Heute habe ich die Antwort von Tabea Rößner auf meine 2 eMails vom 2. April bekommen.
Meine eMail:Sehr geehrte Frau Rößner,
ich zitiere aus Ihrem 1.April-Statement:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist essentiell für die Demokratie und die Medienlandschaft.
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/2016/april/tabea-roessner-zur-debatte-um-den-rundfunkbeitrag.htmlIch finde dieses gebetsmühlenartige Demokratie-Geschwätz unerträglich. Der ÖRR ist ein Instrument zur Herrschaftssicherung. Diese ÖRR-Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht zu einer Wahrheit.
Ich kann keinen Beleg finden, auf den sich diese Aussage, im Internet-Zeitalter, stützen kann.
I do everything on the computer. TV is obsolete technology for me. (Edward Snowden)
In einer "marktkonformen Demokratie" (Angela Merkel) bestimme ich freundlicherweise immer noch selbst, welches Medium ich für Propaganda bezahle. Wenn mich aber der Staat zwingt ein von ihm bestimmtes Medienangebot zu finanzieren, dann sind wir in der Diktatur des Geldes angekommen.
mfg Totalverweigerer
Nichtnutzer, seit 2013 im Zahlungsstreik
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Sehr geehrte Frau Rößner,
ich hatte vergessen, die zwei Bildungsgutscheine (PDF-Format) in meine erste eMail einzufügen. Hiermit hole ich das nach.
1. Prof. Dr. Rainer Mausfeld. "Warum schweigen die Lämmer?"
2. BMF. "Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung"
mfg Totalverweigerer
Antwort von Tabea Rößner:Sehr geehrter Totalverweigerer,
vielen Dank für Ihre Mail vom 02. April 2016 zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk, auch wenn ich mit Bedauern daraus ablese, dass Sie alles andere als zufrieden damit sind. Dennoch nutze ich gerne die Gelegenheit, Ihnen meine Position zu erläutern.
Ja, ich bin der Meinung, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wichtige Rolle in unserer Demokratie zukommt, da die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen System auf der freien Verfügbarkeit möglichst objektiver Informationen aus vielfältigen Quellen basiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft einen elementaren Beitrag - wir wollen eben keinen medialen Einheitsbrei, wo einige wenige Medienkonzerne nur das senden, was ihnen Quote und damit Werbeeinnahmen bringt.
Das System öffentlich-rechtlicher Anstalten sichert eine Unabhängigkeit der Berichterstattung von den Interessen der Regierung, von Unternehmen und Werbetreibenden. Die Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten wurden eingerichtet, um die Kontrolle nicht der Regierung, sondern den gesellschaftlichen Gruppen in ihrer gesamten Vielfalt zu überlassen. Allerdings sehe ich in punkto Staatsferne Verbesserungsbedarf, weshalb ich 2013 gegen den ZDF-Staatsvertrag eine Klage ins Rollen gebracht habe. Laut Bundesverfassungsgericht darf der Anteil staatsnaher VertreterInnen (diese umfassen Vertreter aller Parteien, nicht nur Regierungsvertreter) in den Rundfunkgremien maximal ein Drittel betragen. Die Staatsverträge aller Rundfunksender werden hier nach und nach reformiert.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert, wie einige andere Dinge in unserer Gesellschaft auch, auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen, die dazu in der Lage sind, unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot nutzen. Das Argument hierfür ist, dass alle einen Nutzen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ziehen, auch wenn sie nicht jeden Abend ARD, ZDF oder eines der dritten Programme anschalten. Durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Themen auf die Agenda gesetzt, Debatten angestoßen und Hintergründe recherchiert, die anschließend von anderen Medien aufgenommen werden und so ihren Weg in die allgemeine Öffentlichkeit finden.
Ich stimme Ihnen zu, dass sich die Medienlandschaft im 21. Jahrhundert grundlegend verändert hat. Für viele Menschen ist das Fernsehen nicht mehr Hauptinformationsmedium. Das bedeutet für mich aber nicht, dass öffentlich-rechtliche Anstalten überflüssig werden. Diese haben ihre Online-Angebote in Form von Mediatheken, Apps und partizipativen Formaten stark ausgebaut und müssen hier weiter voranschreiten. YouTube-Nachrichten und private Anbieter sind nicht in der Lage, eine derart umfassende und unabhängige aktuelle Berichterstattung zu liefern.
Der Rundfunkbeitrag finanziert somit nicht nur die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, sondern auch das entsprechende Online- und Radioangebot, fördert Filme und andere kulturelle Angebote, wie die Orchester und Chöre der Rundfunkanstalten.
Die Gestaltung der Rundfunkstaatsverträge und der Rundfunkgebühren ist allerdings Sache der Bundesländer, der Bundestag hat hierbei kein Mitspracherecht. Auch die Mitglieder der Landesparlamente können über den Rundfunkstaatsvertrag lediglich pro oder contra abstimmen, sie haben keine Möglichkeit der Mitgestaltung. Wenn Sie möchten, empfehle ich Ihnen daher, Ihren Protest auch an die Staatskanzlei Ihres Bundeslandes zu melden.
Herzliche Grüße
Tabea Rößner