rechtsmittel dagegen hat.

Wenn die Vollstreckung tatsächlich beginnt, kann man auch Rechtsbehelfe einlegen. dies wird aber nicht unbedingt erwähnt. eine entsprechende Belehrung scheint oft zu fehlen...

Man man für sich selbst auch erwägen sich gleich an zuständiges Verwaltungsgericht (§ 123 VwGO Einstweilige Anordnung?? o. ä.) zu wenden - wenn Vollstreckung richtig beginnt (!) oder - wenn andere Mittel (Erinnerung; sofortige Beschwerde danach) nicht erfolgreich sind oder zumindest damit zu rechnen ist. Ausprobieren? Zeit gewinnen...

bezüglich "fehlende Zustellung" möglicherweise gute Argumente im Forum finden?

für sich hieraus weiter ergebende Fragen bitte ggfs. auch die Suchfunktion verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2016, 13:25 von cecil«
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r
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Hallo,
vielen dank für die Antworten!

Sagen wir mal - die Person X hat bereits einen Besuch vom Gerichtsvollzieher ignoriert und die Tür nicht aufgemacht. Das habe ich vergessen dem Fall hinzuzufügen. Die Stadtkasse hätte die Erinnerung später bearbeitet.

Ich füge mal das erste fiktive Schreiben hinzu - vielleicht könnt ihr mir dann sagen was zu tun ist...

Funde keine aussagekräftige Anwort bis jetzt - oder verstehe ich es nicht?

(Zweite Seite im zweiten Post da 200kb recht wenig sind...) wurde zu einem post zusammengefügt - Mod. seppl

Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juni 2016, 00:42 von seppl«

c
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hey,

das ändert sich Sache natürlich.

Anhänge sind leider noch nicht sichtbar. Vorab

könnte es sinnvoll sein, überzeugende Argument zur weiteren Begründung der Erinnerung nachzureichen?

könnte es weithin durchaus sinnvoll sein, sich demnächst mit dem Thema "sofortige Beschwerde" und alternativ (siehe oben) Gang ans Verwaltungsgericht zu beschäftigen?

denn manche Vollstreckungsbehörden (z.B. Stadtkasse) weigern sich bekanntermaßen, Argumente zur Kenntnis zu nehmen... Versuchen kann man es trotzdem.

gruß.
cecil


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r
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Wie würde denn so eine sofortige Beschwerde ausssehen und wie wäre der Ablauf beim Verwaltungsgericht?

Person X blickt bei den ganzen Threads und Posts nicht durch - überall steht was anderes.

Hoffentlich geben die Moderatoren die Anhänge schnell frei.

Gruß


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Fragen rund um Vollstreckung sind im unter „Beitragsservice“ / Board „Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländer sortiert)“ hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php bzw. hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html zu finden.

Generell sind am Fixboard (rosa hinterlegt) allgemein wichtige Themen zu finden. Aber bitte immer auch weiter unten nachsehen.

Zu den Themen „Erinnerung“ „sofortige Beschwerde“ - und auch anderen Fragen – bitte die Suche-funktion (rechts oben auf Seite) betätigen. (Doch - das funktioniert! - ggfs. mit verschiedenen Wortkombinationen ausprobieren).

Zu deinen Fragen gibt es Ergebnisse, die heißen könnten „AG Riesa / Dresden“, auch unter „Erinnerungsschreiben Gerichtsvollzieher“ gibt es was zu finden – vieles von „Bürger“, aber auch andere haben Schriftsätze beispielhaft eingestellt. alles ohne gewähr - bitte stets kritisch konsumieren.

Ablauf am Verwaltungsgericht (VG): Antrag schreiben, gut begründen. Vermutlich wird VG Stellungnahme des RF/BS erbitten, diese dem Antragsteller übersenden -...  und relativ rasch entscheiden. Bitte am VG erfragen, ausprobieren, hier Ergebnisse und Ablauf bitte mitteilen. Möglich ist, dass die Vollstreckung durch GV/Stadtkasse schon durch Hinweis auf gestellten Antrag gestoppt werden kann...

Zum Thema "Verwaltungsgericht, Eilantrag wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen / fehlender Bescheid" gibt es im Forum noch nicht so viel. Deshalb wiederum der Hinweis, sich bei Gericht helfen zu lassen... (vorsichtiger Versuch eines Antrags auf Einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO (noch zur diskussion gestellt, aber zum ThemaBefreiung) - hier: Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16279.msg123351.html#msg123351) -

Zum Thema "Vollstreckungsschutz / Aussetzungsantrag nach § 80 Abs. 4 / § 80 Abs. 5 VwGO / aufschiebende Wirkung der Klage" (Eilanträge im Verwaltungsverfahren) gibt es mehr – beispielhaft – jedoch derzeit noch kaum direkt zum Thema "Vollstreckungsschutz im Zwangsvollstreckungsverfahren", soweit ich weiß.

Mal drauflos suchen. Nur Mut. Die Moderatoren bemühen sich sehr, ständig wiederkehrende Fragen und interessante Themen geschickt zu verlinken, so dass man leichter fündig wird. Es mildert die Unübersichtlichkeit des Forums deutlich.  :)


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g
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19065.0;attach=9358;image

Mr.X liest:
Zitat
  Der Gläubiger der bestehenden Forderung ist der SWR, vertreten durch ARD ZDF DR Beitragsservice. ... 

Mr.X würde da die Frage stellen, wie es gemeint ist mit: 'vertreten durch'? Rechtlich will der nicht rechtsfähige BS den SWR vertreten?, was aber gar nicht möglich ist. Es ist ein Paradoxon. Ein Kind vertritt einen Erwachsenen?


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mal so noch generell der Hinweis, sich über wichtige Themen auch zu informieren im

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809

da ist stets einiges grundlegendes verlinkt.


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m
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hallo,
ich hänge mich mal hier mit ran,da mein separater thread noch nicht freigegeben wurde,

eine mir näher bekannte Person A hat bisher nie ein Schreiben von ARD/ZDF... bekommen (bzw. sofort dem Ordner P zugeführt),
nun bfand sich letztens ein Gelber Brief vom GVZ der Stadtkasse im Briefkasten,mit Termin zur Enrichtung der Vermögensauskunft,
Person A hat nun schon viel gelesen und versucht sich zu informieren,welches nun die beste vorgehensweise wäre,leider hat Person A den Überblick verloren und sieht bei dem ganzen juristischem Vorgehen nicht mehr durch,
gibt es eine Möglichkeit der vereinfachten,für laien verständliche Lösung was zu tun ist ?

vielen dank


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hey monkey,

eine erste Hilfe könntest du evtl. im Ablaufschema von „Bürger“ finden:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

gründlich lesen und auch weiter nach unten (oben?) scrollen...
sind einige Beispiele und Links dort...

… für eine erste Orientierung bis dein eigener thread offen ist.

gruß.
cecil


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m
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vielen dank cecil,

Person A hat sich nun etwas durchgewühlt und auch das ein oder andere verlinkte video geschaut aber leider löst sich der dunst immernoch nicht auf,

die jeweiligen schreiben an die dienststellen sind schon als ungefähre vorlage gespeichert,auch wie man dem GVZ am besten begegnen sollte,

aber nun ein grosses fragezeichen: " nützt diese ganze prozedur im endeffekt etwas,wenn diese sache nur eine aufschiebende wirkung hat?"

eine pfändung ist sicherlich auch keine angenehme erfahrung,

danke


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Zitat
aber nun ein grosses fragezeichen: " nützt diese ganze prozedur im endeffekt etwas,wenn diese sache nur eine aufschiebende wirkung hat?"

Ja, denn diese erzeugt eine maximale Verwaltungsvereinfachung.


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Die Anhänge sind mittlerweile sichtbar :)

Sagen wir mal die Person X überlegt sich nun eine sofortige Beschwerde einzureichen - bloß dazu fehlt dann ein Bescheid/Beschluss - oder wie ist es gemeint? Oder sollte dies dann nach der im Antwortschreiben kostenpflichtigen Entscheidung erfolgen?

Gruß


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