Bitte nichts verwechseln; Fallstricke lauern bekanntlich überall.
Haben sich ein Bürger und ein Unternehmen oder eine Behörde zu dem Abschluß eines Vertrages bekannt, gelten die Bestimmungen dieses Vertrages, sofern zu jedem Zeitpunkt die Freiwilligkeit des vertragschließenden Bürgers gegeben ist, dieser also auch aus diesem Vertrag offiziell aussteigen darf.
Es ist auch mit europäischem Recht nicht vereinbar, wenn ein Bürger einen freiwillig von ihm abgeschlossenen Vertrag bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Vertragsbeendigung nicht erfüllt.
Es steht nicht geschrieben, daß ein Bürger nicht an einen von ihm freiwillig abgeschlossenen Vertrag gebunden ist; es steht nur fixiert, daß der Bürger nicht gezwungen werden darf, an ein x-beliebiges, von einer Behörde vorgesehenes Medium zu leisten, das auf Grund europäischen Rechts dem Wettbewerb zugeordnet worden ist.
Sieht das nationale Recht vor, daß es zwischen Behörde und bspw. Rundfunk einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu geben hat, so ist der Bürger nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Bürger diesem Vertrag aus absolut freier Motivation zugestimmt hat, wobei der Bürger nicht zum Abschluß dieses Vertrages verpflichtet werden darf.
Sieht das nationale Recht keinen Vertrag vor, ist der Bürger zu nichts verpflichtet, da sich die Behörde herauszuhalten hat; sie darf nur dann einschreiten, wenn der Bürger vertragliche Pflichten verletzt hat und nicht kundtut, diesen vertraglichen Pflichten künftig nachzukommen oder solange nachzukommen, bis das Vertragsverhältnis auf Grund der Beendigungsbestimmungen beendet ist.
Ist alles komplex und wohl nichts für einfache Gemüter?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;