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Autor Thema: ARD & Co. - Netflix & SKY als Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag  (Gelesen 3090 mal)

V
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ARD & Co. - Netflix & SKY als Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag

Die Gremien des ARD und des ZDF wollen dem steigenden Desinteresse des Publikums an öffentlich-rechtlichen Programmen mit besonderen Maßnahmen begegnen. Damit nicht mehr für Programme gezahlt wird, die nicht genutzt werden, besteht ab sofort die Möglichkeit der realen und nicht mehr fiktiven Gegenleistung für den Rundfunkbeitrag in Form eines Abo für Sky und Netfix.

Wenn es eine Gegenleistung sein soll, wie es der BVerwG in seiner Pressemitteilungen vom 18.03.2016 behauptet, kann jeder für seinen geleisteten Rundfunkbeitrag ein Abo für Sky und Netfix fordern. Damit werde die im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte ungehinderte Unterrichtung ohne eine finanzielle Teilhinderung durch die Medienbudgetminderung gewährleistet.

Na dann nichts wie die Rundfunkanstalten in die Zange nehmen und auf Achtung des Grundgesetzes (Artikel 5) verpflichten.


Siehe auch:
Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18087.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2016, 16:59 von Viktor7«

V
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Ich bin auf die ersten Bürgerforderungen und die Antworten der Rundfunkanstalten gespannt.

Wie wollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten der finanziellen Teilhinderung der Bürger bei der persönlichen Unterrichtung durch den Rundfunkbeitrag entgehen und gleichzeitig das Grundgesetz (Artikel 5) nicht aushebeln?


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B
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 :) ;) :D :laugh: ;D
Der Artikel enthält Wahrheiten, aber auch einen Aprilschez, stimmt's?

WAHR ist:
"... Tom Buhrow, der Intendant des WDR, ist ein Mann klarer Worte und macht sich keine Illusionen: „Wir haben alles versucht, um die Gunst der Zuschauer und Zuhörer wieder zu erlangen aber wir müssen einsehen: Es macht keinen Sinn.“ ... Die Leute sollen schauen was sie wollen. ..."

APRILSCHERZ (muss wohl so sein) ist:
"... Ab 2021 erhalten alle Gebührenzahler einen kostenlosen Zugang zu Netflix. ..."

Bin mal gespannt, ob ich richtig vermute.


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Der Hauptartikel wurde überarbeitet, um die wesentliche Aussage für das breite Publikum hervorzuheben.


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 :'( Schade, jetzt (nach der Überarbeitung) liest es sich nicht mehr so lustig.


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Sorry BrauchsNicht,

die Pressemeldung musste etwas Bedeutsamerem weichen. Wir wollen mit den öffentlich-rechtlichen Burschen Spaß haben und eine vollwertige Gegenleistung für unsere Beiträge sehen. Die Verbiegungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten dem Artikel 5 Grundgesetz und damit der finanziellen Teilhinderung auszuweichen - wird uns bestimmt jede Menge Freude bereiten. :)


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