@ Peter-Alexander
Eine kleine Story aus dem Leben gegriffen. Liegt ca. dreißig Jahre zurück. In der Streitsache ging es um Gartenlauben (nicht Kleingartenverein).
Mietwohnungen mit zugehörigen Gärten, jeweils ca. 100qm. (insgesamt 18 Gärten). Jeder Mieter (bis auf einen, der-der-zwei-linke-Hände-hatte) hatte sich eine kleine Gartenlaube mit Genehmigung des Vermieters errichtet.
Nur der ungeschickte hatte kein glückliches Händchen beim bauen, weshalb er nun darauf klagte das alle anderen ihre Hütten wieder abreißen sollten.
Rechtskräftig festgestellt hatte das Gericht:
a) Für die Lauben wurden
keine Beton-Fundamente gegossen.
b) Zur Tragfähigkeit der Lauben wurden lediglich Betonplatten (5 cm stark) verlegt ... UND !
c) Der unterste Holzrahmen der Lauben war
nicht mit den Betonplatten dauerhaft verbunden (verschraubt)
Somit waren alle Gartenhäuser
ortsveränderlich !
Und mal ganz ehrlich - ich habe noch keine Gartenlaube gesehen wo man "temporär" Räder anbauen kann
Deine Gemeinde liegt also vollkommen richtig mit ihrer Einklassifizierung deines Wohnsitzes als
"mobil", besser ausgedrückt als
ortsveränderlich !
Und wenn du schon nachweislich
keine Wohnung inne hast, dann nutze doch diese Vorlage und schieß rein datt Ding.
Das runde gehört ins eckige. Weiß bescheid ?
Nachtrag: Die Gartenlauben brauchten nicht abgerissen werden