@Miklap
Vielen Dank. Ich werde Deinen Vorschlag mit einarbeiten.
Die Sache mit den Rundfunkbeitrag auch in Zukunft nicht zahlen finde ich nach wie vor angemessen. Weder Person A, noch Du, noch ich oder eine Wohnung können Rundfunkwellen jeglicher Art empfangen. Dazu benötigt es entsprechende Endgeräte und selbst wenn Person A diese Endgeräte besitzt, bedeutet dies nicht, dass sie diese auch für den Empfang dieser Sender benutzt. Wie in der Klagebegründung geschrieben, fehlt Person A die Zeit dafür und ebenso das Interesse diese Sender zu konsumieren. Person A weiß jetzt schon, dass sich das in Zukunft auch nicht ändern wird. Warum sollte man sich also nicht zu so einer Aussage hinziehen lassen?
Beim lesen Deiner Worte, habe ich mich auch gefragt wie es mit den Rundfunkbeiträgen in anderen Ländern aussieht und musste feststellen, dass das eine ganz gemischte Sache ist man jedoch meistens nicht zahlen muss, wenn man den Rundfunk nicht konsumiert. Quelle Wikipedia:
SchwedenBisher wurden auch Gebühren von Haushalten erhoben, die keinen Fernseher besaßen, aber einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone. Im Juni 2014 entschied das Oberste Verwaltungsgericht, dass dies nicht rechtmäßig sei. Die Gebührenzentrale kündigte die Rückzahlung der Gebühren an.
ÖsterreichMit Erkenntnis vom 18. September 2014[73] entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Computer mit Internetanschluss nicht Rundfunksempfangseinrichtungen sind, da der Radioempfang über Internet-Streaming kein Rundfunk im technischen Sinne ist.
Schweiz[...]während der Haushalte ohne Radio und Fernseher auf Antrag von der Abgabe befreit werden.
SpanienEs gibt keine staatliche Rundfunkabgabe.
DänemarkIn Dänemark ist von jedem Haushalt, der über einen Fernseher oder einen internetfähigen PC verfügt, eine Fernsehgebühr von 203 DKK (ca. 27,20 Euro) pro Monat zu entrichten.
PolenAllerdings gab 2011 nur ein Drittel der polnischen Haushalte an, einen Fernseher zu besitzen.
TschechienDie Gebühr wird nur einmal pro Haushalt erhoben und schließt Ferien- und Wochenendhäuser ein.
FrankreichDaher sind Grundsteuerpflichtige, die über einen Internetzugang verfügen, der den Empfang von Fernsehprogrammen einschließt, nur gebührenpflichtig, wenn sie ein Fernsehgerät besitzen. Ist letzteres nicht der Fall, so sind sie nicht gebührenpflichtig.
GroßbritannienEine Lizenz ist nur erforderlich, wenn ein Fernseher zum Fernsehempfang verwendet wird. Es ist keine Lizenz für den bloßen Besitz eines Fernsehers erforderlich, und für den Besitz und die Verwendung von Funkempfängern ist ebenfalls keine Lizenz erforderlich.
IsraelAb 2016 soll der Rundfunkbeitrag nicht mehr erhoben, das Personal drastisch reduziert und die Sendeeinrichtungen verkleinert werden.
JapanFür den Fall eines Nichteingehens eines Vertragsverhältnisses mit der NHK, d.h. einer Verweigerung der Gebührenzahlung, gibt es jedoch keine rechtlichen Regelungen.
------------------------------
Ich bin dann auch noch auf folgenden Artikel gestoßen.
https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/------------------------------
Ja, die Klage geht an eine LRA.
Bzw. an das entsprechende Gericht.
------------------------------
Für weitere Vorschläge, Kritik und Verbesserungen sind wir dankbar.