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Autor Thema: 14 Klagen abgewiesen! RF-Beitrag lt. Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß  (Gelesen 38056 mal)

s
  • Beiträge: 9
Hallo,
Trauriger Tag heute! CDU, CSU, SPD sind alle dafür. Die stecken doch alle unter einer Decke!  ich weiß nicht, ob ich mir weiter die Mühe machen muss, um an den VG Berlin zu schreiben und wieder 120 Seiten kopieren und abgeben soll etc.

Vor allem es ärgert mich am meisten, dass diese Schnarchsäcke auf kosten der Steuerzahler ca. 4,000,000,000 Euro nur allein für ihre Pensionen kriegen.
Die größte Filmindustrie der Welt in USA verbraucht unter ca. 7 Milliarden Euro und die beschissene deutsche Zwangsgebührkassierer bekommen mehr als 8 Milliarden und produzieren zu 95% ( ja, ich bin Fair ) Müll. Das spricht für sich! Offenbar man kann mit deutsche Bevölkerung (jede Menge Schafe dabei)  machen, was man will......
Gruß
S


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Wer oder was ist Amisch?


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Eine täuferisch-protestantische Glaubensgemeinschaft.
Mal googeln. Schreibt sich oft auch "amish".


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

w
  • Beiträge: 147
Der Weg bleibt bis auf Weiteres versperrt.
Verstehe ich jetzt nicht. Welcher Weg ist versperrt? Nach Bundesverwaltungsgericht kommt Bundesverfassungsgericht. Erst danach dann der EuGH. Wir sind noch lange nicht fertig - also Kopf hoch!


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

T
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Eine täuferisch-protestantische Glaubensgemeinschaft.
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Erst noch meinen Aufnahmeantrag für die Church of Satan ausfüllen.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

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"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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w
  • Beiträge: 147
Hallo Jasonbourne:

Ist schon eigenartig, von jemandem hier im Forum so einen Satz "argumentiert" zu bekommen.

"Dafuer muss man sich registrieren, da gibt es Gesetze und Regeln."

Vielleicht sollten Sie sich beim Beitragsserfies bewerben - da sucht man Menschen, die Regeln einhalten, weil sie auf einem Papier stehen (unabhängig von ihrem Rechts- oder Gerechtigkeitsgehalt)

Gruß,
Willnich


Edit "Bürger":
@jasonbourne bitte dieses nicht-rundfunkbeitragsrelevante Thema im Forum nicht weiter behandeln.
@willnich bitte ebenfalls nicht weiter darauf eingehen - allenfalls per PM.
Danke für Euer Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2016, 23:05 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Zitat
BVerwG:
Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.
Dummerweise sieht das schon der EuGH in C-337/06 völlig anders und meint, daß eine Möglichkeit keine Gegenleistung darstellt.

Daß auch ein Bundesgericht auf das höhere europäische Recht sch**ßt, läßt nur den Schluß zu, daß die Tage der EU gezählt sind.

45 Die diesen Anstalten so zur Verfügung gestellten Mittel werden ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgezahlt (vgl. in diesem Sinne Urteil University of Cambridge, Randnrn. 23 bis 25). Diese Zahlungen hängen nämlich nicht von einer vertraglichen Gegenleistung ab, da weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern sind. Diese sind allein wegen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, selbst wenn sie die Leistungen dieser Anstalten niemals in Anspruch nehmen.


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

j
  • Beiträge: 265
@ Willnicht:
Super Einstellung.
Gesetze gelten also nur, wenn sie gerade passen. Das ist nicht wie ein Rechtsstaat und eine Verfassung funktionieren sollte.

Hab ich wieder was gelernt, beim Beitragsservice denken sie ja genauso.

Ich habe auch noch nicht gehoert, das es bei einem Fluechtling in Dtl. lebensbedrohlich ausgesehen hat.
Sind sie doch ueber den Balkan eingereist.
Aber lassen wir das, auf dem Niveau will ich nicht diskutieren.

Wie geht es den nun in Bezug auf den Klageweg weiter?
Es hiess in den ersten Artikeln das der Weg zum Bundesverfassungsgericht versperrt ist.
Ganz zu kann er ja nicht sein, aber einfach wird es nicht - und billiger auch nicht.

Damit sind wir bei einem anderen Thema, das ich mal im Forum angesprochen habe:
Der rechtliche Weg scheint in die Sackgasse zu fuehren. Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?


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Also ich bin rechtlich nicht so up to date und natürlich mehr als schockiert von den Urteilen. Aber dies lehrt mich eins:
Ich werde jeden Cent bis aufs Blut verteidigen! Jeder Cent, der mir abgepresst werden soll wird 10x mal mehr Verwaltungsaufwand erzeugen als das er einbringt. Ich werde denen richtig auf die Nerven gehen. Die Urteile sind zwar eine Schande, eröffnen aber auch neue Möglichkeiten. Wer Beiträge kassiert muss damit rechnen, das man Ihm auf die Finger schaut. Unabhängig davon zeigt die aktuelle Entwicklung in Deutschland das die ÖR in einer tiefen Krise stecken und vermutlich auch nicht mehr heraus kommt. Das Publikum, welches sie jetzt haben wird früher oder später wegsterben und bei den jetzigen Generationen ist Zwang keine Option.



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Zitat
Das Publikum, welches sie jetzt haben wird früher oder später wegsterben und bei den jetzigen Generationen ist Zwang keine Option.

Darauf aufbauend sollten Informationen in Abiturstufen und darunter getragen werden. Also Bildung bei der nächsten Zielgruppe für Zwang. Es müsste auch mehr an junge Studenten heran getragen werden. Es muss ein größeres Bewusstsein für Zwang geschaffen werden mit dem Ziel Ihr seid damit nicht alleine, aber wenn jeder nur für sich kämpft erfolgen weiter solche unsinnige Begründungen. Die Gruppen welche Zwang satt haben müssen gebündelt werden und Ziel sind nicht direkt Klagen sondern der Dialog in den Landtagen. Dort gehört es hin, denn von dort geht der Sumpf aus. Was passiert bei den nächsten Wahlen, es ist mit Sicherheit nicht ausschließlich das Thema Bevölkerungswanderung verantwortlich für das teilweise schlechte Ergebnis. In den Landtagen muss ankommen, dass es neben dem Thema Bevölkerungswanderung noch dringend andere Themen gibt, denn letzteres ist erst akut seit ca. einem Jahr geworden und seitdem reagiert die Politik nur, aber sie hat keinen Plan. Beim Rundfunk ist die Planlosigkeit seit ca. 1995 sichtbar, es fehlt an einem zukünftigen Model, welches auch von allen Bürgern getragen wird. Mit jedem weiteren Jahr wurde das Problem nur verschoben aber nicht gelöst. Der Rundfunkbeitrag pro Wohnung ist so gesehen die Panikreaktion gewesen und die Planlosigkeit wird an der Anzahl der Klagen deutlich.


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Ich glaube einem Großteil der "jüngeren" Bürger ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Schon jetzt haben die TV Sender (Privat wie ÖR) eine massive Krise. Niemand schaut mehr. Den Sprung ins Internet haben die meisten verfehlt. Neue Akteure(Netflix, YouTube und Co.) sind aufs Parkett gekommen. Die heutige Generation schaut nicht mehr Linear. Genau das verkennen die ÖR und besiegeln damit ihr eigenes Schicksal: Sie werden nicht mehr gebraucht. Schon heute schaut niemand mehr in meinem Bekanntenkreis linear Fernsehen. Ganz selten werden die Mediatheken der ÖR genutzt. Hauptsächlich haben sich entsprechende Streamingdienste platziert. Kommen neue Generationen, werden auch andere Ansichten kommen. Persönlich sehe ich sonst momentan keine Chance aus dieser Ungerechtigkeit heraus zu kommen. Erst recht nicht vor dem Bundesverfassungsgericht....leider.


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Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?
In jedem Falle via EuGH, das jeder Bürger auch direkt anrufen darf, wenn europäische Belange betroffen sind.

Wurde im Forum schon einmal diskutiert; jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist kraft EU-Recht auch EU-Bürger und hat das Recht, sich direkt an alle direkten EU-Instanzen mit seinen Problemen zu wenden.

Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Da vor dem EuGH aber Anwaltszwang besteht, aber nur am EuGH zugelassene Anwälte akzeptiert werden, steht hier schon mal eine erste Hürde.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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Zitat
Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Das ist zumindest für die Punkte, welche auch in der schriftlichen Begründung aufgeführt werden, der Fall. Das Bundesverfassungsgericht gehört dabei nicht zum Instanzenweg der Verwaltungsgerichte.

Alle Punkte, welche keinen Eingang in die Begründung gefunden haben, sind nach dem Verständnis von PersonX nicht höchstinstanzlich entschieden und somit weiter offen und können auch weiter beklagt werden.


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Anton LaVey war aber kein ZDF/ARD Fan  ;)


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Wie bringt man das Monster Zwangsgebuehr  doch zum fallen?
In jedem Falle via EuGH, das jeder Bürger auch direkt anrufen darf, wenn europäische Belange betroffen sind.

Wurde im Forum schon einmal diskutiert; jeder Bürger eines EU-Mitgliedslandes ist kraft EU-Recht auch EU-Bürger und hat das Recht, sich direkt an alle direkten EU-Instanzen mit seinen Problemen zu wenden.

Idealerweise sollte der nationale Instanzenweg ausgereizt sein; Verpflichtung ist dieses jedoch nicht.

Da vor dem EuGH aber Anwaltszwang besteht, aber nur am EuGH zugelassene Anwälte akzeptiert werden, steht hier schon mal eine erste Hürde.

Ja, aber das dauert, dauert und kostet.

Zudem ist der Weg fuer viele nicht gangbar.

Der Witz ist doch eigentlich, das dass Bundesverwaltungsgericht letztendlich nicht prueft ob das ganze mit der Verfassung vereinbar ist, sondern eigentlich nur, ob der rechtsstaatlich vorgeschriebene Weg eingehalten wurde.
Das wurde er zwar nicht, weil der Beitrag eine Steuer ist und eben kein Beitrag, den die Laender nicht beschliessen duerfen, aber anderen Punkte sollte in dem Verfahren ja nicht geprueft worden sein?

Insgesamt ist mir  daher die Beurteilung, die man so bisher gehoert hat, auch viel zu weitreichend und eigentlich garnicht im ermessensbereich des Gerichts....


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