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Autor Thema: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht  (Gelesen 59171 mal)

M
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und wenn die Leipziger Bundesrichter im Urteil http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C33.15.0.pdf unter Rd 38 schreiben:
Zitat
Darüber hinaus handelt es sich bei den bewussten "Rundfunkverweigerern" nach den statistisch belegten, allgemeinkundigen Tatsachen um eine Gruppe, die im Verhältnis zu der Gesamtheit der Wohnungsinhaber sehr klein sein muss. Nach dem statistischen Befund verfügen 3 % bzw. 3,8 % der privaten Haushalte nicht über ein Fernsehgerät. Angesichts des statistisch festgestellten Verbreitungsgrades multifunktionaler Empfangsgeräte ist anzunehmen, dass auch die Inhaber dieser Wohnungen weitestgehend Rundfunkprogramme empfangen können (vgl. unter 5.).
... so könnte dies die Feststellung des verfassungswidrigen Rundfunkzwangs sein. Denn, wenn es Verweigerer des Rundfunks gibt, muss eine Pflicht zum Rundfunk entgegenstehen. (sh. auch "Wehrpflicht" und Zwangsdienste)

Herr Herrmann antwortet eher etwas polemisch
Zitat
Wenn es bewusste "Rundfunkverweigerer" gibt, muss es auch unbewusste Rundfunknutzer geben, diejenigen also, die ... diesem Medienschaum die Ehre des Verfassungsrangs zuteilwerden lassen.
https://wohnungsabgabe.de/briefe/brief_20160525_herrmann.pdf


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c
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Urteil des BVerwG 6 C 15.15, eingestellt 09.06.2016.

identische Begründung (wie 6 C 6.15)


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M
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Der Vollständigkeit halber auch noch ausstehende Urteile, die am 8. bzw. 9.6. veröffentlicht wurden:

BVerwG 6 C 32.15
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C32.15.0
http://bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C32.15.0.pdf

BVerwG 6 C 26.15
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C26.15.0
http://bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C26.15.0.pdf

BVerwG 6 C 22.15
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?lang=de&ent=180316U6C22.15.0
http://bverwg.de/entscheidungen/pdf/180316U6C22.15.0.pdf

Damit fehlen aus der Liste offenbar noch zwei Urteile:
BVerwG 6 C 6.15
BVerwG 6 C 7.15
BVerwG 6 C 8.15
BVerwG 6 C 22.15
BVerwG 6 C 23.15
BVerwG 6 C 26.15
BVerwG 6 C 31.15
BVerwG 6 C 33.15
BVerwG 6 C 21.15
BVerwG 6 C 25.15

BVerwG 6 C 27.15
BVerwG 6 C 28.15
BVerwG 6 C 29.15
BVerwG 6 C 32.15

ohne mündliche Verhandlung:
BVerwG 6 C 20.15
BVerwG 6 C 30.15


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P

P

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Damit fehlen aus der Liste offenbar noch zwei Urteile:
BVerwG 6 C 27.15
BVerwG 6 C 29.15
Die sind beide schon veröffentlicht. Siehe in meiner Signatur verlinkte Tabelle. (Ich habe auch deine Anmerkungen zu den Argumenten der Kläger in der Tabelle ergänzt. Ich hoffe du hast nichts dagegen.)
Von den 18 Revisionsurteilen vom 17. und 18. März fehlt nur noch 6 C 16.15.
Fehler von mir. BVerwG 6 C 27.15 und BVerwG 6 C 29.15 sind doch noch nicht veröffentlicht. Somit fehlen noch drei Urteile.


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E

Emge Phil

Zur Flucht aus dem Rundfunkbeitrag mögen die Ministerpräsidenten erklären:

"Wir werden die Fluchtursachen beseitigen."


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a

azdb-opfer

BVerwG 6 C 27.15 und BVerwG 6 C 29.15 sind doch noch nicht veröffentlicht. Somit fehlen noch drei Urteile.

Die Richter haben schon Erfahrung mit der "Suchen/Ersetzen"-Funktion. Die noch nicht veröffentlichten Urteile werden spätestens nächste Woche veröffentlicht. Und ich glaube nicht, dass der Inhalt von den anderen Urteilen abweicht, die bisher "im Namen des Rundfunks" gesprochen wurden.


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F
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Ich habe eine eMail (PDF im Anhang) an das BVerwG geschickt, erst Mal behelfsweise an die Pressestelle. Gerade was das angebliche Verbot der Verschlüsselung angeht habe ich mich (und etwas später das BVerwG) näher informiert.

Könnte evtl. in der nächsten Runde nützlich sein.


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c
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@fuerstBerg: bin beeindruckt von dem technischem Wissen und dem Schreiben.

aber ich habe eine Frage dazu, da ich nicht alles verstehe, aufgrund fehlenden Vorwissens.

Das BVerwG schreibt:

Zitat
(Rn-22) Aus den gleichen Gründen verstößt die Finanzierung... durch Entgelt der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. „Pay-TV“) gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Auch sie fördert die Neigung zu massenattraktiven Sendungen zu Lasten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären (BVerwG....)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0

Nun schaue ich nicht fern und mein technisches Verständnis ist hm... nunja.... Dennoch, dieses Argument erschien mir überlegenswert.

Du schreibst:

Zitat
Meines Wissens wurde regelmäßig gefordert, die „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ zu verschlüsseln,... Die privaten Rundfunkveranstalter haben damals ja ein kundenfreundliches Konzept vorgestellt, in das sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte integrieren können.

Willst du damit sagen, es ist möglich so zu verschlüsseln, dass nicht mehr entscheidend wäre, ob örR oder Private (Fernseh-)Sender genutzt werden?


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F
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@fuerstBerg: bin beeindruckt von dem technischem Wissen und dem Schreiben.
Danke für die Blumen :) Ich habe meine Lehre in einem Elektronik-Geschäft gemacht und ein paar Jahre dort weiter gearbeitet. Das war praktischerweise die Zeit, in der DVB eingeführt wurde. DVB habe ich als DF1 kennen gelernt, ein Pay-TV-Angebot, damals als Konkurrenz zu Premiere. Praktisch: Als DF1-Händler hat man eine Händer-Karte bei der alles freigeschaltet ist (bei den Erotik-Angeboten bin ich mir nicht sicher, müsste ich die (anderen) Ex-Lehrlinge fragen). Beim Rumprobieren ist mir aufgefallen, daß ich auch die ganzen anderen Programme empfangen kann (ARD, ZDF, RTL, SAT.1, …), allerdings war der erste Berührungspunkt Pay-TV.
Das BVerwG schreibt:
Zitat
(Rn-22) Aus den gleichen Gründen verstößt die Finanzierung... durch Entgelt der Zuschauer nur für tatsächlich empfangene Sendungen (Bezahlfernsehen bzw. „Pay-TV“) gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Auch sie fördert die Neigung zu massenattraktiven Sendungen zu Lasten der Programmvielfalt, weil die Rundfunkanstalten auch beim Bezahlfernsehen von Einschaltquoten abhängig wären (BVerwG....)
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0
Du schreibst:
Zitat
Meines Wissens wurde regelmäßig gefordert, die „Gesamtveranstaltung Rundfunk“ zu verschlüsseln,... Die privaten Rundfunkveranstalter haben damals ja ein kundenfreundliches Konzept vorgestellt, in das sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte integrieren können.

DVB, egal in welcher Geschmacksrichtung (-S, -T, -C, -H, -x2, …) ist alles irgendwie der gleiche Standard: Auf bestimmten Frequenzen werden Datenströme empfangen. Die setzen sich zusammen aus:
  • Video-Daten für mehrere Programme
  • Mehreren Tonkanälen – Ein TV-Programm kann mehrere Tonspuren haben, z. B. für Zweikanalton oder Stereo oder Dolby 5.1 oder …
  • VideoText
  • Untertitel
  • Diverse Meta-Informationen
Die Audio- und Video-Informationen können verschlüsselt werden, das war von Anfang an vorgesehen! Und das ist dem örR bekannt. Aus den Meta-Informationen kann ermittelt werden, nach welchem Standard verschlüsselt wurde.

Auf der Empfängerseite (Receiver, Kabel-SetTop-Box, …) ist zur Entschlüsselung ein CI-Modul, ein SmartCard-Leser und eine SmartCard erforderlich. Die CI-Module können teilweise ausgetauscht werden, die sind dafür da, den verschlüsselten MPEG-Datenstrom zu entschlüsseln, bevor aus MPEG wieder Einzelbilder dekodiert werden. Die SmartCard versorgt das CI-Modul mit Informationen, aus denen das CI-Modul den Schlüssel ermitteln kann. In den Meta-Informationen sind Befehle dabei, die einzelne SmartCards ein- oder ausschalten können (oder für eine bestimmte SmartCard einmalig einen Pay-per-View-Film freizuschalten, auch wenn das heutzutage meistens über das Internet geschieht (sonst müsste man ein paar Stunden nur bestimmte Kanäle anschauen, damit die SmartCard die Freischaltung bekommt)). Das Zusammenspiel zwischen eigentlichem Receiver, CI-Modul und SmartCard ist genormt. Das CI-Modul kann einen bestimmten Standard entschlüsseln (z. B. NAGRAVISION oder IRDETO). Wobei meines Wissens nach die Kodierung nach MPEG aufwändiger wie die Verschlüsselung ist.

Die HD+-Receiver haben alles fertig eingebaut, inkl. CI-Modul. Bei vielen Geräten ist ein SmartCard-Leser und ein Slot für ein CI-Modul integriert, verschlüsseltes TV lässt sich nachrüsten. Der Kathrein-HD+-Receiver meiner Stieftochter hat 200,00 € gekostet (Kathrein ist eine eher teure Marke, wir wohnen aber im Schwarzwald, da ist das Geld gut angelegt), es gibt auch billigere. Davon ziehst Du noch 80,00 € für das erste Jahr HD+ ab – und schon wäre die Empfangshardware da.

Würden sich die deutschen Rundfunkanbieter auf einen Standard einigen (was mit HD+ ja praktisch schon passiert ist), könnten alle Sendungen verschlüsselt werden. Das könnten die Sender untereinander ausmachen oder man könnte das in einen Rundfunkstaatsvertrag schreiben, wenn man wollte. Dann müsste man für ör die eine SmartCard einlegen, für privat eine andere. Würde man Beitragsservice und HD+ zusammenlegen (oder die kundenfreundliche Variante: Den Beitragsservice an HD+ verkaufen), ginge das auch ohne SmartCard-Wechsel. Das wäre der gesamte Aufwand. Bei DVB-S hat man gepennt, der Markt ist übervoll mit Receivern ohne CI-Modul, bei DVB-C und DVB-T wird noch viel analog empfangen und die Digital-Receiver müssen noch gekauft werden. Schiebt man da rechtzeitig einen Riegel vor, kommen nur noch Receiver mit CI-Modul oder Nachrüstoption auf den Markt.

Ok, ServusTV könnte aus Österreich immer noch unverschlüsselt senden, wäre dann tatsächlich eine Konkurrenz zum deutschen Rundfunk, aber den einen „Feind-Sender“ müsste man verkraften (oder ihn mit ins Boot nehmen).

Das ist wohl auch der Haupt-Grund, warum von öffentlich-rechtlicher Seite ständig wider besseres Wissen die Behauptung aufgestellt wird, Verschlüsselung sei immer zwingend Pay-TV, hauptsächlich in der Geschmacksrichtung Pay-per-View. In Österreich und der Schweiz funktioniert das!! Bei der Umstellung auf den digitalen Rundfunk geht es den öffentlich-rechtlichen auch am Allerwertesten vorbei, daß die Kunden ihre Geräte austauschen müssen. Wieso sollte es sie kümmern, wenn 50,00 € mehr für Verschlüsselung ausgegeben wird? Außer der Tatsache, daß man dann aus dem Rundfunkempfang tatsächlich aussteigen kann. HD+ wollte ursprünglich alle Programme (auch in SD) von RTL und ProSiebenSat.1 verschlüsseln. Vorher kam SES Astra auf die Idee (wieso nur Geld von TV-Sendern bekommen, wenn auch der Endkunde per Grundverschlüsselung zur Kasse gebeten werden kann). Ist aber alles an ARD und ZDF gescheitert (leider finde ich viele Sachen nicht mehr).

Beim „Beitragsservice“ und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden die Leute nach dieser Argumentation schlagartig ruhig. Dazu gibt es keine Stellungsnahmen mehr, früher oder später kommt nur ein beleidigtes „weitere Schreiben werden wir nicht mehr beantworten“.

Aber das wäre wohl besser in einem eigenen Thread aufgehoben, in dem noch mehr Material zu diesem Thema gesammelt werden kann.


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Sehr interessanter einblick in die TV-Technik.
Ergo verstehe ich das so: Die welche TV sehen wollen können Problemlos wohl mittels Ci- oder CL- Modul ein Programm entschlüsseln, welches vorher verschlüsselt wurde.
Sicher gibts auch mehr Möglichkeiten als nur kryptisch und offen.
Man könnte damit sogar den Komprimiss eingehen, das man nur paar Minuten ÖR sehen kann und dann verschlüsselt würde. Jeder der alles sehen will hat ja das "Modul".
Dafür zahlt man halt auch, ganz normal. ISt aber endlich Leistungsgebunden.
Wichtige News sind kostenlos für alle, evtl. gegen eine kleine "Gebühr". Sicher immernoch ein heißer Punkt....man kann ja drüber reden, aber reden, das macht keiner, da wird erst vor Gericht geklärt dass es ....egal

Ich sag ja, es ist technisch alles möglich, aber Neuland Deutschland traut sich nicht innovativ zu sein.
Oder es ist die Angst der Sender zu versagen mit ihrem kritisierten Output.


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Die GEZ-Sender wissen ganz genau, daß mit der Verschlüsselung das "Leben wie die Made im Speck" sofort vorbei wäre, weil niemand deren schlechtes Angebot bezahlen würde. Deshalb wehren sie sich mit allen Mitteln gegen den Fortschritt.


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Die GEZ-Sender wissen ganz genau, daß mit der Verschlüsselung das "Leben wie die Made im Speck" sofort vorbei wäre, weil niemand deren schlechtes Angebot bezahlen würde. Deshalb wehren sie sich mit allen Mitteln gegen den Fortschritt.
Das Leben im Speck ist für die auch dann noch lange nicht vorbei. Den deutschen Vorgaben nach bekommen sie ihr Geld von den tatsächlichen Rundfunkteilnehmern, würden also vom „guten Programm“ bei RTL II parasitieren.

Wenn in 20 Jahren aber niemand mehr Rundfunk benutzt, stehen sie dumm da. Andererseits haben die in 20 Jahren sowieso einen Riesen-Rechtfertigungsdruck. Wichtig ist nur, ständig zu wiederholen, daß Online-Videotheken kein Rundfunk sind.

BTW: Als die ARD damals das einzige Fernsehprogramm auf einen Regelbetrieb umgestellt und die Sendezeiten ausgeweitet hat, haben die deutschen Brauereien gefordert, daß max. 3 Tage die Woche gesendet wird, damit die Leute abends in die Kneipen gehen und die Brauereien keine allzu großen Umsatzverluste hinnehmen müssen – erfolglos.


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Sehr interessanter einblick in die TV-Technik.
Rundfunktechnik, das alles gilt ähnlich auch für digitales Radio, allerdings wird das nicht so angenommen, wie gedacht (und von den öffentlich-rechtlichen Sendern gewollt), überall stehen analoge UKW-FM-Radios rum.

[…] Sicher gibts auch mehr Möglichkeiten als nur kryptisch und offen.
Die Verschlüsselung kann m. W. n. flexibel an- und ausgeschaltet werden, wenn man wollte.

Man könnte damit sogar den Komprimiss eingehen, das man nur paar Minuten ÖR sehen kann und dann verschlüsselt würde. Jeder der alles sehen will hat ja das "Modul". Dafür zahlt man halt auch, ganz normal. ISt aber endlich Leistungsgebunden.
Premiere (damals noch analog) hatte zwei Sendungen, die unverschlüsselt ausgestrahlt wurden. Die von Oliver Kalkofe (evtl. durch den Wixxer bekannt) wurde später von einem zum anderen Privatsender weitergereicht.

Wichtige News sind kostenlos für alle, evtl. gegen eine kleine "Gebühr". Sicher immernoch ein heißer Punkt....man kann ja drüber reden, aber reden, das macht keiner, da wird erst vor Gericht geklärt dass es ....egal
Als „wichtigen Infos“ sehe ich nur Dinge im Rahmen des Katastrophenschutzes an. Da die öffentlich-rechtlichen sich da kürzlich nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert haben, müsste der Staat das eigentlich selber erledigen – z. B. mit der Ausschreibung für 1-3 analogen Radio-Sender, die zwischendurch etwas Unterhaltung liefern, damit die Technik, wenn's drauf ankommt, auch funktioniert. Da können sich die Öffentlich-Rechtlichen gerne dran beteiligen, wenn sie wollen. Als TV ist das nicht zweckmäßig, die Akkus wären dann ja sofort leer! Andererseits: Dafür gibt's genug terrestrisch ausgestrahlte Radio-Sender, die man bei Bedarf zwangsverpflichten kann.

Um einen „Radio-Beitrag“ würde man wohl nicht herumkommen. Da die öffentlich-rechtlichen immer noch damit beschäftigt sind, die Vielfalt zusammenzustreichen, reichen max. 4 bundesweite UKW-Sender aus. Was SWF3 1984 in einer Stunde an Programm gesendet hat, bekomme ich heute in 24 Stunden mit 20 Dudelfunk-Sendern (öffentlich-rechtlich und privat) nicht mal annähernd zusammen. Ich bin aber in den 1990ern aus dem Radio „ausgestiegen“ (habe mir lange Haare wachsen lassen \m/) – wurde einfach uninteressant, weil mein Geschmack überhaupt nicht mehr berücksichtigt wurde (was bis heute nicht nachgeholt wurde).

Ich sag ja, es ist technisch alles möglich, aber Neuland Deutschland traut sich nicht innovativ zu sein. […]
#Neuland wurde 1949 „entdeckt“ (erster Heimcomputer-Bausatz, wirklich!!), 1982 zur allgemeinen Besiedlung freigegeben (Commodore VC=20 und C=64), meinen Claim habe ich 1986 abgesteckt :)


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Wichtige News sind kostenlos für alle, evtl. gegen eine kleine "Gebühr". Sicher immernoch ein heißer Punkt....man kann ja drüber reden, aber reden, das macht keiner, da wird erst vor Gericht geklärt dass es ....egal
Als „wichtigen Infos“ sehe ich nur Dinge im Rahmen des Katastrophenschutzes an.

Das macht auch die App "Katwarn", ergo fällt alles weg. Die App nutzt sogar die Feuerwehr, wird gespeist vom Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bev.Schutz mit Hilfe des Fraunhofer Inst.
Die App kann man natürlich beliebig erweitern. Außerdem kommen Warnungen auch nicht immer im Fernsehen. Und wenn haben wir wieder das Problem das ALLE informiert werden würden wenn nur eine Fliegerbombe in einem Ort gefunden wurde bei Berlin, dann ist mir das in Frankfurt/ Oder ja völlig Wurst.

Man muss es umkrmpeln, aber dennoch wieso muss man als Bürger sich so in die Materie reinknien und warum muss es so gemacht werden wie eben jetzt?
Wieso ziehen die den Stress an und können nicht schon in wenigen Monaten erkennen dass das System nicht funktioniert. Ich kann es nicht fassen dass wir 3 Jahre damit Problem haben.
Und es wird mir auch echt langsam zu viel.

Sorry für den kurzen Exkurs, ich weiß echt nicht genau ob ich nach der ersten Instanz weiter machen soll. Oder einfach mich mit den Vollstreckungen rumschlagen soll.


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Wichtige News sind kostenlos für alle, evtl. gegen eine kleine "Gebühr". Sicher immernoch ein heißer Punkt....man kann ja drüber reden, aber reden, das macht keiner, da wird erst vor Gericht geklärt dass es ....egal
Als „wichtigen Infos“ sehe ich nur Dinge im Rahmen des Katastrophenschutzes an.
Das macht auch die App "Katwarn", ergo fällt alles weg. Die App nutzt sogar die Feuerwehr, wird gespeist vom Bundesamt für Katastrophenhilfe und Bev.Schutz mit Hilfe des Fraunhofer Inst.
Die App bringt auch nur bedingt was. Zum einen hat nicht jeder ein SmartPhone, zum Anderen gibt's unterschiedliche Standards (mein Traum-SmartPhone läuft unter Ubuntu, Apps installiere ich wie unter Linux üblich. Kein Google Play oder iTunes). Das nächste ist, daß die GSM..LTE-Sender keine große Reichweite haben. UKW-Radio wird über hunderte Kilometer verbreitet, fällt der LTE-Mast in Hindelang aus, bekommt in Vorderhindelang keiner mehr eine Internet-Verbindung und die App ist wirkungslos.

Darüber hat sich ja Herr Kachelmann aufgeregt.

Der Katastrophenschutz hat die Sirenen abgebaut, weil er sich auf die schnellen Medien verlassen hat. Die haben ihre Aufgabe verpennt, weswegen wir alle verlassen sind. Bei europaweiter Ausstrahlung gibt es keine Möglichkeit, regional Warnungen zu geben – der ARD-Kunde in Rom bekommt die Warnung für Potsdam halt mit.

[…] warum muss es so gemacht werden wie eben jetzt? Wieso ziehen die den Stress an und können nicht schon in wenigen Monaten erkennen dass das System nicht funktioniert. Ich kann es nicht fassen dass wir 3 Jahre damit Problem haben.
Und es wird mir auch echt langsam zu viel.
Weil die schon 1990 gewusst/geahnt haben, daß das Internet Konkurrenz zum Rundfunk wird. Und weil die Bestandsgarantie für den Rundfunk nur so lange gilt, wie es Rundfunk gibt bzw. Rundfunk genutzt wird, wurde Internet (genauer: die öffentlich-rechtlichen Online-Videotheken) einfach wider besseres Wissen zu Rundfunk umdeklariert. Viele Ideen wurden eingestellt oder nie umgesetzt. Grund: Das Programm von ARD und ZDF ist frei und kostenlos empfangbar. Deshalb müssen immer mehr Leute bezahlen, weil sie den Gratis-Service benutzen können.
  • In den 1990ern wurde in den Dritten Programmen des SWR das Bild von einem primitiven Second Life gezeigt. Das Programm wurde von dasding bereitgestellt. Man hat  sich mit Benutzername und Kennwort angemeldet und konnte mit anderen chatten. Der Verdacht liegt nahe, daß das Programm eingestellt wurde, weil es über das Internet eine Benutzerabfrage hatte – „Wenn ihr für Teilnehmer von dasding-Blabla eine Passwortabfrage verwendet, wieso nicht für die Online-Videothek?“ Als Antwort habe ich ein „Wir beantworten keine weiteren Fragen zum selben Thema“ bekommen.
  • Viele Webseiten (facebook, Wikipedia, …) erreicht man über https statt http. Ausgenommen sind m. W. n. alle öffentlich-rechtlichen Seiten inklusive Online-Videotheken. Warum? https überträgt verschlüsselt

Sorry für den kurzen Exkurs, ich weiß echt nicht genau ob ich nach der ersten Instanz weiter machen soll. Oder einfach mich mit den Vollstreckungen rumschlagen soll.
Entgegen vieler Kommentare hier sind die meisten Gerichtsvollzieher nette Menschen, mit denen man gut reden kann.


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