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Autor Thema: Befangenheitsantrag stellen?  (Gelesen 7881 mal)

n
  • Beiträge: 1.452
Befangenheitsantrag stellen?
Autor: 14. April 2016, 16:36
Hallo,
was meint Ihr dazu:

Das Gericht möchte jetzt (schnell ?) das Verfahren von Z durchziehen.

Zitat
... Da der Sachverhalt Unstrittig schein...

Dabei hat das Gericht noch nichtmal die ausgearbeitete Klageschrift von Z.
(Natürlicht ist für die Erstinstanz der Sachverhalt unstrittig und von der Klageschrift völlig unabhängig,
da es noch kein Urteil gegen den RB gab :-((((
und das Gericht hat wohl zu wenig zu tun mit Asylverfahren .... )

Eine Bitte von Z um Verschiebung, weil ja noch BVerwG-Verfahren anhängig sind, wurde abgelehnt.

Weis jemand was für Themen am 15.06.2016 verhandelt werden?

Weitere Fragen von Z:
1) Ist es zielfürend einen Antrag auf Befangenheit des Richters zu stellen?
  (Da er das Urteil ja schon kennt (!) ohne die endgültige Klageschrift zu kennen)
2) weitere Möglichkeiten eine Verscheibung/Ruhestellung zu erreichen?

Vielleicht noch interessant: Z wartet immer noch auf den Widerspruchsbescheid,
da Z zur Abwehr der Zwangsvollstreckung geklagt hatte.

Vielen Dank im Voraus im Nahmen von Z!

noGez




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. April 2016, 09:30 von Uwe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#1: 08. Mai 2016, 20:28
Moin.

Zitat von: Gericht bzw. Richter
... Da der Sachverhalt Unstrittig scheint...
1) Ist es zielfürend einen Antrag auf Befangenheit des Richters zu stellen?
  (Da er das Urteil ja schon kennt (!) ohne die endgültige Klageschrift zu kennen)

Meine Meinung dazu: Ja.

(Ich halte überigens alle Richter, die Rundfunkbeiträge zahlen, und/oder das öffentlich-rechtliche TV-Programm konsumieren für befangen - so ein Richter kann ja gar nicht sachgerecht urteilen, denn im Falle dass man Recht bekäme, würde das ja zum Nachteil des Richters sein.)

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2016, 20:54 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

B
  • Beiträge: 422
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#2: 08. Mai 2016, 20:55
Das ist auch meine Meinung: Die Richter kann man schon vor der Verhandlung durch Befangenheitsanträge grob aussieben. Und schliesslich ist ein Richter, der die Beiträge zahlt, schon mal pro Rundfunkbeitrag, also nicht mehr neutral. Ich würde das Spielchen soweit weiterspielen, bis man auf einen gleichgesinnten Richter stößt. Das könnte dann schon mal positive Überraschungen wie z.B. in Lüneburg geben.


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

f

faust

Re: Befangenheitsantrag stellen?
#3: 20. März 2017, 22:28
... in einem überschaubaren Zeitraum hat ein Bekannter von mir (im Einzugsbereich des MDR) akkurat dieses Problem - einen "unkündbaren Termin" beim Verwaltungsgericht ... gibt es mittlerweile sachdienliche Erfahrungen hierzu ?


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j
  • Beiträge: 265
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#4: 21. März 2017, 11:51
Was wird das bringen?

Ausser Arbeit fuer den Richter?


Er wird den Antrag pruefen,abschmettern und dann urteilen wie alle VGs vor ihm.

Klar ist der Richter befangen, aber schau seine Perspektive an - das ist ein weltklasse Richter, sondern irgendein Low Performer am VG.
Die Rechtslage ist klar - alle aehnlichen Klagen sind abgewiesen worden.

Realistischer Weise wird entweder das BverfG die Bremse einlegen - oder den Shit bestaetigen.
Die Bremse wird aber eher so aussehen wie: "Neuregelung bis 202X"
Ich bin mittlerweile der Ueberzeugung, obwohl der Rundfunkbeitrag rechtswiedrig ist, kriegt man ihn ohne politische Aktion nicht gekippt.
Wenn nicht 20-30% der Deutschen sagen GEZ ist Mist, bleibt der QUatsch in der einen oder anderen Form.


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Re: Befangenheitsantrag stellen?
#5: 21. März 2017, 16:17
Wenn nicht 20-30% der Deutschen sagen GEZ ist Mist, bleibt der Quatsch in der einen oder anderen Form.

Wikipedia: Rundfunkbeitrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Reaktionen_und_Kritik
Zitat
Umfragen zur Akzeptanz der Bevölkerung

Bei einer im Februar 2016 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA sprachen sich 69,4 Prozent der Befragten für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags aus. 12,6 Prozent waren für eine Beibehaltung.

Siehe auch die ursprüngliche Quelle:
www.focus.de/kultur/medien/umfrage-zu-rundfunkgebuehren-grosse-mehrheit-der-deutschen-will-fuer-oeffentlich-rechtliche-nicht-mehr-zahlen_id_5300491.html


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f

faust

Re: Befangenheitsantrag stellen?
#6: 22. März 2017, 02:32
... MOOOMENT !!!

Nicht einmal ich möchte und kann mir vorstellen, dass der Herr Richter  SICH SELBST  für unbefangen erklären kann - bitte klärt mich auf !!!


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Re: Befangenheitsantrag stellen?
#7: 22. März 2017, 05:51
Moin.

Der sogenannte "Befangenheitsantrag" heißt offiziell "Ablehnungsgesuch gegen Richter", siehe hier:

Wikipedia: Ablehnungsgesuch
https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch

Zitat
... Ablehnungsgesuche gegen Richter sind geregelt in § 42 ZPO (darauf verweisend § 6 FamFG, § 54 VwGO, § 60 SGG), § 24 StPO. ...

Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen. ...

... hat sich der abgelehnte Richter über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern, zu der Äußerung ist den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Danach entscheidet das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters durch Beschluss. Der Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wird, ist nicht anfechtbar. Wird das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen, kann der Beschluss durch sofortige Beschwerde angefochten werden. ...

In einer Verwaltungsstreitsache vor dem Verwaltungsgericht kann ein Beschluss in dem das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wird, gemäß (§ 146 Abs. 2 VwGO) nicht angefochten werden. ...

Frei  8)


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faust

Re: Befangenheitsantrag stellen?
#8: 22. März 2017, 22:54
... der letzte Satz würde dann wohl erklären, warum das Thema hier bislang eher "kurz gehalten" wurde - DANKE !!!


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Re: Befangenheitsantrag stellen?
#9: 23. März 2017, 01:14
Womit aber dann doch wohl der Weg vors Verfassungsgericht/ EuGH frei wäre, oder? (Rechtsweg erschöpft)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

f

faust

Re: Befangenheitsantrag stellen?
#10: 23. März 2017, 15:45
... danke fürs Weiterdenken  :police:  ->  ein Thema  >:D für den "Runden Tisch" heute abend  (#) !


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#11: 25. März 2017, 17:24
Womit aber dann doch wohl der Weg vors Verfassungsgericht/ EuGH frei wäre, oder? (Rechtsweg erschöpft)

Eher nicht. Die Ablehnung des Antrags wegen Besorgnis der Befangenheit sorgt nur dafür, dass der Richter weiterhin für das Verfahren zuständig bleibt und folglich in der eigentlichen Streitsache entscheidet. Andernfalls wäre ja jedes Verfahren leicht zu beenden, in dem man einen reichlich unbegründeten Antrag wg. Befangenheit stellt, auf dessen Ablehnung setzt und wenn das erwartungsgemäß geschieht wäre man zack! beim BVerfG.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#12: 25. März 2017, 20:16
(Ich halte überigens alle Richter, die Rundfunkbeiträge zahlen, und/oder das öffentlich-rechtliche TV-Programm konsumieren für befangen - so ein Richter kann ja gar nicht sachgerecht urteilen, denn im Falle dass man Recht bekäme, würde das ja zum Nachteil des Richters sein.)

Ist es eigentlich zulässig zu Beginn einer Verhandlung folgende Fragen an den Richter zu stellen:
a)   Gehen Sie einem rundfunknahen Nebenberuf oder Ehrenamt nach?
b)   Sind Sie Beitragsschuldnerin des Beklagten?
c)   Die Leitung des Gerichtes ist dem Ministerium der Justiz unterstellt. Dem Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium zugeordnet ist das Fortbildungsreferat, das wesentliche Aufgaben im Bereich der Fortbildung der Justizbediensteten wahrnimmt. Die Verwaltungsrichter können für Ihr Verhalten und Tun mit Beförderung belohnt werden, man kann ihnen auch die Belohnung versagen.
Könnte Ihr Urteil negative oder positive Auswirkungen auf Ihre weitere berufliche Laufbahn haben?

d) Halten Sie den Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form für verfassungs- und rechtmäßig?

Man könnte diese Fragen mit der aktuellen Diskussion um die Nebenjobs der Richter begründen (Richtlinien zu Ethik und Moral) und eine Antwort fordern, um die Notwendigkeit eines Befangenheitsantrages, auch im Sinne der Unparteilichkeit des Richters, im Vorfeld klären zu wollen.




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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 236
Re: Befangenheitsantrag stellen?
#13: 26. März 2017, 13:35
klingt gut - wer ist der nächste in der reihe? sollte das mal ansprechen. ich würde als gerechtfertigt ansehen!


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

f

faust

Re: Befangenheitsantrag stellen?
#14: 02. April 2017, 13:29
... ein Bekannter von mir hat Ende April Verhandlung, wenn er nicht die Aussetzung des Verfahrens hinbekommen sollte (mit Blick auf das BVerfG).
 
Vielleicht  >:D gefällt ihm der Gedanke ...


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