Warum haben Nutzer des Rundfunks nicht selbstverständlich ihren Platz im Rundfunkrat?
Die Besetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten folgt dem binnenpluralistischem Gedanken, wonach sich diese Gremien aus gesellschaftlich relevanten Gruppen zusammensetzen.
Und dieses heißt? -> Die Nutzer sind keine gesellschaftlich relevante Gruppe. Oder sieht das jemand anders? Immerhin kann nicht sicher sein, daß sich an den ausgewählten Gruppen nur Rundfunknutzer beteiligen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;