Nach Elektronik-Artikel verkaufen war ich in einer Druckerei
Von der Seite hat mir {ogrejuice} sehr gut gefallen, meine OCR-Software kann nix mit anfangen
Da bei {ogrejuice} die Schrift in größer verwendet werden muß, kann man ja die OCR-Software mit einem hinterlegten „Lorem Ipsum“ beschäftigen (Arial, grau, 6 pt).
Allerdings würde ich keine Poster-Schriften für einen Widerspruch verwenden. Den Widerspruch würde ich ganz normal abfassen, als Betreff irgend ein „Ihr Schreiben datiert ..., frankiert ..., hier eingegangen ..., irreführenderweise betitelt mit ‚Festsetzungsbescheid‘“ und irgendwo ab Absatz 3 ein „für den unwahrscheinlichen Fall, daß Ihr o. g. Schreiben mit einem amtlichen Schreiben verwechselt wird, widerspreche ich ihm aus folgenden Gründen“. Der Widerspruch wird dann erst Mal übersehen. Möglicherweise schafft man es so, zumindest für 2013 um die Wohnungssteuer herumzukommen, 2017 müsste die ja dann verjähren (wenn da nicht wieder ein Gericht einen Strich durch die Rechnung macht, bei den Rundfunkgebühren war da mal was, daß die – entgegen den Regelungen des Staatsvertrags – doch länger eingefordert werden konnten).