Mal abgesehen vom Leid, welches eine Witwe immer wieder ertragen muss, wenn diese unsäglichen Nötigungsbriefe immer wieder aus dem Briefkasten geholt werden, obwohl bereits korrekt gemeldet wurde, dass die Person verstorben ist, bleibt noch das Problem, dass eigentlich jemand für die Wohnung zahlen müsste. Da dieser sehr Menschenfeindliche Rundfunk auf Schreiben gar nicht erst reagiert, braucht man es nicht weiter versuchen.
Wenn weiterhin Briefe an den Verstorbenen gesendet werden, können die ignoriert werden. Die Forderungen daraus können nicht vollstreckt werden, auch nicht bei den Erben, das gibt das Gesetz nicht her. Der Gerichtsvollzieher kann zum Kaffeetrinken kommen, Vollstrecken ist nicht möglich. BS müsste zunächst Forderungen an die Erben stellen, das macht der GV nicht von selbst.
Jedoch wird BS irgendwann an die richtige Person rückwirkende Forderungen stellen. Mit etwas Glück ist bis dahin die Verfassungswidrigkeit des Zwangsbeitrags festgestellt worden. Wenn nicht, muss nachgezahlt werden oder Widerspruch und Klage erhoben werden. Also heisst es: die bisherigen Summen sparen, damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt. Und keineswegs auf Briefe reagieren, die an verstorbene Personen gerichtet sind.