Neue Post:Nachdem fiktive Person den
Kostenfestsetzungsbeschluss des VG in der Sache "vorläufiger Rechtsschutz" bekommen hat, erfolgte Zugleich der Brief direkt von der
LRA mit dem Leistungsgebot bis Ende des Monats
20,07 (also mit Zinsen) zu überweisen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss spricht jedoch nur von 20 € (nebst Zinsen und Prozentpunkten)
In folgendem Urteil erfuhr ich spannendes
ThürOVG, 12/2014, 4 KO 100/12;
VG Weimar 12/2011, 3 K 179/11
" Gibt das Verwalrungsgericht einem Eilantrag des Betroffenen statt, indem es die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Abgabenbescheid uneingeschränkt anordnet, entfällt rückwirkend die Vollziehbarkeit des Bescheides. Damit entfallen auch die Säumniszuschläge."
- falls das hier passt, bin mir nicht sicher.
Wenn ich richtig verstehe wenn in der Sache mit dem Rechtsschutz ein Bescheid kommen sollte dass die 20 Euro vollstreckt werden sollen kann ich es bin zum eilrechtschutz hinauszögern. Diese Kosten bauen auch nur auf eine vermutung auf dass man den Prozess verlieren würde. Daher ist diese Geschichte als vorgreiflich und auf Verdacht entstanden.
Ich rechne mal zusammen:- Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung führt zum Angebot des Eilrechtschutzes oder eines vorläufigen Rechtsschutzes durch das VG.
- Wird in diesem Fall der
vorl. Rechtsschutz nicht in Anspruch genommen (weil man den kaum erklären kann, weil man sonst sowieso recht hat),
entstehen von Seiten des Gegner die Auslagen von
Maximal 20€ für Telekom.- und Postkosten. Auf den Ausgang des Hauptverfahrens kommt es nicht an.
- Es folgt ein
Antrag der LRA die 20 € einzuziehen.
- Dies wird vom VG extra mit
eigenem Aktenzeichen geführt.
- Das
VG beschließt dann das die
20 Euro nebst Zinsen und Prozentpunkten nach § 247 BGB festgesetzt werden. (inkl. Rechtmittelbelehrung)
- 20,00 € Auslagen ohne Aufschlüsselung der Kosten zzgl 5% Basiszinsen und zzgl. Zinsen von 7 cent kommt dann vom LRA als Info-Brief
- es sind außergerichtliche Kosten
- Gegen die 20 € Euro Person X einwende, diese
zu spät eingereicht
Frage:Wie greife ich den Beschluss an?
Idee:- Auslagen sind nicht aufgeschlüsselt
- Kosten übersteigen eigene Kosten (wie mache ich diese geltend?)
- kann ich einen Antrag auch auslagen selbst stellen? (seit 3 Jahren habe ich ausgaben!)