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Autor Thema: Wird GEZ-Gebühr doch noch gekippt? – Anwalt hofft auf faires Urteil in Karlsruhe  (Gelesen 12455 mal)

C
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Sputnik News, 18.05.2016

Wird GEZ-Gebühr doch noch gekippt?
Anwalt hofft auf faires Urteil in Karlsruhe

Interview von Armin Siebert mit RA Sascha Giller

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sämtliche Klagen gegen den GEZ-Beitrag abgelehnt. Rechtsanwalt Sascha Giller will sich damit nicht abfinden und zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.[..]

[..]
Wie sehen Sie Ihre Chancen in Karlsruhe?

Am Verfassungsgericht wird das Urteil nur in Bezug auf Grundrechtsverletzungen überprüft. Und es gibt schon einzelne Anhaltspunkte von der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in Bezug auf die damaligen GEZ-Gebühren, die uns Hoffnung machen, dass es hier eine Korrektur der Rechtsprechung von Leipzig geben wird.

Wann rechnen Sie mit der endgültigen Entscheidung?

Wenn die begründeten Urteile, wie versprochen, Ende Mai kommen, können wir im Juni die Verfassungsbeschwerde einreichen.[..]

Was für Konsequenzen könnte es denn haben, wenn diese GEZ-Gebühr gekippt werden würde?

Im Großen und Ganzen würde der Finanzierungsweg gekippt werden, nicht aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk, da er grundrechtlich geschützt ist. Die Finanzierung könnte allerdings fairer umgestaltet werden, vielleicht mit Abmeldemöglichkeiten oder zumindest Härtefällen. Ich erwarte für die Zukunft eine Diskussion darüber, in welchem Umfang öffentlich-rechtlicher Rundfunk finanziert werden muss, da das Argument der Grundversorgung beim derzeitigen Angebot an 22 öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und 75 Radioprogrammen wohl weit überschritten ist.[..]

Weiterlesen auf:
http://de.sputniknews.com/gesellschaft/20160518/309948237/gez-beitrag-karlsruhe.html#ixzz492CqmR6y


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 07:07 von ChrisLPZ«
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Kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg122855.html#msg122855

Die derzeitige Finanzierung kann nur komplett gekippt werden; Artikel 11 und 54 der bei der Umsetzung europäischen Rechts verbindlich vom jeweils Verantwortlichen einzuhaltenden Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind verletzt.

Gemäß Artikel 54 darf Artikel 11 nicht eingeschränkt werden, weil eine solche Einschränkung von der Charta selber nicht vorgesehen ist und die Länder nicht befugt sind, sich darüber hinwegzusetzen.

Der Bürger hat das nicht von einem Nationalstaat oder seiner Regionen einschränkbare Recht, sich frei von behördlichen Eingriffen zu informieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 20:37 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Zitat
Im Großen und Ganzen würde der Finanzierungsweg gekippt werden, nicht aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk, da er grundrechtlich geschützt ist.

Mich wundert, warum immer wieder behauptet wird, der ÖRR sei "grundrechtlich geschützt". Im Grundgesetz steht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Den Verfassern des Grundgesetzes ging es darum, dass es niemanden verwehrt werden darf, Rundfunk zu hören und eine Berichterstattungen ohne staatliche Reglementierung zu gewährleisten. Zur Organisationsform des Rundfunks legt das Grundgesetz nichts fest. Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !


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K
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Den Verfassern des Grundgesetzes ging es darum, dass es niemanden verwehrt werden darf, Rundfunk zu hören und eine Berichterstattungen ohne staatliche Reglementierung zu gewährleisten. Zur Organisationsform des Rundfunks legt das Grundgesetz nichts fest. Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !

Weil die 16 Bundesländer - also "Deine" gewählten (Volks-)Vertreter einen Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben.

Weil die Länder - also "Deine" gewählten (Volks-)Vertreter Rundfunkanstalten gründeten bzw. mit diesen "Staatsverträge" abgeschlossen haben.

Alles in Deinem Sinne - bist Du dagegen wirst Du "Im Namen des Volkes" abgebügelt.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 20:37 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Zitat
Im Großen und Ganzen würde der Finanzierungsweg gekippt werden, nicht aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk, da er grundrechtlich geschützt ist.

Mich wundert, warum immer wieder behauptet wird, der ÖRR sei "grundrechtlich geschützt". Im Grundgesetz steht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Den Verfassern des Grundgesetzes ging es darum, dass es niemanden verwehrt werden darf, Rundfunk zu hören und eine Berichterstattungen ohne staatliche Reglementierung zu gewährleisten. Zur Organisationsform des Rundfunks legt das Grundgesetz nichts fest. Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !

Exakt!
Das der örR geschützt werden muss, es einen gesellschaftlich zwingenden Auftrag gibt, das wir eine Pflicht haben dieses Ding zu erhalten und bis ins Unendliche zu finanzieren, steht NIRGENDS im Gesetz geschrieben. Es sind nur Aphorismen, ein Anachronismus, die sich in den Köpfen der Bürger, durch permanente Wiederholung der Triebtäter selbst, eingenistet haben.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

a

azdb-opfer

Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !

Noch nicht. Wenn die rechtswidrige Zwangsfinanzierung des ÖRR nicht gestoppt wird, wird der Gesetzgeber möglicherweise die "Grundversorgung" auch auf andere Bereiche erweitern.


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Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !
Noch nicht. Wenn die rechtswidrige Zwangsfinanzierung des ÖRR nicht gestoppt wird, wird der Gesetzgeber möglicherweise die "Grundversorgung" auch auf andere Bereiche erweitern.
Himmelhergottnochmal!

Was versteht Ihr an der bei Umsetzung europäischen Rechts verbindlich zu beachtenden Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht, wo es in Artikel 11 heißt, daß der Bürger das Recht hat, sich frei von behördlicher Einwirkung zu informieren und Artikel 54 festlegt, daß keine anderen Einschränkungen getätigt werden dürfen als jene, die die Charta selbst vorsieht? Die Charta tätigt keine Einschränkung des Artikels 11.

Die Länder dürfen hier nichts, nicht einmal der Bund darf eigenmächtig, einseitig von den Bestimmungen der Charta abweichen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Pinguin, nichts für ungut, aber Du weißt ja: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Im Moment haben wir alle hier das Problem, daß unsere Politiker sich weder für das Grundgesetz und schon gar nicht für europäisches Recht interessieren. Und wie es den Anschein hat, hält sich Brüssel hier sehr zurück, obwohl unser Kampflärm hier auch bis dorthin gedrungen sein dürfte. Wahrscheinlich denken unsere Politiker, daß die EU ihnen diesbezüglich entweder eh nicht ans Zeug flickt oder sie ihnen einfach nichts anhaben kann. Mit beidem scheinen sie im Moment noch recht zu haben.

Europa ist außerdem immer noch ein bißchen weiter entfernt als Deutschland. Zuerst interessieren wir uns natürlich für die innerhalb Deutschlands geltenden Gesetze, auch wenn sie EU-Recht nicht widersprechen dürfen, denn auch unsere Gerichte interessieren sich in erster Linie mal - ja, wofür eigentlich? Nicht für die Gesetzeslage jedenfalls, so scheint es.

Ich fürchte fast, solange wir nicht die Möglichkeit haben, auf EU-Ebene zu klagen oder dort irgendwie deutlich auf uns aufmerksam zu machen (z.B. durch eine europaweiter Petition, da auch die anderen Länder ringsum auf Dauer von einer Haushaltsabgabe betroffen sein werden, vgl. Schweiz, Österreich diskutiert auch gerade, BBC etc.), werden Deine Einwürfe bzgl. der offenkundigen Verletzungen der EU-Charta von denen ungehört bleiben, die sie hören müßten.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Warum sollte es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben ? Es werden ja auch keine öffentlich-rechtlichen Boulevard-Zeitungen gedruckt und keine öffentlich-rechtlichen Kinos betrieben !
Noch nicht. Wenn die rechtswidrige Zwangsfinanzierung des ÖRR nicht gestoppt wird, wird der Gesetzgeber möglicherweise die "Grundversorgung" auch auf andere Bereiche erweitern.
Himmelhergottnochmal!

Was versteht Ihr an der bei Umsetzung europäischen Rechts verbindlich zu beachtenden Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht, wo es in Artikel 11 heißt, daß der Bürger das Recht hat, sich frei von behördlicher Einwirkung zu informieren und Artikel 54 festlegt, daß keine anderen Einschränkungen getätigt werden dürfen als jene, die die Charta selbst vorsieht? Die Charta tätigt keine Einschränkung des Artikels 11.

Die Länder dürfen hier nichts, nicht einmal der Bund darf eigenmächtig, einseitig von den Bestimmungen der Charta abweichen.

Ich versehe nicht, warum die Europäischen Union nicht einschreitet! Schauen die nur , ARD, ZDF, oder sonst ein öffentlichen Sender? Dort wird doch nicht über die Rundfunkverträge und deren Problematik berichtet!
Leider bin ich auf dem juristischen Feld kein Held, aber verstehe auch nicht, wieso nicht Experten
schon beim Europäischen Gerichtshof angeklopft haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 21:58 von karlsruhe«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Soweit ich es (ebenfalls juristischer Laie) verstanden habe, müssen wir uns hier in Deutschland erst einmal vom Verwaltungsgericht an durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. (Was "gerade" geschehen ist. Das erste bekannte Aktenzeichen ist 1 BvR 2666/15.) Sollte das BVerfG trotz seiner bisherigen Rechtsprechung am Rundfunkbeitrag festhalten, bleibt uns noch der Europäische Gerichtshof.

Fraglich ist, ob es nicht tatsächlich eine "Schnelleinstiegsoption" dergestalt gibt, daß man argumentiert, "ARTE" ist ein internationaler (deutsch-französischer) und europäischer Sender. Dieser Sender wird (zumindest was den deutschen Teil anbelangt) durch Zwangsbeiträge finanziert. Da es sich aber um ein europäisches Unternehmen handelt...
Leider übersteigt das bei Weitem meine Kenntnisse, aber vielleicht fällt einem Europarechts-Experten ja etwas dazu ein?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

a

azdb-opfer

Leider bin ich auf dem juristischen Feld kein Held, aber verstehe auch nicht, wieso nicht Experten
schon beim Europäischen Gerichtshof angeklopft haben.

Nur die letzte nationale Instanz ist zur Vorlage der Rechtsfragen an den EUGH verpflichtet, wenn sie einen möglichen Verstoß gegen Europarecht erkennt. Leider sind wir der Willkür unserer "Richter" ausgeliefert. Wenn die Richter nichts erkennen wollen, werden die Verstöße gegen Europarecht nie den EUGH beschäftigen.

Mein Gedanke (als juristischer Laie) dazu: "Letzte nationale Instanz" könnte auch das VG sein, wenn die Berufung nicht zugelassen wird. Man könnte einen Antrag (zur Vorlage an den EUGH) in die Klage integrieren, um die Zulassung zu erzwingen. Wenn der Vorlageantrag (erwartungsgemäß) abgelehnt wird, muss die Berufung im Urteil zugelassen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2016, 22:51 von azdb-opfer«

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Europarecht richtet sich an die Verwaltung, die nationale Gesetzgebung muss Europarecht umsetzen. Welche Handhabe der Bürger dadurch hat, ist wenig bis nicht bekannt. Ein direktes nationales Gesetz ist es jedenfalls nicht. Lediglich die Charta der Menschenrechte dürfte hilfreich sein, aber man wird Verstösse nicht von einem deutschen Gericht anerkannt bekommen.
Wenn ich Chef einer Mafia wäre, die jährlich 8 Milliarden Euro zwangsweise kassiert, würde ich dafür sorgen, dass Politiker und Richter mir keinen Strich durch die Rechnung machen. Hmmm, nun gibt es eine Institution, die 8 Milliarden Euro jährlich zwangsweise kassiert und Politiker und Richter machen ihr keinen Strich durch die Rechnung. Nur gut, dass es sich dabei nicht um die Mafia handelt, sondern um den örR, der für unsere Bildung und Meinung zuständig ist.
Warum nur muss Bildung und Meinungsmanipulation per Zwang finanziert werden? Warum nur müssen Politiker und Richter das Zwangssystem schützen? Ist es das dem Bürger wirklich wert, diese Meinungsmanipulation zwangsweise zu finanzieren? Oder ist es das nur den Politikern und Richtern wert, dieses System durch Zwang zu finanzieren? Urteilen die Richter so, wie sie urteilen, weil sie das von den Politikern vorgeschrieben bekommen? Oder urteilen sie so, weil auch in Karlsruhe so geurteilt wird?


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Nur die letzte nationale Instanz ist zur Vorlage der Rechtsfragen an den EUGH verpflichtet,
Das ist nicht richtig; jede nationale Instanz ist dazu verpflichtet, auch bereits ein Amtsgericht. Im Europathema wurde dies bezüglich auch schon vor einiger Zeit ein Urteil des EuGH benannt.

Leider bin ich auf dem juristischen Feld kein Held, aber verstehe auch nicht, wieso nicht Experten schon beim Europäischen Gerichtshof angeklopft haben.
Was würdest Du tun, wernn Du eu-seitig am Drücker wärest? Doch wohl erst einmal alle rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um alle in der EU EU-Recht mißachtenden nationalen Stellen und Unternehmen auch wirksam abkassieren zu können.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft diese Grundlage und tritt in 4 Tagen in Kraft; ab diesem Tag zählen alle Brüche europäischen Rechts sämtlicher nationalen Stellen und Unternehmen und führen unweigerlich zum in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Bugeld.

Nicht ohne Grund wurde für Mißachtung der Artikel 12 bis 22, u.a. auch das Widerspruchsrecht der Bürger betreffend, ein Mindestbußgeld von 20.000.000 Euro vorgesehen.

Nicht ohne Grund ist dieses auch eine Verordnung, unmittelbar gültig in jedem Mitgliedsland, was bewirkt, daß jede (!) nationale Stelle, jedes Unternehmen in eigener Verantwortung für die Umsetzung bzw. Einhaltung zuständig ist und bei Mißachtung zur 20 Millionen Euro-Bußgeldzahlung herangezogen wird.

@Roggi
Europarecht gilt für alle, nicht nur für staatliche Stellen, auch für Unternehmen, die innerhalb der EU agieren. Siehe Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 83, zum von Unternehmen zu zahlenden Mindestbußgeld von 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Mißachtung der Artikel 12 bis 22 dieser Datenschutz-Grundverordnung.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind für die EU im europäischen Binnenmarkt agierende Unternehmen, nichts anderes und werden deshalb auch zur Zahlung von Bußgeldern herangezogen.

Der dt. ÖRR hat sich bereits beim letzten Beihilfeverfahren mit der EU angelegt und bisher absolut nix begriffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2016, 07:20 von pinguin«
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azdb-opfer

Die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft diese Grundlage und tritt in 4 Tagen in Kraft;

Zitat
VERORDNUNG (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel 99
Inkrafttreten und Anwendung
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

Leider müssen wir noch 2 Jahre warten, bis wir unsere Rechte aus dieser Verordnung einfordern können.


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Leider müssen wir noch 2 Jahre warten, bis wir unsere Rechte aus dieser Verordnung einfordern können.
Verwechsle bitte nicht "Gültigkeit" und "Inkraftreten".

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 04. Mai 2016, ergo tritt sie am 24. Mai 2016 in Kraft.

Zitat
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Gültigkeit ab 25. Mai 2018 besagt nur, daß Verstöße gegen diese Verordnung noch nicht geahndet werden dürfen; ...

Zitat
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

aber ab dem 24. Mai 2016, dem Tag des Inkrafttretens, bereits gesammelt werden, da es heißt, daß

Artikel 83,
Zitat
(2) Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstaben a bis h und i verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und
über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:
[...]
e) etwaige einschlägige frühere Verstöße des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters;


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