Beitragsschuldner sind sicher so doof, dass sie das sogar glauben ;-) – Es war definitiv die Berichtserstattung und der dadurch erzeugte Druck. Der MDR hat sich einfach verkalkuliert und verstrickt sich weiter in Widersprüche, je mehr er versucht, dem doofen Beitragsschuldner klar zu machen, wie toll und menschlich er ist...
Jens Ole Schröder: Der MDR prüft natürlich regelmässig die Frage, ob eine Vollstreckungsmassnahme die läuft noch rechtlich verhältnismässig ist und hier in dem konkreten Fall haben wir den Entschluss gefunden, dass die Fortdauer der Vollstreckungsmassnahme aus unserer Sicht nicht verhältnismässig ist.
Das heisst der MDR hat nach 61 Tagen Haft und genau an dem Tag, als eine mediale Berichterstattungswelle über Deutschland hereinbrach, erkannt, dass die Inhaftierung nicht verhältnismässig sei - Wow
Also, die Person B wäre nicht so pesimistisch und meint dazu:
Der MDR und der Justische Direktor, haben, auch wenn etwas spät (Besser spät als nie) endlich den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG "Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten." anerkannt.
Ungehindert, und zwar vorbehaltlos!
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.
Ungehindert bedeutet: Durch nichts behindert, aufgehalten oder gestört. Beliebig, frei, grenzenlos, nach Belieben/Gutdünken, nicht belästigt, offen, ohne Einschränkung/Kontrolle, schrankenlos, unbeeinträchtigt, unbehelligt, unbehindert, unbeschränkt, uneingeschränkt, ungebremst, ungehemmt, ungeschoren, ungestört, unkontrolliert, unverwehrt.
Für diese endliche Anerkennung muss doch der MDR jedes Mal im Schriftverkehr ausdrücklich gelobt werden.
Ein solcher Dankestext darf bei der Kontaktaufnahme mit MDR nie fehlen.
Die Person B meint:
Warum nicht einfach mal den Speiß umdrehen und die Zwangsvollstrecker, Eintreiber uns Sonstige mit lobenden Worten in Ihrer täglichen Arbeit moralisch unterstützen, wie z.B. mit dem Hinweis auf Anerkennung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht.
Statt immer schimpfen, einfach mal ruhig gezielt loben!!! Hört sich doch gleich viel besser an und führt besser zum eigentlichen Ziel!!!
Damit wird die Kommunikation viel entspannter.
Wie solche "Lobens-Wiederholungen" Auswirkungen haben, wird deutlich, wenn dieselben von vielen, sehr vielen wiederholt und immer und immer wieder wiederholt werden.
Warum die Gerichtsvollzieher, Anstallten, ARD ZDF Beitragsservice immer mit irgendwelchen Fragen bombardieren/belästigen wenn es auch einfacher geht.
Die konkrete Antworten zu den konkreten Fragen bekommt man von denen sowieso nicht.
Beispiel 1: Statt danach zu fragen, ob jemand den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltenes Recht uneingeschränkt anerkennt, einfach diese Anerkennung "unterstellen" und immer und immer wieder als solche wiederholen.
So etwas kann beliebig ausgeweitet werden.
Wer wissen will, was damit gemeint ist, schaut sich unbedingt diese beiden Videos an:
Rainer Mausfeld: "Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement."
https://www.youtube.com/watch?v=QlMsEmpdC0E&feature=youtu.beInteressant bei diesem Video:
Ab Minute 19:30 - Thema "Meinungsmanagement durch Herstellen einer Illusion der Informierheit"
Ab Minute 42:30 - Thema "Der gefährlichste Feind ist die öffentliche Meinung"
Rainer Mausfeld: „Warum schweigen die Lämmer?“ - Diskussion
https://www.youtube.com/watch?v=KNt8HWY0EtoDie Videos wurden veröffentlcht am 28.06.2015
Vortrag an der Christian Albrechts Universität Kiel, am 22.06.2015:
Warum schweigen die Lämmer? Demokratie, Psychologie und Empörungsmanagement.
Prof. Dr. Rainer Mausfeld