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Autor Thema: Entwurf Klage / Klagebegründung aufgrund GG - Grundgesetz  (Gelesen 28203 mal)

B
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Ich habe die Klagebegründung für Person A erneut überarbeitet. Sie ist nun "noch persönlicher" und auf Person A zugeschnittener geschrieben. Ein paar Dopplungen wurden entfernt oder zusammengefügt. Ein paar neue Ansätze mit eingebracht. Für mich wäre jetzt interessant zu wissen, wie rein hypothetisch, die Gegenseite oder ein Anwalt oder ein Richter auf die jeweiligen Punkte gegenargumentieren könnten. Wenn da jemand Zeit und Lust hat sich pessimistisch zu äußern würden wir uns sehr darüber freuen.

Es geht um unsere Freiheit! Es geht um die Einhaltung der Grundgesetze durch die Gerichte!

Person A hat schon vor 2013 keine Gebühren gezahlt, da sie den Rundfunk nicht nutzte. Person A wird auch in Zukunft den Rundfunk ganz sicher nicht nutzen, auf welcher Grundlage soll Person A also Beiträge zahlen für eine Sache die sie nicht nutzt? In vielen Fällen ist der Beitrag nicht rechtens. Hast Du zwei Wohnungen, musst Du für beide Wohnungen zahlen obwohl Du nur in einer Wohnung im gleichen Moment sein kannst und den Rundfunk konsumieren könntest. Lebt eine 8 köpfige Familie mit Eltern, Kinder und Oma und Opa in einem Haus, so müssen diese nur einen Beitrag zahlen. Hier finanzieren also die armen Arbeitnehmer andere noch ärmere Familien mit. Und die die den Rundfunk erst gar nicht nutzen, da sie dafür keine Zeit haben, finanzieren erst Recht alles mit.


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g
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Zitat
meines Widerspruchs (gegen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" 
Gegen den BS? geht so nicht ,, Mr.X meint, dass er dann gegen die LRA vorgehen müsste, da die
ihren "Teil der Rundfunkanstalt" nicht im Griff haben. Die LRA ist rechtsfähig, der BS nicht.

Beispiel:
Der Kfz-Schlosser hat gepfuscht. Man geht gegen die Werkstatt, Firma PfuschX vor und nicht gegen den Schlosser.
Warum? weil man mit der Firma einen Vertrag hat.

Das Außenverhältnis ist LRA - Bürger. Nicht BS - Bürger.


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B
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@gerechte Lösung
Danke für das Lesen der Klagebegründung. In diesen Abschnitt hat sich jedoch kein Fehler eingeschlichen.

Zitat
Ablauf 1 "Zahlung der Rundfunkbeiträge" v. "Beitragsservice" < wurde Jahrelang von Person A ignoriert
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice" < wurde Jahrelang von Person A ignoriert
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.) < darauf hat Person A reagiert gemäß 3a
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"] < Person A hat in 05.2015 einen 17 seitigen Widerspruch eingereicht inklusive Antrag auf Aussetzung
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä. < ist in 07.2015 passiert
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf) < ist in 04.2016 passiert
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"] < da befindet sich Person A gerade

Person A erhielt vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" einen Festsetzungsbescheid. Nach dem Widerspruchdurch Person A, erhielt Person A eine Antwort und letztendlich einen erneuten WiderspruchsBESCHEID von einer LRA und nun ist Person A bei der Findung einer guten Klagebegründung.


Bisher hat Person A also nur gegen den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" widersprochen und nie gegen eine LRA direkt. Somit denke ich, dass dieser Teil richtig ist, falls nicht korrigiert mich bitte erneut.

Für weitere Verbesserungen bin ich nach wie vor sehr offen. Gern auch Meinungen oder Kritik.


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Seite 5:
Zitat
5.) In der Entscheidung und im Urteil des Bundesverwaltungsgericht 6 C 6.15 vom
18.03.2016 stellt dieses ebenfalls einen weiteren Verstoß durch den 15.
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen Artikel 5 Grundgesetz (das Grundrecht, sich
aus allgemein zugänglichen Informationsquellen ungehindert zu unterrichten) fest.
Zitat:
"Soweit sie sich (Anmerkung: die Rundfunkbeitragspflicht) als Beschränkung des
Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen…"

Es findet eine Rechtsbeugung statt, die ich nicht hinnehme sowie ich auch dieses
Urteil und die Rechtssprechung nicht hinnehme,

Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass die Staatsgewalten an das Recht gebunden sind.
Insbesondere ist dabei der Vorrang der Verfassung gegenüber einfachen Gesetzen zu beachten, Art. 20 Absatz 3 GG. (s. Zitat / Empfehlung unten)
Auch ein Gericht hat Grundrechte daher mit einzubeziehen und kann einen Bürger nicht einfach dadurch "entmündigen"
indem es entscheidet was für die Bürger diese Landes hinzunehmen ist und/oder was nicht.

Das Thema "Geld" wäre auch noch erwähnenswert.. (meiner Meinung nach..)
da dieses Tauschmittel erst erarbeitet werden muss!
Dadurch bekommt die Begriff "Zwang" eine ganz besondere Bedeutung!

Zitat
Daher werde ich den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zahlen.
 
Käme beim Richter nicht gut..  ???

Eine Empfehlung:
Zitat
Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht

Der „Rundfunkbeitrag“ ist eine finanzverfassungsrechtlich unzulässige Abgabe, deren Erhebung aufgrund der Unzulässigkeit gegen das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip verstößt, weil

•   es sich bei der geforderten Abgabe nicht um einen "Beitrag" im abgabenrechtlichen Sinne handelt, da er den grundlegenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt;
•   die geforderte Abgabe gegen die grundlegenden Prinzipien verstößt, welche die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben begrenzen;
•   die der Abgabe zugrunde liegende gesetzliche Typisierung
•   sachlich unzutreffend und
•   willkürlich ist und
•   es ihr an Sachgerechtigkeit mangelt;
•   die Festsetzung der geforderten Abgabe in zeitlicher Hinsicht unzulässig ist.

1. Kein „Beitrag“ im abgabenrechtlichen Sinne

Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, dass die Staatsgewalten an das Recht gebunden sind. Insbesondere ist dabei der Vorrang der Verfassung gegenüber einfachen Gesetzen zu beachten, Art. 20 Absatz 3 GG.

Ihre Forderung bezeichnen Sie im Festsetzungsbescheid v. … als „Beitrag“. Dieser gründet auf dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Der Charakter einer Abgabe bestimmt sich allerdings nicht danach, welche Bezeichnung für diese gewählt wird, sondern er bestimmt sich nach ihrem materiellen Gehalt (Vgl. BVerfGE, 49, 343 (Tz. 41).   Abgabenrechtlich handelt es sich bei der als „Rundfunkbeitrag“ bezeichneten Abgabe jedoch nicht um einen Beitrag. Auch wenn Sie dies andernorts gebetsmühlenartig wiederholen mögen, so wird dadurch aus Ihrer Forderung dennoch kein Beitrag im Sinne des Abgabenrechts. Die von Ihnen allenthalben vertretene Ansicht, für die Beitragspflicht reiche „allein die Möglichkeit aus, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen“, hält verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht stand.

Edit: Klage -> LRA !   Widerspruch -> BS


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 00:18 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

B
  • Beiträge: 57
@Miklap
Vielen Dank. Ich werde Deinen Vorschlag mit einarbeiten.

Die Sache mit den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zahlen finde ich nach wie vor angemessen. Weder Person A, noch Du, noch ich oder eine Wohnung können Rundfunkwellen jeglicher Art empfangen. Dazu benötigt es entsprechende Endgeräte und selbst wenn Person A diese Endgeräte besitzt, bedeutet dies nicht, dass sie diese auch für den Empfang dieser Sender benutzt. Wie in der Klagebegründung geschrieben, fehlt Person A die Zeit dafür und ebenso das Interesse diese Sender zu konsumieren. Person A weiß jetzt schon, dass sich das in Zukunft auch nicht ändern wird. Warum sollte man sich also nicht zu so einer Aussage hinziehen lassen?

Beim lesen Deiner Worte, habe ich mich auch gefragt wie es mit den Rundfunkbeiträgen in anderen Ländern aussieht und musste feststellen, dass das eine ganz gemischte Sache ist man jedoch meistens nicht zahlen muss, wenn man den Rundfunk nicht konsumiert. Quelle Wikipedia:

Schweden
Bisher wurden auch Gebühren von Haushalten erhoben, die keinen Fernseher besaßen, aber einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone. Im Juni 2014 entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass dies nicht rechtmäßig sei. Die Gebührenzentrale kündigte die Rückzahlung der Gebühren an.

Österreich
Mit Erkenntnis vom 18. September 2014[73] entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Computer mit Internetanschluss nicht Rundfunksempfangseinrichtungen sind, da der Radioempfang über Internet-Streaming kein Rundfunk im technischen Sinne ist.

Schweiz
[...]während der Haushalte ohne Radio und Fernseher auf Antrag von der Abgabe befreit werden.

Spanien
Es gibt keine staatliche Rundfunkabgabe.

Dänemark
In Dänemark ist von jedem Haushalt, der über einen Fernseher oder einen internetfähigen PC verfügt, eine Fernsehgebühr von 203 DKK (ca. 27,20 Euro) pro Monat zu entrichten.

Polen
Allerdings gab 2011 nur ein Drittel der polnischen Haushalte an, einen Fernseher zu besitzen.

Tschechien
Die Gebühr wird nur einmal pro Haushalt erhoben und schließt Ferien- und Wochenendhäuser ein.

Frankreich
Daher sind Grundsteuerpflichtige, die über einen Internetzugang verfügen, der den Empfang von Fernsehprogrammen einschließt, nur gebührenpflichtig, wenn sie ein Fernsehgerät besitzen. Ist letzteres nicht der Fall, so sind sie nicht gebührenpflichtig.

Großbritannien
Eine Lizenz ist nur erforderlich, wenn ein Fernseher zum Fernsehempfang verwendet wird. Es ist keine Lizenz für den bloßen Besitz eines Fernsehers erforderlich, und für den Besitz und die Verwendung von Funkempfängern ist ebenfalls keine Lizenz erforderlich.

Israel
Ab 2016 soll der Rundfunkbeitrag nicht mehr erhoben, das Personal drastisch reduziert und die Sendeeinrichtungen verkleinert werden.

Japan
Für den Fall eines Nichteingehens eines Vertragsverhältnisses mit der NHK, d.h. einer Verweigerung der Gebührenzahlung, gibt es jedoch keine rechtlichen Regelungen.

------------------------------

Ich bin dann auch noch auf folgenden Artikel gestoßen.

https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/

------------------------------

Ja, die Klage geht an eine LRA.  :) Bzw. an das entsprechende Gericht.

------------------------------

Für weitere Vorschläge, Kritik und Verbesserungen sind wir dankbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juni 2016, 00:41 von BsGez«

B
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Ich habe soeben noch folgendes in die Klagebegründung für Person A eingebaut:

Zitat
10.) Wie kann es sein, dass ich für etwas zahlen soll was ich nicht nutze und niemals nutzen werde? Vergleich:

- Ich zahle direkt auch keinen Beitrag für die öffentlichen Verkehrsmittel. Da sich in jedem Bundesland und in jedem Ort öffentliche Verkehrsmittel befinden, könnte man auf die Idee kommen, dass ich auch dafür pauschal einen monatlichen Beitrag zahle, da mir ja theoretisch die Nutzung zur Verfügung stünde. Dieser Beitrag wird jedoch nicht erhoben, denn warum sollte ich für etwas zahlen, was ich gar nicht nutze (die öffentlichen Verkehrsmittel), da ich zu Fuß, mit dem Auto oder Fahrrad unterwegs bin?

- Ich zahle gerne und mit gutem Gewissen jährlich die Kraftfahrzeugsteuer, da ich die öffentlichen Autobahnen und Straßen nutze und für deren Erhalt sorgen möchte. Sollten in Zukunft etwa alle Bürger einen monatlichen Beitrag für die Kraftfahrzeugsteuer zahlen, obwohl sie kein Kraftfahrzeug auf den öffentlichen Autobahnen und Straßen bewegen, aber ihnen die öffentlichen Autobahnen und Straßen theoretisch zur Nutzung und damit zur freien Verfügung stehen?

- Ich zahle keinen Rundfunkbeitrag! Wie die öffentlichen Autobahnen, Straßen und Verkehrsmittel, wird mir der öffentliche Rundfunk angeboten, da ich ihn wie jedoch nicht nutze, zahle ich auch nicht dafür.

Ist dies so gangbar? Oder wurde auch dagegen schon irgendwie argumentiert durch die Gerichte? Habt Ihr weitere Ideen, Vorschläge und Vergleiche die ich anbringen könnte?

Als letztes werde ich dann noch die Begründung mit den Nachbarländern in der EU einarbeiten. So sind es derzeit 11. "stichhaltige" Gründe, warum Person A nicht zahlt. Der wichtigste Punkt ist aber nach wie vor: Person A zahlt nicht, weil Person A den Rundfunk schlicht und ergreifend nicht nutzt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 00:45 von Bürger«

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Es gibt in dieser Hinsicht reichlich Gesetze, die dir recht geben. Diese wurden bereits im Thread zur Klage nach Europarecht gepostet:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html
Davon sollte einiges helfen, deine Argumente mit Gesetzen zu untermauern.


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Vielleicht wäre es hilfreich, Beitrag mit Beitrag zu vergleichen.
Straßenbeitrag? Versicherungsbeitrag? Dann fällt dem geneigten Leser der Vergleich leichter.

Der Vergleich mit der Kfz-Steuer macht ggf. dann Sinn, wenn man ihn auf "alle" bezieht. Also "alle" müssten zahlen, weil sie einen
möglichen Nutzen daraus haben.
(Auch die 80-jährige Omma, die selbst nicht fährt, holt ihre Lebensmittel vom Supermarkt. Wie kommt die Ware dahin... mit dem LKW. Also
muss die Omma auch Kfz-Steuer bezahlen. So einfach ist das.)

Beim ÖPNV ist das ähnlich. Derezit als "Beförderungsmittelentgelt" aber auch möglich als "Nahverkehrsabgabe". Jeder zahlt 1000 Euro im Jahr und
könnte dann ja damit fahren. Die Gleise liegen, die Züge gibts auch... das macht die Beförderung möglich.

Mit einiger Phantasie lassen sich seitenweise Argumente gestalten. Da ist die Kreativität des Einzelnen gefragt...  (#)

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

B
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@Roggi
Die nächsten 18 Seiten zum durchlesen, dabei quillen mir meine Augen doch jetzt schon fast aus dem Gesicht!  :-\ Ihr seit echt hart  :o

@rave
Straßenbeitrag? Kenne ich nicht. Versicherungsbeitrag: Versicherungen sind nicht direkt öffentlich, lassen sich also leider nicht so gut vergleichen bzw. kenne ich mich da nicht so gut aus. Die Sache mit der Kfz-Steuer habe ich doch bereits auf "alle" bezogen. Dein Argument mit dem ÖPNV ist meinem ebenso gleich. Wahrscheinlich ist es einfach schon sehr spät, aber ich weiß nicht worauf Du hinaus möchtest / was Du mir sagen möchtest, oder ob Du mich einfach nur bestätigen wolltest?!


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@BsGEZ: nur die Klage durchlesen, Punkt 4 ist wichtig.


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@BsGEZ:
Mein Text zielt eher darauf ab, dass der Gesetzgeber oder wer auch immer weitere Abgaben erfinden könnte, wie ich sie beschrieben habe.

Ich vergleiche zudem ungern Beitrag und Steuer bzw. erwähne keinen "Nahverkehrsbeitrag" solange es ein "Entgelt" ist.
Wir sagen ja auch nie, dass der Rundfunkbeitrag eine "Steuer" wäre... nie. Sondern sagen, dass er kein "Beitrag" ist sondern maximal
eine "unzulässige Haushaltsabgabe".

Da sind die Unterschiede klein, aber fein.

Versicherungsbeitrag: Da wäre die Arbeitslosenversicherung für jeden Arbeitnehmer?!
Die Sozialversicherung (Rente) und und und... da gibt es genügend Beispiele.

Und man kann eigentlich IMMER Beitragspflichtige von nicht-Beitragspflichtigen abgrenzen. Nur eben nicht beim Rundfunkbeitrag...

VG rave


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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

B
  • Beiträge: 57
@Roggi
Vielen Dank, habe ich direkt so eingearbeitet.

@rave
Für mich als Laien, sind das genau die Vergleiche die zählen. Es wird mir etwas frei zur Verfügung gestellt: Egal ob Rundfunk, Bus, Straßenbahn oder sonstwas. Wenn ich es nicht nutze, zahle ich auch nicht. Wenn ich es nutze, zahle ich dafür. So einfach sollte es sein. Wenn in 100 Jahren jeder Mensch über den Boden schwebt und alle ÖPNV Mittel nach wie vor zur Verfügung stehen jedoch völlig leer sind und nicht genutzt werden, macht es doch auch kein Sinn dafür jeden Bürger zahlen zu lassen?

Also muss man mit der Zeit gehen und die Sachen abschaffen. Genau das gleiche sollte hier mit dem Rundfunk auch geschehen. Wenn es Menschen gibt, die ihn nicht nutzen, dann der Service verkleinern um Kostendeckend arbeiten zu können.

----------------------------------------------------------------------------------------------

In gut zwei Wochen muss die Klage abgegeben werden. Wenn noch Ideen oder Tipps vorhanden sind, bitte immer her damit.


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Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Für mich als Laien, sind das genau die Vergleiche die zählen. Es wird mir etwas frei zur Verfügung gestellt: Egal ob Rundfunk, Bus, Straßenbahn oder sonstwas. Wenn ich es nicht nutze, zahle ich auch nicht. Wenn ich es nutze, zahle ich dafür.


Zur Veranschaulichung finde ich das Flugblatt von geznoch (Initiative im Raum Nürnberg/Fürth) ganz gut:

Zitat
Was halten Sie davon, wenn es plötzlich für jeden Haushalt eine [...] Einheits-Straßenbahn-Rechnung gäbe [...] ?

Wie finden Sie das, wenn der Staat in Ihrem Namen für die öffentlichen Verkehrsmittel einen Vertrag abschließen könnte und Sie müssten nun bis in alle Zukunft Fahrkarten bezahlen?
  • ohne Sie zu fragen
  • ohne, dass Sie den Vertrag wieder kündigen können
  • weil man Ihnen unterstellt, Sie seien Schwarzfahrer!

Quelle: http://www.geznoch.de/05gezfly3.jpg


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R
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Heute ist mir in meinem Wiederspruch / Zurückweisungsschreiben eine Fomulierung eingefallen, die ich ganz gut fand. Evtl. hatte ja bisher niemand diesen Gedanken.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
 Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Bisher habe ich immer gelesen und auch selbt argumentiert, das ich ja das öffentlich-rechtliche TV nicht brauche, um mich eben aus "allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Meine Formulierung heute war anders ..:

Zitat
Da der öffentlich rechtliche Rundfunk allgemein frei zugänglich ist, steht es mir frei,  diesen ungehindert zu nutzen! Das Grundgesetz erlaubt es mir , die Formulierung ist eindeutig. Ungehindert wäre er aber nicht mehr zu erreichen, wenn Sie Beiträge erzwingen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wenn Sie das Programm nicht mehr allgemein frei zugänglich anbieten wollen, bleibt es Ihnen frei in der Entscheidung, das Programm einzustellen. Oder geeignete Maßnahmen zu treffen, damit dies nicht mehr allgemein frei zugänglich ist. Geeignete Verschlüsselungsmethoden können Sie bei z.B. Sky oder dem ORF / Österreich erfragen.



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..oder noch besser so:

Zitat
Da der öffentlich rechtliche Rundfunk ALLGEMEIN ZUGÄNGLICHE QUELLE IST, habe ich das Recht, diesen UNGEHINDERT zu nutzen! Das Grundgesetz erlaubt es mir , die Formulierung ist eindeutig. Ungehindert wäre er aber nicht mehr zu erreichen, wenn Sie Beiträge erzwingen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.

Wenn Sie das Programm nicht mehr allgemein frei zugänglich anbieten wollen, bleibt es Ihnen frei in der Entscheidung, das Programm einzustellen. Oder geeignete Maßnahmen zu treffen, damit dies nicht mehr allgemein frei zugänglich ist. Geeignete Verschlüsselungsmethoden können Sie bei z.B. Sky oder dem ORF / Österreich erfragen."

Wenn die es eben nicht wünschen, sollen die es halt abdunkeln...wäre mir recht..   ;)


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