Auch dies wäre eine Möglichkeit diesen Fall publik zu machen:
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An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
Herrn Martin Schulz
Parlement Européen
Bât. Louise Weiss
T15003
1, avenue du Président Robert Schuman
CS 91024
F-67070 Strasbourg Cedex
...(Ort), 3. April 2016
Sehr geehrter Herr Präsident,
Aus einem Artikel der Tageszeitung "Die Welt" von heute ("Sie hat den Kanal voll"
http://www.welt.de/print/wams/politik/article153931688/Sie-hat-den-Kanal-voll.html) erfuhr ich, dass eine Bürgerin aus Geisa/Rhön, Frau Sieglinde Baumert, schon am 4. 2. d. J. wegen ihrer Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu zahlen und eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensaufstellung zu unterzeichnen, in Erzwingungshaft genommen wurde und seitdem in der JVA Chemnitz, Reichenhainer Str. 236 gefangengehalten wird. Lt. Artikel wurde sie von ihrem Arbeitsplatz weg verhaftet und verlor dadurch auch noch ihre Arbeitsstelle.
Ich finde dieses rigorose, rücksichtslose Vorgehen gegen einen Menschen, der sich nichts weiter "zuschulden" kommen ließ, als sein Grundrecht auf freie und ungehinderte Medienwahl wahrzunehmen und zu verteidigen, empörend und nicht akzeptabel. Nach Art. 5 des Grundgesetzes hat „Jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Der seit 2013 jedem Wohnungsinhaber, auch jedem konsequenten Nichtnutzer, aufgezwungene Rundfunkbeitrag verletzt dieses Grundrecht. Die gleichzeitig in diesem Artikel garantierte Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film rechtfertigt die neuerdings von praktisch allen Bürgern geforderte Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht im Geringsten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird über die Politiker in den Sender-Gremien und finanziell durch die von den Ministerpräsidenten gewählten KEF Mitglieder kontrolliert und beeinflusst (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs). Dennoch ist es so, dass die aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgeleitete Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland mittlerweilen sogar über die grundgesetzlichen Rechte der Bürger gestellt wird. Die wahrheitswidrigen Fakten mit denen dieser „Beitrag“ eine grundgesetzwidrige politische Unterstützung erfährt sind erschreckend und mir bestens bekannt, doch sind diese an dieser Stelle nicht Thema meiner Bitte an Sie.
Auch das Bundesverwaltungsgericht verweigerte kürzlich die Rechtsprechung nach geltendem Recht, indem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkennt, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Genaue Informationen vermittelt dieser Bericht eines Klägers vor dem BVerwG:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-rechtBitte machen Sie sich persönlich ein Bild davon und sorgen Sie dafür, dass niemand in Deutschland auf Grund der Wahrnehmung seiner Grundrechte weggesperrt wird. Seien Sie ein Politiker, der die Geschichte Deutschlands nicht vergessen hat und der sich uneingeschränkt um die Belange der Bürger kümmert und für ihre Rechte kämpft.
Im FOCUS-Artikel vom 03.04.2016 werden sie wie folgend zitiert: (Quelle)
http://www.focus.de/politik/ausland/eu-parlamentspraesident-uebt-scharfe-kritik-schulz-lieber-herr-erdogan-sie-sind-einen-schritt-zu-weit-gegangen-so-nicht_id_5403345.html„EU-Parlamentspräsident Martin Schulz fordert eine klare Haltung gegenüber dem türkischen Staatschef. Gegenüber Grundrechtsverletzungen solle nicht geschwiegen werden, nur weil man in der Flüchtlingsfrage zusammenarbeite. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat scharfe Kritik an der Auslegung der Pressefreiheit durch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geübt. Es sei „ein starkes Stück“ und „nicht hinnehmbar, dass der Präsident eines anderen Landes verlangt, dass wir in Deutschland demokratische Rechte einschränken, weil er sich karikiert fühlt“, sagte Schulz der Zeitung „Bild am Sonntag“. „Wir müssen Erdogan klar machen: In unserem Land gibt es Demokratie. Ende.“
Herr Präsident, auch ich bin der Meinung dass wir als Bürger alle sehr genau darauf achten müssen, dass demokratische Grundrechte überall gelten. Ebenso bin ich der Meinung, dass man als Demokrat nicht wegsehen darf, dies auch und gerade im Hinblick auf die jüngere Geschichte in Deutschland. Es darf deshalb nicht angehen, es darf einfach nicht sein, dass eine Bürgerin aufgrund Ihrer Überzeugung und Ihres Einstehens für die Wahrung ihrer Grundrechte eingesperrt wird.
Um so mehr hoffe ich auf Ihr schnelles Handeln zum Wohle von Sieglinde Baumert und verbleibe mit den besten Grüßen,
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)