von seppl
Wer sich an dem Begriff "Wohnung" aufhält, erfasst die Tiefe der Grundrechtsverletzung nicht.
von Bürger
Das Thema "Inhaber" hier bitte nicht weiter weiter vertiefen, da vom Kern-Thema dieses Threads abschweifend, welches da lautet
Die Wohnung - Wurzel allen Übels
Ich versteh jetzt nur noch "Bahnhof - Kofferklaun"
1. Um überhaupt zu
"überleben" brauche ich (unter anderem) eine Wohnung.
2. Körperpflege will man ja auch nicht vernachlässigen
3. Und auf Abort müssen ist das natürlichste auf der Welt.
Wenn ich alleine nur diese drei Punkte nehme -
UND ! - mir keinerlei andere Möglichkeit gegeben wird dieses legal zu umgehen bzw. zu ändern, dann stellt das für mich eine erhebliche Grundrechtsverletzung dar... WEIL ... ich für etwas zahlen soll ...
1. Was ich nicht bestellt habe
2. Was ich nicht nutze
und 3. ... mit welcher Berechtigung zahlen sich diese gesamten
"Vereine" zusätzlich zur gesetzlichen Rente auch noch eine
"Betriebsrente", welche wohl nicht unerheblich sein dürfte ?_?_?
An dieser Stelle seien auch nur die immer wieder zu hörenden "Pensionslasten" erwähnt.
Wenn ich mir das "Allgemeine Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" (LVwG) §125 Abs. 1 durchlese
Zitat:
§ 125 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte einer dritten Person eingreift, wird erst wirksam, wenn diese schriftlich zustimmt.
Handelt es sich hier um einen Öffentlich-rechtlichen Vertrag ?
Ich sage ja.
Habe ich diesem ö-r-Vertrag
schriftlich zugestimmt ?
NEIN.
Im übrigen: Ich bin ganz aktuell dabei die Sache so aufzubauen. Aber das wird dann ein gesonderter, eigenständiger Beitrag