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Autor Thema: Affäre um Erdogan-Verse: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Böhmermann  (Gelesen 8842 mal)

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Sputnik:

Zitat
Nach dem umstrittenen Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat die Staatsanwaltschaft Mainz Medienberichten zufolge strafrechtliche Ermittlungen gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann eingeleitet.

Die Leiterin der Ermittlungsbehörde, Andrea Keller, bestätigte laut Spiegel-Informationen, ein Ermittlungsverfahren sei wegen Verdachts der Beleidigung von Organen oder Vertreter ausländischer Staaten eingeleitet worden. Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs sieht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor.

...

Kurz danach telefonierte Merkel mit ihrem türkischen Kollegen, schreibt Spiegel Online. Ihrem Sprecher zufolge waren sich die beiden einig, dass der als eine Art Schmähgedicht vorgetragene Sketch "bewusst verletzend" war und deswegen vom ZDF kurz nach der Ausstrahlung auf der Online-Mediathek gelöscht wurde. Merkels Sprecher betonte in diesem Zusammenhang, die Kanzlerin habe auch auf die geltende Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen. Diese sei aber nicht schrankenlos.

Und wo die Schranken stehen, bestimmt alternativlos Mutti, weil der örR ja so staatsfern ist.  ;D

http://de.sputniknews.com/politik/20160406/309002239/ermittlung-gegen-boehmermann.html


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Mutti ist sicher: Wir schaffen auch das.... |-


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                                                Curt Goetz

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Obwohl er sich offensichtlich im Einwirkungsbereich des örR befindet. Erst mal zwangsvollstrecken, dann weitersehen.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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 >:D


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Ups..bin nicht bei Facebook und co..
Wie wär's mit-
Irgendwie und irgendwann fängt für uns die Zukunft an,
Wir zahlen nicht mehr lang!!


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Dabei zahlt der nicht mal Zwangsgebühren!!!

Obwohl er sich offensichtlich im Einwirkungsbereich des örR befindet. Erst mal zwangsvollstrecken, dann weitersehen.

Ein Schwarzseher! Eindeutig. Vor der Zwangsvollstreckung möglichst weit rückwirkend anmelden und eine Zwangsbeitragsnummer verpassen.


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Zitat
Sputnik:
Der Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs sieht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren vor.

§103 StGB
Zitat
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Inland, Bundesgebiet.
Wer?

Zitat
Sputnik:
...deswegen vom ZDF kurz nach der Ausstrahlung auf der Online-Mediathek gelöscht wurde.
Mit der Löschung hat ZDF das zugegeben. Wer haftet bei ZDF und geht für 3 Jahre ins Gefängnis? Intendant.
Zitat
Der Intendant vertritt das ZDF nach außen und ist für alle Geschäfte der Fernsehanstalt einschließlich der Gestaltung der Programme verantwortlich.


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Dann passiert also weiter nichts. Gegen Intendanten trauen sich die Staatsanwaltschaften nicht. Der Präsident hielt sich ja auch nicht in Deutschland auf.


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Zitat
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,...

"das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält" kann sich auch nur auf das "Mitglied einer ausländischen Regierung" beziehen. Die Beleidigung eines Staatsoberhauptes kann für sich alleine stehen, egal, ob der im Inland, im Ausland oder auf dem Mond weilt. Hier wäre eine kommentierte Fassung des StGB sinnvoll. Habe ich aber derzeit nicht parat. Werde ich mir aber anschaffen, wenn wir vor dem Verwaltungsgericht gewonnen haben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
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Zu Erdogans mutmaßlichen Schwarzseheraktivitäten:

Dazu ist ja das Bayern-Urteil eindeutig: Jeder, der sich im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunk befindet, ist zu seiner Finanzierung heranzuziehen.

Zu Böhmermanns Unfug:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/zdf-ein-regierungssender-kontrolliertes-fernsehen-kolumne-a-1086658.html

Wobei ich ganz klar sagen muss: der Typ (Böhmermann) hat überzogen! Die Nummer, ich nenne Dich jetzt mal spaßhalber ein [Seite/Begriff nicht erwünscht], zieht nicht! Nur weil das Wort "spaßhalber" vorgestellt wurde, wird der Kraftausdruck nicht gemildert.

Und eins wird auch deutlich: Böhmermann läßt aus einem Volk der Dichter und Denker ein Volk der Stänkerer werden. Böhmermann MEINT, er sei witzig, ist er aber nicht! Auch seine Stinkefingeraktion war total daneben. Aber da sieht man auch, wo sich bei dem Herrn der Denkansatz befindet. Aber dazu sage ich jetzt mal nichts konkretes.  ;)


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zu Erdogans Schwarzseheraktivitäten:

Dazu ist ja das Bayern-Urteil eindeutig: Jeder, der sich im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunk befindet, ist zu seiner Finanzierung heranzuziehen.

Zum Einwirkungsbereich der deutschen ÖR gehört die Türkei demzufolge zweifelsfrei dazu.
Wenn man genau überlegt, befindet sich eigentlich der ganze Planet Erde im Einwirkungsbereich der ÖR.
Ach was, das ganze Universum!  ;D


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Böhmermann hat einiges in Satire verpackt, was ohne Satirehintergrund nicht ausgesprochen werden darf. Wenn man die Beleidigungen gegen Erdogan weglässt, bleiben immer noch einige Vorwürfe gegen Erdogan im Raum stehen, was seine Politik betrifft. Warum sendet örR nicht einfach einen Bericht, der jeden Interessierten umfassend informiert? Das, was auch ohne beleidigende oder herabsetzende Worte über Erdogan gesagt werden kann, braucht nur mit Fakten belegt werden. Das wäre mit der Pressefreiheit abgedeckt, aber nicht Beleidigungen gegen Personen, denn ein Staatsmann wie Erdogan oder Putin sollte den gleichen Respekt erhalten wie Obama und Merkel (nach derzeitiger Beweislage und Kenntnisstand).
Wenn aber beim örR statt unabhängiger Berichterstattung vorzugsweise Satire gesendet wird, lässt das tief blicken. Ist die Satireabteilung die letzte Bastion der freien Presse? Warum ausgerechnet in diesem Zusammenhang der Artikel 5 GG angesprochen wird, ist jedenfalls sehr fragwürdig. Will man damit einfach nur diesen Zwangsbeitrag rechtfertigen? Beleidigungen will man ganz sicher nicht etablieren und legalisieren.
Da Erdogan als Türsteher der BRD bezeichnet wird, kann natürlich auch ein ganz anderes Ziel mit dieser Satire verfolgt werden, falls die Satireabteilung auch nicht unabhängig ist. Ob die Schmäh gegen Erdogan gesteuert wurde, wird sich zeigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2016, 13:37 von Roggi«

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Was Böhmermann gesagt hat, war unnötig. So tief sinken wir nicht. Jedoch ist Böhmermann international gesehen nicht alleine, ich denke an die Merkels mit AdolfH.bart, die im Ausland gezeigt werden. Das ist auch nicht anders.
Entscheidend ist das anschließende Zusammenwirken zwischen dem staatsfernen Rundfunk und dem Staat. Hier zeigt sich das Nichtvorhandensein der Staatsferne des ör Rundfunks. Somit hat dieser keinerlei Existenzberechtigung mehr.


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Man stelle sich vor, der dt. ÖRR wird gerade am Nasenring durch die Manege geführt?
Gier frisst Hirn, ist nix Neues.

Man stelle sich vor, Politik wolle Rundfunk auf Einhaltung Grundgesetz testen, a la Staatsferne und so.

Was würde Politik anderes tun, als einen Bürger in den Rundfunk einzuschleusen, der die Aufgabe hat, es auf die Spitze zu treiben?

Von jeder Firma wird erwartet, daß sie ihre Mitarbeiter vor Angriffen gleich welcher Art schützt von außen schützt.

Was tut Rundfunk stattdessen? Sich jedenfalls nicht schützend vor seine Mitarbeiter stellen.

Satire darf alles, ok, fast alles; der Narr hat noch Handlungsfreiheit, wo andere schon weggeschafft worden wären.

Das Grundgesetz ist unantastbar, die europäischen Grundrechte ebenso; es gilt Meinungsfreiheit. Was für den "einfachen" Bürger bereits strafbar wäre, der Narr darf selbiges straffrei tun.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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