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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht kippt "erfundene" Atomsteuer - mit Milliardenfolgen  (Gelesen 14225 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Und wenn Rückwirkend gekippt wird: wer zahlt? Mit Haushaltsgeldern ist es unmöglich, es sind knapp zwei Handvoll Milliarden knapp 5 Jahrelang bisher. Der Staat darf keine Rücklagen bilden (die Rundfunkanstalten anscheinend doch), aus dem laufenden Haushalt gibt es das Geld sicher nicht. Entscheidet wirklich die Höhe der Summe, was Recht und Unrecht ist ist?

Das Thema Rückabwicklung wurde auch mit einer Richterin des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 30.05.2017 diskutiert:
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg148641.html#msg148641
Zitat
Die Richterin hat erklärt, sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, dass der Rundfunkstaatsvertrag null und nichtig ist, muss alles rückabgewickelt werden, damit wird man noch viel Arbeit haben. Rückabgewickelt heisst, dass es vom Rundfunk noch einmal geprüft wird, dann sind die Bescheide nachträglich aufzuheben und die bezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Zunächst hat das Gericht damit nichts zu tun.

Der Kläger hat die Meinung der Richterin in einem nachträglichen Antrag auf Aussetzung gemäß § 94 VwGO präzisiert, da im vorliegenden Fall die Rundfunkanstallt bankrott, eine Rückzahlung unwahrscheinlich wäre und der Kläger auf seine Kosten sitzenbleiben würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2017, 17:29 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.286
@Profät

Hättest das Meldewesen in Deinem Zitat ruhig hervorheben können, denn die anderen im Zitat genannten GG-Bereiche berühren ja weniger den Bereich Rundfunk.

Da aber das Meldewesen unter alleiniger Gesetzugebungsbefugnis des Bundes steht, dürfen die Länder hier nichts weiter, als Bundesrecht umzusetzen.

@Markus KA

Wenn das BVerfG schon eine verfassungswidrige Steuer des Bundes kippt, wird er eine verfassungswidrige Abgabe der Länder wohl erst recht kippen. Und trotzdem steht vorher die Vorlage an den EuGH, bspw. nur wegen Richtlinie 2010/13/EU, die ja im Rundfunkregelwerk mit ihren Vorläufern genannt ist.

Es ist europäisches Recht betroffen, was eine Vorlage an den EuGH also quasi erzwingt. Und, seien wir ehrlich, allen anderen EU-Ländern ist der dt. ÖRR viel zu groß.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2017, 10:15 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 2.177
Unternehmen zahlen für Werbung, aber das ist Aufwand und wird nicht, wenigstens nicht direkt, an den Endverbraucher abgewälzt, wie die irreführende Propaganda der Rundfunkanstalten behauptet.

Und wahrscheinlich ist das neue Meldegesetz auf Bundesebene verfassungswidrig.
Wo kein Kläger, da kein Richter.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 20:33 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das Thema Rückabwicklung wurde auch mit einer Richterin des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 30.05.2017 diskutiert:
Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 30.05.17, 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22367.msg148641.html#msg148641
Zitat
Die Richterin hat erklärt, sollte das Bundesverfassungsgericht der Meinung sein, dass der Rundfunkstaatsvertrag null und nichtig ist, muss alles rückabgewickelt werden, damit wird man noch viel Arbeit haben. Rückabgewickelt heisst, dass es vom Rundfunk noch einmal geprüft wird, dann sind die Bescheide nachträglich aufzuheben und die bezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Zunächst hat das Gericht damit nichts zu tun.
Der Kläger hat die Meinung der Richterin in einem nachträglichen Antrag auf Aussetzung gemäß § 94 VwGO präzisiert, da im vorliegenden Fall die Rundfunkanstallt bankrott, eine Rückzahlung unwahrscheinlich wäre und der Kläger auf seine Kosten sitzenbleiben würde.

Da wäre ich aber mal sehr vorsichtig (auch, wenn es natürlich wünschenswert wäre!  >:D):
BVerfGE 89, 144 - Konkurs von Rundfunkanstalten (DFR),
Beschluß vom 5.10.1993, 1 BvL 35/81
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089144.html
Zitat
Leitsatz: Über das Vermögen öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten ist ein Konkursverfahren jedenfalls unter den gegenwärtigen Bedingungen der dualen Rundfunkordnung und des geltenden Konkursrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unzulässig.
Ich glaube also nicht, daß diejenigen, die bisher brav gezahlt haben, auch nur einen Cent wiedersehen.
Abgesehen davon sollten das eigentlich die Politiker bezahlen, die uns diesen M*st eingebrockt haben, weil sie sich haben kaufen lassen. -> Schadensersatz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 19:21 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.286
Ich glaube also nicht, daß diejenigen, die bisher brav gezahlt haben, auch nur einen Cent wiedersehen.
Bitte trenne gedanklich zwischen der Aussage des BVerfG bezüglich Nichtinsolvenzfähigkeit der LRA und etwaigem Anspruch auf Schadensersatz durch die Bürger auf Grund finanzieller Schädigung durch Mißachtung europäischer Bestimmungen, (Datenschutz und Rundfunk sind EU-Recht), die regelmäßig schadensersatzbewehrt sind. Ist's am EuGH, ist der Käse gegessen, denn der darf selber vollstrecken und tut das auch.


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Da wäre ich aber mal sehr vorsichtig (auch, wenn es natürlich wünschenswert wäre!  >:D):
BVerfGE 89, 144 - Konkurs von Rundfunkanstalten (DFR),
Beschluß vom 5.10.1993, 1 BvL 35/81
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv089144.html
Zitat
Leitsatz: Über das Vermögen öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten ist ein Konkursverfahren jedenfalls unter den gegenwärtigen Bedingungen der dualen Rundfunkordnung und des geltenden Konkursrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unzulässig.
Ich glaube also nicht, daß diejenigen, die bisher brav gezahlt haben, auch nur einen Cent wiedersehen.
Abgesehen davon sollten das eigentlich die Politiker bezahlen, die uns diesen M*st eingebrockt haben, weil sie sich haben kaufen lassen. -> Schadensersatz.

Konkursverfahren unzulässig. Bei Zahlungsunfähigkeit ist also Insolvenzverschleppung angeordnet? Oder ist Zahlungsunfähigkeit auch unzulässig? Wie geht das? Durch Rechtbeugung, um Gläubiger in Schuldner umzuwandeln?

Hier die Antwort in o.g. Beschluss unter Randnummer 34:
Zitat
b) Wegen der die Länder treffenden finanziellen Gewährleistungspflicht für ihre Rundfunkanstalten besteht auch kein Bedürfnis, ein Konkursverfahren über das Vermögen der Rundfunkanstalten zuzulassen. Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muß das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen. Diese Einstandspflicht überfordert das betreffende Land nicht. Soweit die in Gesetz und Satzung getroffenen Vorkehrungen für eine geordnete Wirtschaftsführung der Rundfunkanstalt und der Einfluß des Landes in den Gremien der Anstalt sowie die - notwendigerweise eingeschränkte - Staatsaufsicht nicht ausreichen sollten, eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden, bleibt dem Land die Möglichkeit, durch Gesetz die Rundfunkanstalt organisatorisch zu verändern.

Also, die Steuerfinanzierung ist doch zulässig und verstößt nicht gegen die Rundfunkfreiheit, wie oft von Gerichten behauptet wird.


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l

lex

  • Beiträge: 223
Unternehmen zahlen für Werbung, aber das ist Aufwand und wird nicht, wenigstens nicht direkt, an den Endverbraucher abgewälzt, wie die irreführende Propaganda der Rundfunkanstalten behauptet.

korrekt, allerdings vergrößert sich durch Werbung die Marktdurchdringung, weswegen der Absatz der Produkte steigt, was zu mehr Einnahmen führt, wodurch die Werbekosten wieder eingefahren werden. Ein Beispiel, dass durch Werbung der Preis eines Produktes sogar sinken kann, habe ich ja irgendwo in diesem Forum schon einmal gezeigt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in vom eigentlichen Kern-Thema abdriftende Nebenthemen abschweifen, sondern bitte
eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bundesverfassungsgericht kippt "erfundene" Atomsteuer - mit Milliardenfolgen
und auch dies bitte nur in engem Bezug zum Thema "Rundfunkbeitrag".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Siehe nunmehr auch Ergänzung
"Kernbrennstoffsteuer" ("Brennelementesteuer"/ "Atomsteuer") 07.06.2017
unter
Beiträge, Gegenüberstellung zu Feuerwehrabgabe, Insolvenzbeiträge u.a.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.0.html
in der dortigen Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19976.msg129310.html#msg129310


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Bei aller Brisanz dieses Themas muss hier mglw. unterschieden werden zwischen

einerseits
1) Nichtigkeitserklärung des "Kernbrennstoffsteuer"-Gesetzes und damit rückwirkende
Rückzahlung einer verfassungswidrigen Steuer an eine einflussreiche Atom-Lobby und damit letztendlich auch wieder "Sicherung von Arbeitsplätzen" ebenda

und

andererseits
2) Nichtigkeitserklärung eines "Rundfunkbeitrags"-Gesetzes und damit rückwirkende
Rückzahlung eines verfassungswidrigen "Beitrags" an den Bürger und damit letztendlich
a) "Gefährdung von Arbeitsplätzen" bei der ö.r.-Rundfunk-Lobby oder
b) "Sicherung von Arbeitsplätzen" bei der ö.r.-Rundfunk-Lobby durch "Einstehen des Landes für die Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalten"
vgl. Antwort weiter oben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23316.msg148770.html#msg148770


Summa summarum wird es dem Bürger auf die eine oder andere Art und Weise aus der Tasche gezogen...


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  • Cry for Justice
Summa summarum wird es dem Bürger auf die eine oder andere Art und Weise aus der Tasche gezogen...
... und andererseits wird es wohl letzten Endes auf Punkt 2b hinauslaufen.
Womit die Länder dann versuchen werden, den ö.r.Rundfunk über eine Steuerfinanzierung am Leben zu erhalten. Dann wäre das bisherige asoziale Übel wenigstens in ein sozial gerechteres hinüber gerettet...


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Bei der ganzen Geschichte dreht es sich um 7 Mrd €.

Da geht's dann aufeinmal, Verfassungswidrigkeit festzustellen ->Atom-Lobby Wirtschaft gegen Politik, Staat.

Be dem  Zwangsbeitrag geht's um 8,5 Mrd €.

Da geht's dann NICHT , ->Rundfunk-Lobby, bleibt: Bürger vs. Politik, Staat.


Dazu war schon vorher bekannt:

Der Zwangsbeitrag ist in der Abgabenordung finanzverfassungsrechtlich FORMELL verfassungswidrig.

Der Zwangsbeitrag ist MATERIELL verfassungswidrig -> Anknüpfungspunkt Wohnung, dazu alleine nur das

Gebot der Einfach-Fiktion (BVerfGE 31, 314 Tätigkeiten der Rundfunkanstalten,1971,  Seite 11)

Daraus: ->Eine Wohnung kann keine e-mgn Wellen empfangen !

Die Typisierung  (BVerfGE 17, 1, Waisenrente 10.1957 Rn 460) liegt bei 7,5% als "bevorzugende Typisierung", die "benachteiligende T." liegt darunter und nicht bei 10% und nicht bei 37% für Single-Haushalte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2017, 16:37 von Uwe«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

  • Beiträge: 7.286
Da geht's dann NICHT , ->Rundfunk-Lobby, bleibt: Bürger vs. Politik, Staat.
Wo steht das? Woher willst Du vorab so ganz genau wissen, wie das BVerfG in dieser Sache entscheiden wird?

->
Das BVerfG wird sich nicht beschädigen und auch keine Beschädigung seitens der Politik zulassen.

->
Und es wird sich auch keine Klatsche vom EuGH holen.

->
Auch deshalb, weil:
Art. 23 GG, Art. 25 GG, Art. 28 GG in Verbindung zu Art. 79 mit Wirkung für Art. 1 GG und Art. 20 GG eine eindeutige Aussage treffen.


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  • Freistatt Bayern
@Pinguin

Die Sache mal übersetzt:

Dem Bundesbürger sind mit Art 1 Bügerrechte (1 mit 19) die Abwehrrechte und mit art.20 das Widerstandsrecht gegeben.

Die BRD ist gebunden an Europarecht Art23, Völkerrecht Art25 und Staatsaufbau Art 28 (Volksvertretung, Selbstverwaltungg , Bundesaufsicht )

Das ist eh' schon bekannt, aber immerhin nett abgeschrieben.

Die ganze Geschichte in kurzen Worten:

 Bürgerrechte ok, nur der Zwangsrundfunk ist immer noch da, darum geht's ja schon vier Jahre.


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Bürgerrechte ok, nur der Zwangsrundfunk ist immer noch da, darum geht's ja schon vier Jahre.
Die Bürgerrechte sind nur etwas wert, wenn sie der Bürger auch lebt; wo sich der Bürger aber gar nicht darum schert, sich also nicht darum kümmert, sie überhaupt zur Kenntnis nehmen zu wollen und deren Einhaltung einzufordern, waren die jahrhundertelangen Mühen der Vorfahren vergebens.


Edit "Bürger":
Vom Kern-Thema abschweifende Folgebeiträge mussten der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen entfernt werden.
Bitte hier keine eigenständigen Neben-Themen weiter vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bundesverfassungsgericht kippt "erfundene" Atomsteuer - mit Milliardenfolgen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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