Nur die letzte nationale Instanz ist zur Vorlage der Rechtsfragen an den EUGH verpflichtet,
Das ist nicht richtig; jede nationale Instanz ist dazu verpflichtet, auch bereits ein Amtsgericht. Im Europathema wurde dies bezüglich auch schon vor einiger Zeit ein Urteil des EuGH benannt.
Leider bin ich auf dem juristischen Feld kein Held, aber verstehe auch nicht, wieso nicht Experten schon beim Europäischen Gerichtshof angeklopft haben.
Was würdest Du tun, wernn Du eu-seitig am Drücker wärest? Doch wohl erst einmal alle rechtlichen Möglichkeiten schaffen, um alle in der EU EU-Recht mißachtenden nationalen Stellen und Unternehmen auch wirksam abkassieren zu können.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung schafft diese Grundlage und tritt in 4 Tagen in Kraft; ab diesem Tag zählen alle Brüche europäischen Rechts sämtlicher nationalen Stellen und Unternehmen und führen unweigerlich zum in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Bugeld.
Nicht ohne Grund wurde für Mißachtung der Artikel 12 bis 22, u.a. auch das Widerspruchsrecht der Bürger betreffend, ein Mindestbußgeld von 20.000.000 Euro vorgesehen.
Nicht ohne Grund ist dieses auch eine Verordnung, unmittelbar gültig in jedem Mitgliedsland, was bewirkt, daß jede (!) nationale Stelle, jedes Unternehmen in eigener Verantwortung für die Umsetzung bzw. Einhaltung zuständig ist und bei Mißachtung zur 20 Millionen Euro-Bußgeldzahlung herangezogen wird.
@Roggi
Europarecht gilt für alle, nicht nur für staatliche Stellen, auch für Unternehmen, die innerhalb der EU agieren. Siehe Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 83, zum von Unternehmen zu zahlenden Mindestbußgeld von 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes bei Mißachtung der Artikel 12 bis 22 dieser Datenschutz-Grundverordnung.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind für die EU im europäischen Binnenmarkt agierende Unternehmen, nichts anderes und werden deshalb auch zur Zahlung von Bußgeldern herangezogen.
Der dt. ÖRR hat sich bereits beim letzten Beihilfeverfahren mit der EU angelegt und bisher absolut nix begriffen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;