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Autor Thema: Plan zur stufenweisen Abschaffung/ Rückabwicklung des Zwangsbeitrags  (Gelesen 28069 mal)

  • Beiträge: 3.238
Der Zwangsbeitrag kann nicht einfach mal eben so abgeschafft werden. Das hat User fox sehr gut beschrieben:

Darum müssen die Gerichte für den ÖRR stimmen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17951.0.html

Das größte Problem wird sein, dass örR die Geldmittel fest eingeplant hat und diese Zwangsabgabe wird deshalb so geschützt, weil sie so schnell nicht rückgängig gemacht werden kann, ohne dass der Staat und tausende Mitarbeiter im und um den örR leiden müssen. Auch wenn das den meisten völlig egal ist, weil selbstverschuldet, der Staat kann natürlich nicht einfach darüber hinwegsehen. Die Zahlung eines üppigen Zusatzeinkommens für die Leute aus den  Gremien und den Räten ist unter diesem Gesichtspunkt fast schon als Bestechungsgeld zu bezeichnen.

Es müsste also zunächst ein Weg gefunden werden, um den Zwangsbeitrag stufenweise rückabwickeln zu können. Über 8 Milliarden Euro können nicht so schnell reduziert werden.
Wie wäre das zu erreichen? Man muss dazu mit Politikern reden, Petitionen einreichen, runde Tische und Infostände abhalten, die Presse einschalten usw.

Auch wenn nicht alles umsetzbar ist, aber hier einige potenzielle Beispiele zur stufenweisen Reduzierung des jährlichen Beitragsaufkommens:

Reduzierung der RF-Beitragshöhe gestaffelt jedes Jahr um einige Cent.

Immer mehr Befreiungen gesetzlich festlegen. Angefangen bei offensichtlichen Nichtnutzern wie Kindergärten, Schulen, Polizei, Ämtern, Warenhäusern usw.

Befreiungen für Behinderte, gestaffelt zu GdB 10 jedes Jahr, bis in 7 Jahren alle bis 30 GdB befreit sind.

Pensionszahlungen oder Pensionsrückstellungen für Mitarbeiter aus dem Rundfunkbeitrag rausnehmen. Die Altlasten sind hoch genug, es dürfen keine neuen hinzukommen. Auch diese Leute können von ihrem Gehalt in den Pensionsfond einzahlen. Lässt sich wunderbar staffeln.

Einführung der Eidesstattlichen Versicherung, dass keine Geräte vorhanden sind. Die Strafen müssen bei Gerätebesitz ja nicht gleich Inhaftierung sein.

Teure Sportübertragungen den Privaten überlassen.

Wiedereinführung der geringeren Beitragshöhe für "Nur-Radio-Hörer", besonders in Fitnessstudios und überall dort, wo keine Fernsehmöglichkeit besteht (Verkaufsräume)

Empfindliche Geldstrafen, wenn Propagandaberichte nachgewiesen werden.

Stufenweises "Back to the Roots", alles Überflüssige jährlich immer weiter verschlüsseln und als freiwilliges PayTV anbieten.

Die örR müssen zum Sparen angehalten werden. Transparenz heisst das Zauberwort.

Mehr Werbung zulassen, um andere Einnahmen zu generieren, die mit dem Beitragsaufkommen verrechnet werden.

Mehr Konkurrenz mit den privaten zulassen.

Einige Klagepunkte ernst nehmen und Abhilfe schaffen:
- Datenschutz stärken, unbewohnte Wohnungen leichter anerkennen (langer Auslandsaufenthalt, langer Krankenhausaufenthalt),
- taggenaue Abrechnung der An- und Abmeldungen von Wohnungen und KFZ.
- pauschale Abrechnung für Ämter und Betriebe, die häufig die Anzahl ihrer Mitarbeiter ändern und bei denen sich die Fahrzeugflotte häufig ändert.

Wobei Änderungen sich immer günstiger für den Beitragszahler auswirken müssen, denn die derzeitige Regelung ist immer nur zum Vorteil des örR.

- Doppelzahlungen müssen endlich ein Ende haben.
Also auch Aufgabe der Zweitwohnungsbeitrags.
Keine doppelten Zahlungen, wenn schon der Nutzer privat zahlt, z.B. im Hotel, Mietwagen, usw.

Entfernen von Abhängigkeiten zu Printmedien, Verbraucherzentralen, Gerichten, Parteien usw.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:13 von Bürger«

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
- Doppelzahlungen müssen endlich ein Ende haben.
Also auch Aufgabe der Zweitwohnungsbeitrags.
Keine doppelten Zahlungen, wenn schon der Nutzer privat zahlt, z.B. im Hotel, Mietwagen, usw.

-Dreifachzahlungen müssen endlich ein Ende haben
Also auch die Betriebsstättenabgabe einer Prüfung zur Daseinsberechtigung unterziehen.
Dieses absurd wahllos gestaffelte Mengensystem der indirekten Drittbelastung über Anzahl der Beschäftigten gehört unbedingt vollkommen abgeschafft. Es trägt zum Nonsens überdimensional zusätzlich bei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:13 von Bürger«
You can win if you want

T
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Roggi,

ich denke, daß sich die Politiker mit dem Verweis auf das heutige BVerwG-Urteil nicht auf Deine Vorschläge einlassen werden.

Ich bin dafür, zu drastischeren Mitteln zu greifen. Zum Bsp.:

- Zahlungsverweigerung organisieren (Boykottpartys)
- Öffentliche Verbrennung oder Schreddern von Beitragsbescheiden vor den LRA
- "Campen statt Blechen"-Aktionen vor den LRA
- Plakat-Aktionen


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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Die Idee und Initiative von Roggi ist gut...
...genau dieses - in Zukunft möglichst noch fachlich fundiert ausgearbeitet - stelle ich mir ebenfalls bereits set längerem vor.

Ich bitte daher darum, hier nicht in Allgemeinplätze und ledigliche Unmutsäußerungen abzudriften, sondern konstruktiv mitzuwirken an einem solchen

Plan zur stufenweisen Abschaffung/ Rückabwicklung des Zwangsbeitrags

Es ist ein Weg von vielen, der selbstverständlich durch weitere juristische und politisch-aufklärerische Aktivitäten begleitet werden muss.

Danke.


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w
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Ein Plan zur stufenweisen Abschaffung des Zwangsbeitrags müsste einen Forderungskatalog aufstellen. Dazu müssten die die ihn aufstellen, aber einig darüber sein, wo es eigentlich hingehen soll.
Abschaffung der Öffentlich-rechtlichen oder eine Umgestaltung und Demokratisierung derselben. Ich persönlich wäre für letzteres. Denn eigentlich sehe ich sehr wohl, dass ein aus öffentlichen Mitteln finanzierter Rundfunk die Chance zur freien Berichterstattung hätte (würde er sie nutzen), während die privaten letzten Endes gekauft - und damit von zahlungskräftigen Unternehmen bzw. Konzernen für eigene Zwecke missbraucht - werden können.

Man muss meiner Ansicht nach damit beginnen, die "unschädlichen" Bereiche, in denen die Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tätig sind, rauszunehmen. Mit unschädlich meine ich diejenigen Bereiche, in denen eine einseitige Berichterstattung oder Meinungsbeeinflussung keinen großen Schaden anrichten kann.
Allem voran Fußballübertragungen, die ein Schweinegeld verschlingen und von Privaten genausogut berichtet werden können. Auch den Wetterbericht braucht man nicht öffentlich-rechtlich. Denn das Wetter können die Privaten auch nicht kaufen. Bei Unterhaltung sollte ein gewisses Niveau gehalten werden und auf Vielfalt wert gelegt werden. Nachwuchsförderung wäre ein Thema. Also Filmhochschul-Beiträge verstärken, ein Forum zum Ausprobieren anbieten. All das, was noch keinen großen monetären Wert hat - dafür aber jede Menge Kreativität.
Und dann natürlich ein Schwerpunkt auf Bildung: Dokus, Mehrsprachigkeit, anschauliche Wissensvermittlung aus allen möglichen Lebensbereichen sollten Programmbestandteile sein.
Und in dem sehr empfindlichen Bereich der Berichterstattung über politische Ereignisse müsste ein Weg gefunden werden, der sauber recherchierenden Journalisten die Möglichkeit gibt, ihre Recherchen zu publizieren - auch, wenn diese nicht regierungskonform sind.
Qualität statt Quantität. Ich brauche nicht 20 verschiedene Nachrichtensprecher, die alle dieselben Nachrichten erzählen! Lieber 20 verschiedene Sichtweisen zu einem Thema - sauber dargestellt in der Abgrenzung von Nachricht und Meinung.
Keine Finanzierung von utopischen Stargagen! Die "Stars", die nur für Geld arbeiten, sollen zu den privaten gehen. Wem es darum geht, Qualität zu produzieren, weil er am Inhalt interessiert ist, wird sich mit einem angemessenen Entgelt zufrieden geben.
Die öffentlich-rechtlichen müssen die besseren Möglichkeiten für qualitativ gute journalistische und künstlerische Arbeit anbieten. Denn nur damit können sie eine öffentlich-rechtlich geregelte Finanzierung rechtfertigen!
Weniger Sender und sich aufs Wesentliche konzentrieren. Dann den Beitrag schrittweise senken bis ca. € 5 pro Erwachsenen.
Eine weitere Forderung wäre die Demokratisierung der Programmgestaltung. Keine Posten für ausrangierte Politiker, sondern eine Vielfalt bei der Zusammensetzung der Gremien, die auf Programm-Inhalte Einfluss haben. Direktwahlen durch die Gebührenzahler!?
Vorschlagsrechte hierfür an NGOs, an die StudentInnen von Filmhochschulen oder Journalistenschulen, an Bürgerinitiativen, die eine gewisse Größe erreicht haben oder ähnliches. Es kann nicht überall alles von den Parteien erledigt werden, da diese in zu vielen Punkten in ihren Eigentinteressen zu ähnlich gelagert sind.
Politiker können für diese Gremien vorgeschlagen werden - aber sie dürfen nicht selbst Personen für diese Gremien vorschlagen.
Das ist jetzt nur mal so ein Brainstorming dazu. Ich fände es gut, wenn sich eine echte Alternative entwickeln würde, die dahin geht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Einrichtung werden würde, die tatsächlich Garant eines freien Rundfunks und einer freien Berichterstattung werden könnte und ihrem Bildungsauftrag gerecht würden.
Das hierfür benötigte Budget könnte neben einer "sachkundigen" Kontrolle zusätzlich einer kritischen Kontrolle unterzogen werden, indem es Pflicht wäre, die jeweiligen Budgetkalkulationen zu veröffentlichen, Einwände zu sammeln, diese zu diskutieren und dann zumindest auch immer ein Meinungsbild der Gebührenzahler einzuholen.
Stimmrechte hätten dann diejenigen, die ihren Beitrag zahlen oder beitragsbefreit sind. Wer nicht zahlt, kann nicht mitbestimmen. Der Beitrag müsste so niedrig sein, dass es letztlich für niemanden wirklich eine Frage des Geldes ist. Dann könnte man sich viele Zwangsbeitreibungen sparen!

Jedenfalls müssen die "Von-Oben-Herab"-Manier und die Selbstherrlichkeit der Rundfunkanstalten endlich ein Ende haben. Nur, wenn die öffentlich-rechtlichen "unsere" Rundfunkanstalten werden und nicht das Sprachrohr der Mächtigen gegen die Masse bleiben, haben sie eine Existenzberechtigung in einem demokratischen Staat.

Gruß,
Willnich


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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In der Tat...
Da hier nicht der Weg das Ziel ist, sondern das Ziel den Weg bestimmt, gilt es, das Ziel zu definieren.
Da die Ziel-Definition jedoch nicht leicht fällt und insbesondere unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten einer Analyse, Abwägung und Begründung bedarf, bedarf es einer öffentlichen Grundsatzdebatte, die von uns nach Kräften angestoßen und angeführt gehört:

Grundsatzdebatte > Legitimation/ Inhalte/ Umfang/ Strukturen/ Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17965.0.html

welche sich speist aus den gesammelten Erkenntnissen unter
untragbarer Ist-Zustand des ÖRR > Gründe für den Protest
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17964.0.html


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M
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Im Urteil BVerfGE 119, 181 (11-09-2007) des Bundesverfassungsgerichtes:

Zitat
    "c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 <95>). Der Genauigkeit dieser gesetzgeberischen Vorgaben sind allerdings durch die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten Grenzen gesetzt. In der Art und Weise, wie die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Funktionsauftrag erfüllen, sind sie frei. Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 <91>).

    Die staatlichen Vorgaben dürfen, unabhängig davon, ob dies überhaupt praktisch möglich wäre, bereits von Grundrechts wegen nicht so detailgenau sein, dass sich daraus die Rundfunkgebühr dem Betrag nach ableiten ließe. Weder kann genau bestimmt werden, welches Programm und welchen Programmumfang die Erfüllung der Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks erfordert, noch ist exakt im Voraus festzustellen, welcher Mittel es zur Finanzierung der erforderlichen Programme bedarf. Exakte Maßstäbe für die Berechnung der erforderlichen Mittel würden überdies eine Festlegung der Art und Weise der Funktionserfüllung voraussetzen, die nicht mehr Gebrauch einer Freiheit, sondern Vollzug eines vorgegebenen Programms wäre. Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 <95>)."

Im Urteil BVerfGE 90,60 (22-02-1994) liest man:

 
Zitat
   Damit ist nicht gesagt, daß dem Gesetzgeber medienpolitische oder programmleitende Entscheidungen verfassungsrechtlich überhaupt versagt wären. Der Gesetzgeber verfügt im Gegenteil, auch bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Zielvorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG, über einen breiten Gestaltungsraum, in dem er sowohl verschiedene Modelle einer Rundfunkordnung wählen und kombinieren als auch das gewählte Modell in unterschiedlicher Weise ausgestalten kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 [262]; 57, 295 [321 f.]; 83, 238 [296, 315 f., 324]). Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 [263]; 57, 295 [325 f.]; 83, 238 [316]).

Der Gesetzgeber will aber seine Aufgabe nicht erfüllen, sondern nur seinen Rundfunkanstalten mehr Geld bringen.

Stufenweise hilft nicht, dann werden sie immer einen Grund finden, noch weiter nichts zu machen. Druck ist nötig. Geldknappheit bringt Sparsamkeit. Überfluss bringt Verschwendung.

Stufenweise wäre vielleicht, das Aufkommen der Beiträge jedes Jahr um eine halbe Milliarde zu reduzieren, bis es die Höhe einer halben Milliarde erreicht. Die Rundfunkanstalten haben Ihre Freiheit, mit dem Geld zu machen, was sie wollen. Sie entscheiden, was Priorität hat. Wo ist da eine Verletzung der Rundfunkfreiheit?!

Das Problem ist, sie müssen einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. OK, sie bekommen mehr Freiheit, und weniger Geld.

Die Empfehlungen des BVerfG von 2007 hätten sie anstatt der Einführung der Zwangsabgabe umgesetzt. Mit der Zwangsabgabe haben sie das Problem verschärft.

Ein klares Urteil des BVerfG gegen die Zwangsabgabe oder ein Volksentscheid, die die Politiker unter Druck setzt, für das Volk und nicht für die Rundfunkanstalten zu handeln, wäre das richtige.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 08:06 von MichaelEngel«

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Wenn man hier was Neues aufbaut, dann gleich unter Beachtung europäischen Rechts; sonst fängt man nämlich wieder von vorne, nachdem die EU die Planungen kassiert hat. -> Datenschutz, unlautere Geschäftspraktiken, etc.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bleiben bestehen, soweit Bund und Länder das wollen;

es wird zu definieren sein, was man als Basis- oder Grundversorgung gestalten möchte; dieses wird dann direkt aus allgemeinen Steuermitteln unterstützt;

der Bund erlaubt den Länder per Bundesgesetz, (sofern nötig), gemäß dem Bedarf der jeweiligen Landesrundfunkanstalt entsprechende Steuermittel einzusetzen;

alles, was nicht als Grundversorgung definiert worden ist, wird verschlüsselt ausgestrahlt, auch Fußball und Co.;

die nicht verschlüsselte Basis- oder Grundversorgung steht allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung;

alles andere kann man so lösen, wie es mit anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelöst wird, nämlich per öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen;


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Stufenweise wäre vielleicht, das Aufkommen der Beiträge jedes Jahr um eine halbe Milliarde zu reduzieren, bis es die Höhe einer halben Milliarde erreicht. Die Rundfunkanstalten haben Ihre Freiheit, mit dem Geld zu machen, was sie wollen. Sie entscheiden, was Priorität hat. Wo ist da eine Verletzung der Rundfunkfreiheit?!

Was würdet Ihr machen, wenn der Geldstrom weniger wird. Tollen Rundfunk oder zuerst die eigene Pensionskasse füllen? Eben. Freiwillig geht das nicht.


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Was würdet Ihr machen, wenn der Geldstrom weniger wird. Tollen Rundfunk oder zuerst die eigene Pensionskasse füllen? Eben. Freiwillig geht das nicht.
Die ersten Ansätze wären, alle Gesetze umzusetzen, die vorhanden sind und bei deren Umsetzung örR finanzielle Einbußen hat oder die den örR nicht mehr so sehr übervorteilen. Da gibt es einige Europäische Richtlinien, auch der Datenschutz gehört dazu, die einfach nur umgesetzt werden müssen. Damit kann jeder leben, denn dass es Einnahmequellen gibt, die es nicht geben darf, ist bekannt. Es muss festgelegt werden, was durch Zwangsbeiträge finanziert werden darf. Pensionszahlungen können da schon mal ausgenommen werden. Das Geld ist für das Programm, nicht für deren Pensionäre, damit kann auch jeder leben. Wer sich bisher zu unrecht bereichert hat, kann sich nicht öffentlich beschweren.
Weiterhin müssen alle ungerechten oder als ungerecht empfundendenen Einnahmequellen geschlossen werden. Dazu gehören Befreiungen und Doppelzahlungen. Auch die rückwirkende Befreiung muss an die gesetzliche Verjährungsfrist angepasst werden. Alle staatlichen Stellen müssen Formulare ausgeben, wenn sich durch ihre Behörde eine Befreiungsmöglichkeit ergibt. Mit den Bescheinigungen für Harz4, Pflegegeld, Behinderungen usw. müssen die Behörden sofort ein entsprechendes, vorausgefülltes Formular mit Infoblatt versenden, damit Befreiungen auch einfach für alle in Anspruch genommen werden können.

Zweite Stufe:
Ganz wichtig ist Transparenz, denn es verschwindet zu viel Geld, wenn nicht öffentlich gemacht wird, wofür die Beiträge verwendet werden. Wenn man z.B. sieht, dass jeder Sender seine Reporter zu großen Sportereignissen schickt, kann man diese Verschwendung abstellen. Das tut auch niemandem weh. Ausser den betroffenen Reportern.

Als dritte Stufe müsste der Programmauftrag und die Grundversorgung genauer definiert werden. Das wäre man dem Zwangsbeitrsgszahler schuldig. Dann kann auch angefangen werden, das Überangebot zu reduzieren.

Wenn die Nachrichten wie bisher verfälscht oder verschwiegen werden, muss das empfindliche Strafen oder Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Berichterstattung wie zur Kölner Silvesternacht müsste öffentlich angeprangert und sanktioniert werden. Berichte wie zur Bankenkrise, Griechenlandrettung, TTIP, Ukrainekonflikt und Flüchtlingswelle müssen umfassend sein, unabhängig. Sollte es daran hapern, sollte der Etat gekürzt werden können.


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Die ersten Politiker machen sich Gedanken über den Zwangsbeitrag.
Im Thema:
örR muss schlanker, effizienter, transparenter und besser werden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18151.0.html

hat @ChrisLPZ bemerkt, dass der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW Thomas Nückel eine Generalüberholung des örR fordert. Damit geht er weit über die Forderung einer langsamen Reformierung des örR hinaus, so wird es sicherlich nicht klappen. Zuviele Änderungen werden so teuer, dass sie nicht so schnell kompensiert werden können. Das System muss behutsam reformiert werden.

Die Altersversorgung der örR-Pensionäre wird von ihm schon mal kritisiert, ein guter Anfang, denn alles, was nicht zum Programm gehört, kann als erstes reformiert werden. Die finanzielle Last verteilt sich gerecht auf alle Mitarbeiter des örR, das Programm leidet nicht darunter, der Bürger wird entlastet.

Der Rundfunkauftrag soll präziser formuliert werden, auch das dürfte für den Anfang auf wenig Widerstand stoßen, so wir doch ein Anrecht darauf haben. Verschiebungen des Programms von Zwangssender zu Privatsender werden den Bürger nach und nach entlasten, die Produktionskosten werden zu marktkonformen Preisen gesenkt. Der normale Mitarbeiter des örR wird das finanziell nicht spüren, aber die Chefetage wird Einbußen haben. Zu Recht, denn Taschen vollstopfen zu Lasten der Bürger ist unmoralisch.

Bessere Aufsicht wird vorgeschlagen, um sinnlose Gottschalkgehälter zu vermeiden. Bessere Aufsicht würde sicherlich 4 Milliarden Euro Jährlich einsparen, wenn plötzlich festgestellt wird, wo das Geld verschleudert, veruntreut und vergeudet wird. Auch ein Reformvorschlag, der ohne Verluste für den normalen örR-Mitarbeiter umgesetzt werden kann. Die Intendanten werden natürlich rumheulen, wie schlimm es sei, die Finanzen offenlegen zu müssen, wegen der heiligen Pressefreiheit natürlich, nicht wegen deren Verhaftungsgefahr.

Ein faires, einfaches Finanzierungssystem wir gefordert. Das wird so schnell nichts werden, denn örR lässt sich nichts wegnehmen. Die Bürger aber auch nicht, schon gar nicht die Rundfunkverweigerer. Solche Forderungen sollten also am Ende der Reform stehen.

Desweiteren hat @ChrisLPZ diese Pressemeldung gefunden:

Thema: Kfz-Gewerbe fordert: Keine Rundfunkbeiträge für Vorführwagen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17977.0.html

Ein Starker Gegner der Zwangsbeiträge ist das KFZ-Gewerbe, das sollte zu einer verstärkten Freundschaft zwischen uns führen.
Vorschlag: Wer sich in einen Betrieb aus dem KFZ-Gewerbe begeben muss, sollte dieses Thema ansprechen und Flyer verteilen.

Auch das
Thema: Reset-Taste für die Rundfunkgebühr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18021.msg118072.html#msg118072
sollte beachtet werden, um den Zwangsbeitrag rückabwickeln zu können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 13:38 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es gibt da noch einen weiteren, hochinteressanten und sehr aufschlussreichen "Beitrag"... ;)
Die vielleicht 10 min Lesezeit sollte sich jeder nehmen, der sich ernsthaft mit den auch uns als Betroffenen bevorstehenden Aufgaben beschäftigen will...

Medienbericht: Rundfunkbeitrag könnte auf über 19 Euro steigen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18117.msg118725.html#msg118725

mit Link zu einem weiteren, sehr umfangreichen Artikel von Volker Nünning auf medienkorrespondenz.de

Hier nur ein paar "knappe" Auszüge...
Zitat
Beermann reloaded
Unruhige Zeiten für ARD und ZDF:
Länder überprüfen Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Von Volker Nünning, 31.03.2016

Auf die öffentlich-rechtlichen Sender dürften in der näheren Zukunft unruhige Zeiten zukommen. Der Grund: Die Bundesländer wollen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überprüfen und dessen Organisationsstrukturen unter die Lupe nehmen. Dazu haben sie eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe zu installieren, hat nach MK-Informationen die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 16. März in Berlin beschlossen. Eingesetzt wurde die Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene, der Vorsitz wurde Rheinland-Pfalz und Sachsen übertragen. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von Staatssekretärin Heike Raab (SPD, Medienbevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz) und Staatsminister Fritz Jaeckel (CDU, Chef der sächsischen Staatskanzlei). Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der 16 Bundesländer und damit die Arbeit von deren Rundfunkkommission. Sachsen hat innerhalb der unionsgeführten Länder die Aufgabe, die Medienpolitik zu koordinieren. [...]

[...] Im Länderkreis gab es vor einigen Jahren die „Arbeitsgruppe Beitragsstabilität“, die vom damaligen sächsischen Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) geleitet wurde.

Diese Arbeitsgruppe war im Oktober 2010 von den Ministerpräsidenten eingesetzt worden. Sie sollte bis Oktober 2014 einen Vorschlag zur „Fortentwicklung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ vorlegen. Beermanns Devise als Arbeitsgruppenchef lautete, ARD und ZDF zum Sparen zu zwingen. In einem vom ihm verfassten „Zielpapier“ der Arbeitsgruppe war die Rede von „einer Neujustierung des gesetzlichen Programmauftrags unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilität“ (vgl. FK-Hefte Nr. 12/11 und 20/11). Als Sachsen dann im Oktober 2014 den Ministerpräsidenten einen – mit den übrigen Ländern nicht abgestimmten – achtseitigen Abschlussbericht vorlegte, waren darin keine konkreten Vorschläge zur Fortentwicklung des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Sender enthalten. Beermann selbst befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Absprung zur Bundesbank, wo er seit Januar 2015 Vorstandsmitglied ist. Die Länderchefs sahen im Oktober 2014 in Sachen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen weiteren Handlungsbedarf, so dass die Sache damit vom Tisch war (vgl. FK-Hefte Nr. 42/14 und 46/14).

Nun hat sich die Lage verändert. Die Länder sehen – letztlich aufgrund der KEF-Prognosen zur Rundfunkbeitragshöhe ab 2021 – Handlungsbedarf, und zwar offensichtlich dringenden. ‘Beermann reloaded’ sozusagen. Auftrag der neu eingesetzten Arbeitsgruppe ist es nun, den Ministerpräsidenten bis zu deren Jahreskonferenz im kommenden Oktober Themenfelder aufzulisten, damit die Regierungschefs eine Grundsatzentscheidung darüber treffen können, ob und gegebenenfalls wie bezüglich Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter vorzugehen ist. Wiewohl es Aufgabe der Länder ist, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und auch Strukturentscheidungen zu treffen – was angesichts von Medienkonvergenz und Internet-Zeitalter auch nicht völlig fernliegend ist –, so begeben sie sich hier auf juristisch heikles Terrain. [...]


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Auch Gregor Gysi hat einige Reformforschläge angedacht:
Im Thema Sie hat den Kanal voll - Sieglinde Baumert in Erzwingungshaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18169.msg119144.html#msg119144
hat User MeMyselfAndI seine Korrespondenz mit Gysi veröffentlicht.
Er fordert, dass örR bezahlbar bleiben muss. Volle Zustimmung, aber "Bezahlbares" sollte auch definiert werden. Was gehört zu dem, was bezahlbar sein soll, was gehört zu dem, was durch Zusatzbeiträge finanziert werden kann.
Er sieht eine soziale Ungerechtigkeit im Rundfunkbeitrag:

Zitat von: Gregor Gysi
Dieses jetzige Modell ist aber sozial ungerecht. Nichtzahler wurden mit einem Datenabgleich bei den Meldeämtern erfasst und die Ermäßigungen für Bedürftige und Menschen mit Behinderung gestrichen. Der Beitrag ist somit ungerecht und muss wieder unterschiedlichen Lebenssituationen angepasst werden.
Weiterhin schreibt er, was seine Partei gefordert hat:
Zitat von: Gregor Gysi
Wir wollen keinen obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgebührenstaat und keine zentrale Einwohnermeldekartei der Rundfunkanstalten und der GEZ. Unser Vorschlag bleibt: Wie bisher eine gerätebezogene Gebühr! Keine Schnüffelei durch die GEZ in allen Haushalten! Für neuartige Empfangsgeräte eine Grundgebühr von 5,76 Euro nur bei Nachweis der Nutzung (Online-Abonnement)! Und wir treten zudem dafür ein, die geltenden Regelungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu ändern. Geringverdiener, Studierende und Bezieher von Niedrigrenten sollen deshalb ebenso wie Arbeitslose in Hartz IV mit Zuverdienst die Möglichkeit zur Befreiung erhalten. Um einen dadurch bedingten Gebührenausfall zu kompensieren, sollen die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nach SGB II sowie sonstigen Träger von sozialen Leistungen für deren Empfänger die Gebühr übernehmen. Dies würde Spielraum für eine Gebührenbefreiung für die genannten Gruppen bringen.
Somit hat ein Politiker seine Möglichkeiten aufgezeigt, was er fordern kann oder bereit ist zu fordern. Bisher. Es muss ein Weg gefunden werden, einen Forderungskatalog aufzustellen, den jeder Politiker vertreten kann, damit sich etwas ändert.


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Die FDP kümmert sich rührend um eine Änderung des Rundfunkbeitragssystems:
Thema: Diskussionsabend Berchtesgaden: FDP spricht über Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18271.0/topicseen.html

Hoffentlich wird das Thema in den 20 Uhr Nachrichten nicht verschwiegen, diese demokratisch wichtige Veranstaltung betrifft JEDEN Bürger. Hat jemand Kontakt zur örtlichen AFD, um sie einzuladen, damit die Diskussionsrunde etwas lebhafter wird?


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Ein neuer Artikel in der "Zeit" regt Steuerfinanzierung an:

Rundfunkbeitrag - Stellen wir die Systemfrage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18309.msg119998.html#msg119998

Wobei es eigentlich keinen Einfluss auf irgendwelche Programme haben sollte, wie der Rundfunk finanziert wird, denn der öffentlich rechtliche Rundfunk besteht aus zwei Institutionen:

-Der Beitragseinzug zur Finanzierung
-Die Rundfunkanstalten mit den Intendanten, Gremien und Rundfunkräten für das unabhängige Programm.

Zudem sorgt die KEF weiterhin für die scheinbar unabhängige Feststellung des Finanzbedarfs, so wie bisher.

Die Staatsferne muss zunächst mal in den Rundfunkanstalten sichergestellt werden. Dort gibt es sie derzeit offenkundig nicht.
Wie geschehen, wurde beim Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kräftig gemauschelt. Herausgekommen ist ein sehr absurdes Gesetz. Gemauschel beim nächsten Entwurf wird sich nicht verhindern lassen, aber wenn das einkalkuliert wird, kann das Gesetz zur Rundfunkfinanzierung von vornherein so gestaltet werden, dass Fehler im System korrigiert werden können. Zwang für Rundfunkverweigerer muss vermieden werden. Dann pendelt sich die Finanzierung und die Beitragshöhe auf normalem Niveau ein. Die 10 %, die es nicht nutzen und zahlen wollen, gegen Mehreinnahmen für gerechtere Verteilung auf mehr und leistungsfähigere Schultern wird sich ausgleichen. Andere Effekte dürfen keine Berücksichtigung finden: ob es wieder Schwarzseher gibt, ob Reiche 5 mal mehr zahlen als Arme, ob irgendwelche Klagen zu befürchten sind ist nicht von Belang. Der Rundfunkbeitrag könnte auf 3-15 Euro rutschen, pro Steuerzahler, je nach Verdienst.
Damit örR diese Kröte schluckt, kann man ja mal Druck machen: entweder zwangslose Finanzierung oder mehr Kontrolle über die Verwendung der Zwangsbeiträge.


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