Frage:
Könnte Person A - rein fiktiv - auch klagen ohne Widerspruchsbescheid?
Wenn ihr der SWR z.B. telefonisch die Zusendung eines solchen Widerspruchsbescheides wegen Formfehlern verweigern würde, weil sie z.B. vergessen habe, ihren Widerspruch als solchen zu bezeichnen, sondern nur mitgeteilt habe, dass sie aus Gewissensgründen nicht zahlen kann?
(Weil Person A damals gedacht haben könnte, dass es so besser ist?)
Edit "Bürger":
Aufgrund des Abschweifens vom Kern-Thema im anderen Thread hierher ausgelagert.
Bitte zukünftig auf *Thementreue* achten!
Außerdem musste der Beitrag leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Es kann von den Moderatoren nicht erwartet oder geleistet werden, ständig darauf hinzuweisen.
Danke daher für die zukünftige aktive Berücksichtigung.