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Autor Thema: Widerspruchsbescheid nach erfolglosem Zwangsvollstreckungsauftrag  (Gelesen 9076 mal)

C
  • Beiträge: 38
Hallo zusammen!

Vorgeschichte:
Von Mitte 2014 bis Mitte 2014 erhielt ich vom WDR fünf Bescheide, denen ich (bezogen auf meinen erstmaligen Widerspruch - siehe Anhang) widersprochen habe. Daraufhin erhielt ich jedoch keinen Widerspruchsbescheid, sondern eine Zwangsvollstreckungsankündigung von der Stadtkasse Aachen, die aber formale Fehler enthielt (als "Gläubiger" war der Beitragsservice genannt, der aber nichts-rechtsfähig ist, und man bezog sich auf keinerlei Bescheid), weshalb mein Rechtsanwalt T. Bölck eine Unterlassungserklärung formuliert hat. Die Stadtkasse Aachen stellte das Verfahren daraufhin Ende 2015 vorläufig ein, wie ich dort

Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.msg91260.html

bereits geschildert habe.

Aktueller Stand:
Ich erhielt nun einen Widerspruchsbescheid vom WDR, welcher sich tatsächlich auf alle meine Widersprüche bezieht und diese zwar als "zulässig, aber in der Sache unbegründet" ansieht. Unerwarteter Weise ist jedes Datum korrekt und man geht sogar inhaltlich auf die Gründe meiner Widersprüche ein.
Eigentlich wollte ich abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, jedoch weiß ich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie sinnvoll das jetzt noch ist.

Was meint Ihr, wie ich weiter vorgehen könnte?

Viele Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2017, 00:07 von DumbTV«

  • Beiträge: 721
[..] Eigentlich wollte ich abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht gesprochen hat, jedoch weiß ich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht, wie sinnvoll das jetzt noch ist.

Was meint Ihr, wie ich weiter vorgehen könnte? [..]

Wenn für Verfassungsfragen nicht zuständige Verwaltungsgerichte (deren oberste Richter teilweise selbst im örR Rundfunkrat sitzen :o) urteilen, das 13000 Euro (in monatlichen Raten a 17,50 lebenslang unter Haftandrohung von Millionen Menschen zwangseingetrieben für Nichts bzw. eine nicht benötigte aufgezwungene Möglichkeit der örR "Grundversorgung" mit 100 Programmen für 20 Millionen Euro TÄGLICH) angeblich verfassungsgemäß und keine Steuer seien, wird das Person Z (in ähnlicher Lage wie Consystor) natürlich nicht akzeptieren und die 150 Euro für die Klage investieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 00:12 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

G
  • Beiträge: 1.548
Nachdem Du denen erfolgreich gezeigt hast dass Du ein ernstzunehmender Gegner bist, wäre ich gespannt darauf, ob die die Klage auch mit Textbausteinen erwidern. Sprich doch mit Deinem Anwalt, der kann die Lage vielleicht besser einschätzen. Oder Du klagst selbst, die hundert Euro kann man investieren um Zeit zu gewinnen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat.


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  • Beiträge: 984
Wäre ich in der Situation würde ich Klage einreichen und diese mit verfassungsrechtlichen Argumenten begründen.  Danach würde ich die Aussetzung meines Verfahrens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag anregen.

Wichtig: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheides muss die Klage bei Gericht eingehen. Ansonsten wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig und es muss mit Vollstreckungsmassnahmen gerechnet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2016, 23:50 von seppl«

  • Beiträge: 721
Ausschließlich weil so viele Millionen statt sich zu wehren zähneknirschend 13000 Euro in lebenslangen Raten a 17,50 für etwas zahlen, das sie eigentlich gar nicht brauchen, ist diese milliardenschwere Zwangsabzocke noch möglich!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2016, 09:30 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

n
  • Beiträge: 1.452
Anmerkungen:
- Man kann um die Frist zu waren Klage erheben und die Begründung nachreichen.
  Das Gericht wird eine Frist setzen für die Klageschrift. Das kann Zeit bringen.

- Man kann Fristverlängerung beantragen

- Die Klage kann jederzeit zurückgezogen werden (Vor der Verhandlung)  und kostet dann nur 35 Eur.

- Vielleicht hat man Glück und es gibt eine Ruhestellung.

(Aber RA Bölck kann Dich da viel besser beraten )

noGez

PS: War da nicht noch die Rückforderung der Anwaltskosten an die Stadt?
Was ist daraus geworden?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

C
  • Beiträge: 38
Hallo zusammen und danke für Eure Antworten!

Nachdem Du denen erfolgreich gezeigt hast dass Du ein ernstzunehmender Gegner bist, wäre ich gespannt darauf, ob die die Klage auch mit Textbausteinen erwidern. Sprich doch mit Deinem Anwalt, der kann die Lage vielleicht besser einschätzen. Oder Du klagst selbst, die hundert Euro kann man investieren um Zeit zu gewinnen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat.

Das ist genau die Frage, die mir durch den Kopf geht.
Eigentlich wollte ich vor zwei Jahren den Widerspruchsbescheid haben, um klagen zu können. Nun sind aber so viele Klagen abgewiesen worden, dass ich glaube, es ist reine Zeit- und Geldverschwendung. Dann hat das Ganze nur gebracht, dass ich Sand in dieses irre System gestreut habe. Mehr kann ich dann ohnehin nicht bewirken, wenn sich an der Rechtsprechung nichts ändert...

@noGez99
Was aus der Rückforderung der Anwaltskosten geworden ist, kannst Du im folgenden Thread nachlesen:

Re: Vorläufige Einstellung einer Zwangsvollstreckung für den Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13568.15.html

Ich habe es erst einmal ruhen lassen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Nun, da der Widerspruchsbescheid kam, könnte ich da was machen. Allerdings müsste ich wohl eine Klage auf Schadenersatz durch die Stadt Aachen einreichen und ob die fruchtet, ist wieder eine ganz andere Frage... Das mit der Fristverlängerung usw. klingt gut.

Ja, ich werde mir das Ganze mal am kommenden WE durch den Kopf gehen lassen und dann entscheiden, ob ich RA Bölck disbez. anschreibe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2017, 00:04 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.239
... Ich erhielt nun einen Widerspruchsbescheid vom WDR ...

Wie?
Zugestellt oder normaler Brief?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2017, 23:54 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
  • Beiträge: 38
Es war ein "normaler" Brief mit so einer elektronischen Frankierung, weshalb ich nicht weiß, ob es sich vllt. um ein Einschreiben gehandelt haben könnte.
Ich habe zudem noch nicht entschieden, ob ich den Betrag nun bezahle oder klage. Leider habe ich derzeit viel um die Ohren.

Ich denke, dass ich mich dazu von RA Bölck beraten lassen werde und erst dann agiere.
Jedenfalls halte ich Euch auf dem Laufenden...


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M
  • Beiträge: 1
Bei mir ist der Widerspruchsbescheid auch mit der Post gekommen. Ganz normaler Brief. Ich habe kein Empfang unterschrieben, geschweige denn habe ich überhaupt einen Widerspruchsbescheid erhalten! Müssen die den nicht den Eingang nachweisen können?   
Habe auch viel um die Ohren und die Frist verpennt...und nun?


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K
  • Beiträge: 2.239
Widerspruchsbescheide müssen lt. Verwaltungszustellungsgesetz zugestellt werden.

Ein "normaler" Brief fällt nicht darunter - sprich: ist rechtlich gesehen "nicht zugestellt" !

siehe:
Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg116182.html#msg116182

bzw.
Klagefristbeginn: Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind ZUZUSTELLEN !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.msg114770.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2022, 12:12 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
  • Beiträge: 38
Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Siehe auch Oliver Kemyis (Medienpolitischer Sprecher der Grünen) im Landtag  Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 16/47 vom 19.12.2013, der sagt:

Zitat
Ich will auch noch mal deutlich machen: Wir haben rund 40 Millionen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, und es wurden rund 600 juristische Verfahren zur Umstellung auf den Beitrag angestrengt. Das ist meiner Ansicht nach im Verhältnis nicht so überbordend, dass man deshalb die Welt politisch aus den Angeln heben müsste.

Dies war vor über zwei Jahren und ich habe erst letzten Monat (April 2016) Klage eingereicht. Die wollen es doch nicht anders.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 00:02 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

S

Schandarm

Das liest sich wie das Schachweltmeisterspiel Kasparov gegen Karpov?

Wie weit der ÖRR auf den Widespruch inhaltlich eingegangen ist, kann der Autor wohl am besten beurteilen. Meine Erfahrung ist eher eine militante Verweigerung inhaltlicher Auseinandersetzung und rituelles Herunterbeten des GEZGesetzes.

Der ÖRR ist übrigens Teil der vollziehenden Gewalt. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG binden die Grundrechte "Gesetzgebung,vollziehende Gewalt und Rechtsprechung" als unmittelbar geltendes Recht. Zur "vollziehenden Gewalt" gehören auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wird die "vollziehende Gewalt" öffentlich-rechtlich tätig, so ist sie unmittelbar über Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden.

Einfache Gesetze müssen stets grundrechtskonform ausgelegt werden! Daneben erfordern die Grundrechte, das Verfahren so auszugestalten, daß ein Grundrechtsschutz gewährleistet wird. Eine "Privatautonomie" wie beim Bäcker kommt in diesem Verfahren nicht in Betracht. Das sehe ich bei dem Widerspruchsverfahren des ÖRR nicht.

Fühlt sich der Autor des Threads in seinen Freiheitsrechten oder in seinen Gleichheitsrechten übervorteilt?

Gut, ich lese hier nur ab und an mal mit, aber ich würde dazu raten, die Sache mehr zuzuspitzen.

Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Anwälte, so meine Erfahrung, sind oft behäbig. Besser, man selber hält den Anwalt an der Leine und sagt ihm, was zu tun ist.

Ein weiser Satz!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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