Tritt denn nun hier der "prohibitive Charakter" ein, wenn reine Internetznutzer (auch mit Zugang zu DVBT, Kabel, T-Net-Box oder Satellit haben) von Beiträgen der örR ausgeschlossen sind, weil diese die Live-Ausstrahlungen ihrer Sendungen via Internet unterbinden?
Nein, weil nicht der Ausschluss aus Angeboten des ÖRR gemeint ist, sondern eine Person A wird daran gehindert, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel hat um die Medien/Angebote zu nutzen, welche für Sie in Frage kommen und nicht vom ÖRR sind.
Beispiel:
Person A möchte Bücher und Zeitungen lesen
Bücher und Zeitungen kosten Geld
Bücher und Zeitungen erfüllen den Tatbestand, dass sie, wenn sie sich an die Allgemeinheit richten, zugänglich aber nicht immer kostenlos sind.
Damit Person A sich ungehindert aus Büchern und Zeitschriften informieren kann benötigt Sie also möglicherweise Geld.
Person A hat z.B. 1100,- € im Monat
Miete 400,-
Essen 300,-
Versicherungen 150,- (Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Pflege, BU ...)
Sparplan Rente 150,- (die gesetzliche Rente wird im Alter ja nicht ausreichen, also muss selbst Vorsorge getroffen werden, wobei 150,- "nichts" sind)
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bleiben 100 -> sind weniger als 10%
100,- verteilt auf Hausrat, Kleidung, Kultur, Freizeit, Bildung ... also alles abziehen
Welcher Betrag würde für einen Zwangsbeitrag übrigbleiben wenn zuerst alle Lebensnotwendigen Bedürfnisse gesichert sind?
Das Ganze mit dem "prohibitiven Charakter" hat nichts damit zu tun, dass Person A nicht in der Lage ist die Sendungen des ÖRR nicht zu empfangen, sondern damit, dass die 17,50 nicht vorhanden sind, wenn Person A zuerst alle Grundbedürfnisse und anschließend Ihre Bedürfnisse in Bezug auf Ihre Wünsche erfüllt.
Bücher kosten eine Menge Geld, Bildung auch z.B. Weiterbildung -> wer z.B. seiner Meinung nach nicht ausreichend Geld in seiner aktuellen Arbeit bekommt, möchte vielleicht Bildung in Anspruch nehmen. Bildung kostet eine Menge Geld.
ÖRR (Auftrag (Bildung, Kultur, Unterhaltung und "Sport" es ist ja nicht genau definiert) stellen also Angebote in diesen Bereichen da. Wenn aber Person A nichts mit diesen Angeboten des ÖRR anfangen kann und andere Angebote nutzen will Ihr aber dazu das Geld fehlen würde, also die fehlenden 17,50 € Person A also davon abhalten die anderen Angebote zu nutzen, dann ist der prohibitiven Charakter aus Sicht der PersonX erfüllt.
Jetzt sagen einige das kommt aber auf die objektive Höhe an, jedoch ist die Höhe also der Betrag bei, welchem eine Person A abgehalten wird doch immer subjektiv.
Bei Person A könnte es 1 Cent sein, bei einer Person B könnte die Höhe auch erst bei 1000,- € liegen. Also Person B würde für sich von anderen Angeboten erst Abstand nehmen, wenn sie bereits 1000,- € Rundfunkbeitrag zahlen müsste.
Viele Personen nehmen bereits Abstand von anderen Angeboten bei 17,50 €.
Viele Personen merken für sich jedoch nicht, dass sie bereits Abstand von anderen Angeboten genommen haben, weil sie blind diesen Beitrag zahlen ohne diesen und Ihre Bedürfnisse zu hinterfragen.