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Autor Thema: Urteile Bundesverwaltungsgericht > Wann ist mit Veröffentlichung zu rechnen?  (Gelesen 5149 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Immer wieder versuche ich, vor allem im Hinblick auf den eigenen Verwaltungsrechtsstreit, Einblick in die Urteile des BVerwGE zu bekommen. Aber auf der Homepage ist nach wie vor tote Hose.

Kann denn eventuell einer der hier mit uns streitenden und dort leider unterlegenen Foristi "sein" Urteil hier zur Verfügung stellen? Denn im Zusammenhang mit der Eingangsbestätigung unserer Klage wurde auf die Urteile des BVerwGE verwiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2016, 22:39 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Moin.

Immer wieder versuche ich, vor allem im Hinblick auf den eigenen Verwaltungsrechtsstreit, Einblick in die Urteile des BVerwGE zu bekommen. Aber auf der Homepage ist nach wie vor tote Hose.
Ja, mir geht's genau so:
BVerwG 6 C 6.15 - Urteil 18.03.2016 - Diese Entscheidung steht derzeit noch nicht zur Verfügung. ... Zu diesem Zeitpunkt liegt der Text der Entscheidungsgründe noch nicht vor. Die schriftlichen Gründe werden nach dem Ergebnis der senatsinternen Beratung verfasst. Der Text muss alsdann im Spruchkörper noch abgestimmt werden. Anschließend muss Korrektur gelesen, der Text für die Veröffentlichung anonymisiert und von der Dokumentationsstelle bearbeitet werden. Das erfordert üblicherweise einige Wochen, in manchen Fällen auch einige Monate, beginnend mit der Verkündung des Urteils. Sobald die Entscheidung vorliegt, werden Sie sie an dieser Stelle finden. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es bis auf die nachstehenden Dokumente keine weiteren verfügbaren Informationen zu dieser Entscheidung. Sie können sich jedoch über die Entscheidungsbereitstellung kostenlos informieren lassen, ...


Kann denn eventuell einer der hier mit uns streitenden und dort leider unterlegenen Foristi "sein" Urteil hier zur Verfügung stellen? Denn im Zusammenhang mit der Eingangsbestätigung unserer Klage wurde auf die Urteile des BVerwGE verwiesen.
An dem Urteil bzw. den Urteilen samt Begründung bin ich auch sehr interessiert, da ich mich z.Zt. theoretisch mit dem fiktiven Fall einer fiktiven Person F beschäftige, wo diese auf den (natürlich auch völlig fiktiven) Hinweis des Justitiariats der Rundfunkanstalt auf diese Urteile folgendes geantwortet haben könnte (natürlich auch völlig fiktiv):


siehe auch:
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg121880.html#msg121880


Wenn die fiktive Person F das fiktive Schreiben nicht schon fiktiv ans VG abgeschickt hätte, hätte sie noch folgendes ergänzt, sofern sie in einem anderen Bundesland leben würde:
Die Verhandlungen im März und die weiteren im Juni vor dem Bundesverwaltungsgericht bezogen/bzw. beziehen sich auf NRW (Urteile OVG Münster) und Bayern (Urteile OVG München) ... Wichtige vorinstanzliche Berufungen in anderen Bundesländern wurden noch gar nicht in Leipzig geurteilt.

Frei  8)
(auch sehr interessiert am Urteil und Urteilsbegründung)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Moin,

auch dieses Zitat könnte man diesbezüglich verwenden:

Zitat von SPIEGEL ONLINE, Hamburg Germany: "Urteil zum Rundfunkbeitrag: Ja, Sie müssen 17,50 Euro zahlen." In: SPIEGEL ONLINE. Artikel vom Freitag, 18.03.2016 – 15:05 Uhr, abgerufen am 3. Mai 2016:
"Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht",
sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher schon vor der Entscheidung des Gerichts.

Und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung - die letzten Veröffentlichungen von Entscheidungen erfolgten 9,5 Wochen nach dem Termin (siehe hier) - das wäre, wenn es genau so lange dauert, beim Urteil vom 18. März dann der 23. Mai, also Ende Mai.

Und dann kann eine Beschwerde, mit der die Zulassung der Revision erkämpft werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden (siehe hier).

Frei  8)

P.S.: Hier und hier nochmal die Pressemitteilung zum Urteil


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-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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In Verbindung mit SOLCHEN Urteilen täte ich mich auch schwer mit einer Veröffentlichung.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Moin.

Die Kläger, oder zumindest einer haben das Urteil und die Begründung bis jetzt nocht nicht schriftlich zugestellt bekommen:

...nach dem in aller Eile, zwei Tage nach der Verhandlung, das Bundesverwaltungsgericht eine Presseerklärung zum Urteil ausgegeben hat, lässt das schriftliche Urteil mit substanziellen Begründungen auf sich warten.

Aus diesem Grund hat mein Anwalt, Herr T. Bölck, eine kurze Nachricht an das BVerwG in Leipzig gerichtet:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der obigen Sache wurde mir bis zum heutigen Tage das Urteil vom 18.3.2016 nicht zugestellt.
Gegen das Urteil muss Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ich bitte um Zustellung des Urteils (per EB).

Mit freundlichen Grüßen


Mein Artikel auf online-boykott.de passend zu den Argumenten der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht am 16.03.2016:
Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Frei 8)


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D

David Lee



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P

P

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Und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung - die letzten Veröffentlichungen von Entscheidungen erfolgten 9,5 Wochen nach dem Termin (siehe hier) - das wäre, wenn es genau so lange dauert, beim Urteil vom 18. März dann der 23. Mai, also Ende Mai.

Und dann kann eine Beschwerde, mit der die Zulassung der Revision erkämpft werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden (siehe hier).
Verfassungsbeschwerden können eingelegt werden. Das waren doch schon die Revisionen am Bundesverwaltungsgericht. Ich denke, dass die Klägervertreter bis Ende Mai die Urteile werden erhalten haben. Daran, dass die Urteile ohne Nachfrage veröffentlicht werden besteht kein Zweifel.


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Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der dpa. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können.

Frei  8)


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R
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Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 16./17. März 6 C 6.15 veröffentlicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18770.0.html


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Urteil des BVerwG Leipzig 6 C 15.15, eingestellt am 09.06.2016.

Begründung komplett die selbe wie die bisher bekannte (6 C 6.15)



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