Das liest sich wie das Schachweltmeisterspiel Kasparov gegen Karpov?
Wie weit der ÖRR auf den Widespruch inhaltlich eingegangen ist, kann der Autor wohl am besten beurteilen. Meine Erfahrung ist eher eine militante Verweigerung inhaltlicher Auseinandersetzung und rituelles Herunterbeten des GEZGesetzes.
Der ÖRR ist übrigens Teil der vollziehenden Gewalt. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte "Gesetzgebung,vollziehende Gewalt und Rechtsprechung" als unmittelbar geltendes Recht. Zur "vollziehenden Gewalt" gehören auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wird die "vollziehende Gewalt" öffentlich-rechtlich tätig, so ist sie unmittelbar über Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.
Einfache Gesetze müssen stets grundrechtskonform ausgelegt werden! Daneben erfordern die Grundrechte, das Verfahren so auszugestalten, daß ein Grundrechtsschutz gewährleistet wird. Eine "Privatautonomie" wie beim Bäcker kommt in diesem Verfahren nicht in Betracht. Das sehe ich bei dem Widerspruchsverfahren des ÖRR nicht.
Fühlt sich der Autor des Threads in seinen Freiheitsrechten oder in seinen Gleichheitsrechten übervorteilt?
Gut, ich lese hier nur ab und an mal mit, aber ich würde dazu raten, die Sache mehr zuzuspitzen.
Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.