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Autor Thema: Wie der WDR Rundfunkgebühren von ALG-II-Empfängern eintreibt  (Gelesen 4871 mal)

Uwe

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Wie der WDR Rundfunkgebühren von ALG-II-Empfängern eintreibt

Quelle: WAZ 30.04.2016

Wer die Frist versäumt, zahlt: Wenn Befreiungs-Anträge von ALG-II-Beziehern bei der Post verloren gehen, bleibt der WDR-Beitragsservice oft hart.

Das Nachreichen von Unterlagen akzeptiert der WDR nicht
Das Problem: Einer der beiden Berechtigungsscheine kam nicht beim WDR an: Ausgerechnet der Schein, der für den Rest des Jahres gültig war. Wo genau das Dokument verlorenging, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Lindig jedenfalls ist sich sicher, beide Zettel in den Umschlag gesteckt zu haben.

weiterlesen auf:

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/wie-der-wdr-rundfunkgebuehren-von-alg-ii-empfaengern-eintreibt-id11773827.html#plx585578862


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Oh, plötzlich liegt die Beweislast bei verschwundenen Briefen wieder beim Absender. Natürlich, wenn der Absender nicht BS ist, ist das ja völlig normal.
Weiter im Bericht:
Der BS bekommt mehrere Tausend Postzugänge pro Tag, natürlich kann da mal was verloren gehen. So so, da geht auch mal was verloren. Das sollte jeder, dem Briefe vom BS nicht zugestellt wurden, kopieren und mit an den Gerichtsvollzieher einreichen. Völlig normal also, wenn Festsetzungsbescheide verloren gehen.
Und dass Sozialhilfeempfänger auf so miese Art geneppt werden, passt schon lange zu dieser ehrenwerten Gesellschaft.
Besonders übler Folgefehler des geneppten: er hat an Buhrow geschrieben und hofft auf Antwort. Manche lernen nie dazu. Gerade die Intendanten sind diejenigen, die diesen ganzen Zwang überhaupt erst in Gang gesetzt haben. Will die Zeitung damit vom wahren Übeltäter ablenken, so als ob noch etwas zu ändern wäre?


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m
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Ja genau. Antrag auf Befreiung ging verloren, WDR interessiert es nicht. Behauptet man keinen Beitragsbescheid bekommen interessiert es sie auch nicht. Immer so wie es gerade passt und die Gerichte hat man ja eh auf seiner Seite.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zitat
Doch das Nachreichen fehlender Unterlagen ist nicht vorgesehen. "Nach der derzeitigen gesetzlichen Lage ist die rückwirkende Befreiung nur eingeschränkt möglich", teilt der Rundfunkbeitragservice mit. So steht es auch im Rundfunkstaatsvertrag - der allerdings wohl bald geändert wird: Künftig soll eine rückwirkende Befreiung bis zu drei Jahren möglich sein. "Die Rundfunkanstalten unterstützen die beabsichtigte Änderung ausdrücklich", betont ein Sprecher des Beitragservice.
Nachreichen nicht vorgesehen : Dafür gab es bisher allerdings ein Zauberwörtchen namens KULANZ.
War aber bei diesem sturen System bisher nicht drin, hat ja schließlich zusätzliche und besonders unmoralische Kohle eingespült.
Künftig 3 Jahre rückwirkend möglich : Na so was aber auch, auf einmal soll dieses Wunder geschehen. ;D
Will man sich so besonders "rufschädigende" Klagen vom Hals schaffen und den einsichtigen Gönner mimen ?
Naja, immerhin ein kleiner, wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Besserung, wenn man dies mal so bezeichnen darf...


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