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Autor Thema: Eine mögliche Strategie?  (Gelesen 6904 mal)

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Re: Eine mögliche Strategie?
#15: 07. April 2016, 21:59
... Online-Anmeldung über Thornetzwerk oder vom Internetcafe,...

Alle Online-Formulare der Homepage vom BS nutzen Scripte. Das Thornetzwerk, sofern man den richtigen Thorbrowser nutzt, unterbindet diese Scripte logischerweise diese Scripte um anonym zu bleiben. Ja man kann diese Scripte auch wieder aktivieren, allerdings auf Kosten der Anonymität.

Interentcafe ist gut, wenn's von zu Hause aus sein soll/muss dann sollte es auch ein Proxy oder VPN oder beides zusammen gehn.



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Re: Eine mögliche Strategie?
#16: 08. April 2016, 19:14
--auch wenn der Anhang aktuell noch nicht sichtbar ist--


Der Grundriss, ist für die Klage, nicht für den BS.

Es reicht eine Abmeldung bzw. Ummeldung oder die Aussage nicht der Mieter bzw. Inhaber zu sein. Sollte dazu dann eine Beitragsnummer von Person A gefordert werden, dann ist die Antwort dass dieses nicht möglich ist weil Person A diese Wohnung nicht bewohnt und diese auch keinen anderen Inhaber hat, also leer steht.

Der BS wird sicherlich nicht klein bei geben und dennoch Zahlungsaufforderungen senden. Das geht solange bis irgendwann ein Bescheid kommt. Bei diesem wird Widerspruch mit genau den gleichen Worten eingelegt, dass Person A nicht der Inhaber der "beitragspflichtigen" Wohnung ist. Sollte keine Einstellung erfolgen wird sicher irgendwann ein Widerspruchsbescheid eintrudeln. An dieser Stelle kann Person A klagen (ab hier sollte die Mauer stehen) damit beim Beweisantrag also der Feststellung nach dem die Zeichnung vorgelegt wurde ein Richter sehen kann, dass die Wohnung von A nur durch die leere nicht vermietete Wohnung erreicht werden kann.

Natürlich könnte der BS mit Zeichnung anders reagieren, aber wird dieser nicht.

Die Information mit der Mauer gegenüber dem BS sollte entfernt werden.



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Re: Eine mögliche Strategie?
#17: 11. April 2016, 04:27
Der Ansprechpartner sollte immer der Verantwortliche direkt, nämlich die  Landesrundfunkanstalt sein.
Bei der nichtmassenabfertigungstauglichen LRA muss der Brief erst eingescannt und an den BS übersendet werden.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Eine mögliche Strategie?
#18: 01. Juni 2016, 19:34
So liebe Leute,

es sind nun fast 2 Monate vergangen seit Person A sich abgemeldet hat.

Bisher ist alles ruhig, keine Post, kein Nix....

Person A fragt sich jetzt, mal angenommen der BS würde die Abmeldung zurückweisen aus irgend welchen wie immer halbwahren Gründen....

Person A hat bereits ein Schreiben aufgesetzt in dem steht sinngemäß: Lieber BS, ihr habt einfach mal überhaupt kein Recht, meine rechtmäßige Abmeldung zurückzuweisen, weil eurer komischer Stasivertrag dazu überhaupt nix geregelt hat- oder anders gesagt - Ihr dürft mir mal schön in Ruhe lassen und sonst Nüschts :)


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Re: Eine mögliche Strategie?
#19: 01. Juni 2016, 20:20
Über solche Sachen entscheidet nicht BS, sondern das Gericht. Also einfach Klage vorbereiten, es ist schneller soweit als man denkt...


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Re: Eine mögliche Strategie?
#20: 11. August 2016, 22:27
Hallo Liebe Leute...

kurzes update....Person A hat immer noch keine Post vom BS bekommen - auch keinen erneuten Festsetzungsbescheid...der für den 1.08. müsste ja heute gedruckt worden sein (11.8. +10 Tage wie üblich) - d.h. wenn nächste Woche nichts kommt, war Person A erfolgreich...

Grüße


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Re: Eine mögliche Strategie?
#21: 11. August 2016, 23:32
Eine mir wohlbekannte fiktive Persönlichkeit hat nach einem 4-maligen, üblichen Standardspiel aus Festsetzungsbescheid und Widerspruch seit 14 Monaten gar nichts mehr vom BS gehört. Ich glaube, bei denen ist Land unter ...


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