Das bekommen auch Rechtsanwälte zu spüren. Nico Sauer aus Aschersleben sagte: „Es gibt immer wieder Bürger, die gegen die Gebühr klagen wollen.“ Sauer verweise dann auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Gebühr rechtmäßig sei. Man müsse zwar im Einzelfall schauen, eine Klage sei jedoch wenig erfolgsversprechend.
"Es gibt immer wieder Rechtsanwälte, die gegen die
Gebühr sprechen wollen" und dann auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweisen, welches zu Gebührenzeiten gesprochen wurde.
Liebe Rechtsanwälte des letzten Jahrhunderts! Mit dem zweiten Staatsexamen aufhören zu lernen und Primärliteratur zu lesen und sich auf die wenigen bekannten, jedoch inzwischen sachlich Überholten Urteile zu berufen, zeigt das es überall anpassungsunfähige und lernfaule Menschen gibt.
Es riecht sogar ein wenig nach Auftragsarbeit für einen öffentliche-rechtlichen Klienten, da hier das höchste Gericht erwähnt wird und damit ein Eindruck hinterlassen werden soll, alles ist schon entschieden.
Ich empfehle dringend wieder an die historischen Ereignisse der letzten drei Jahre anzuknüpfen, damit man als Rechtsanwalt Begriffe wie Gebühr, Beitrag, Abgabe und Steuer unterscheiden lernen kann.
Oberflächlicher Dünnschiss dieser Güte hat nur einen Zweck, den gebeutelten Bürger zusätzlich einzuschüchtern, indem man Gründe konstruiert, die nicht gegeben sind.
Oder ist Herr Rechtsanwalt genervt immer wieder Anfragen zu erhalten zu Streitwerten weit unter 1000€, so das sich das Anziehen der Robe nicht lohnt? Da macht es natürlich Sinn Ammenmärchen zu verbreiten, in der Hoffnung das sich dieses Dogma in den Köpfen festsetzt und nur noch die lukrativen Klienten anklopfen.