Uff, wieder zuhause...
800km weggeballert nur um mir das mal anzuschauen.
Meine Meinung zu dem ganzen:
Ich bin etwas enttäuscht über die Juristerei.
Ich hätte erwartet, daß gerade bei einem Verwaltungsgericht mehr auf Gesetze und Paragraphen eingegangen wird, um beispielsweise die Fehleinschätzung zu beleuchten, daß ein "Beitrag" nich so gestaltet & erhoben werden kann wie er es derzeit wird.
Irgendwie war es schwammig und aufgrund mehr oder weniger persönlicher Eindrücke wurde "bewertet", ob das nun ein Beitrag oder eine verkappte Steuer sei.
Ganz schlimm war heute das Abschweifen vom Thema, als Modelle diskutiert wurden, wie man denn den Beitrag gerechter gestalten könnte. Das war wirklich überhaptnicht das Thema, und statt daß der Richter dies gleich unterbindet musste ein Anwalt der Klägerseite eeendlich nach langer Zeit sagen: "Für das thema sitzen wir aber nicht hier" (o.ähnlich).
Die Mitleidsnummer des einen Rundfunkanwalts, wie schwer es doch sind wäre, die Beitragspflichtigen von den nicht-pflichtigen zu unterscheiden, der Verwaltungsaufwand usw. *kotz*
HEULT doch!
Dreist war auch die Lüge des Rundfunk-Justiziars, als er sagte, es sei datenschutzrechtlich ganz schlimm, wenn man jeden Bewohner einer Wohnung ermitteln müsste (also für einen pro-Kopf-Beitrag), das würde ja derzeit garnicht der Fall sein. Lachen und Rumoren im Saal. Die zweite dreiste Lüge war, daß beim der alten GEZ-GEbühr Zweitgeräte immer frei waren und auch damals nur jeder Haushalt einmal zahlte. Was ne Lüge, denn hatte das 18-järige Kind einer Familie eine Glotze oder das Radio im eigenen Zimmer wurde es genauso gebührenpflichtig.
Und hier hätte ein Anwalt der Klägerseite sofort reingrätschen (oder besser warten bis er das Wort hat?) und diese Lügen enttarnen.
Ich weiß nicht, ob es an mangelnder Vorbereitung lag? Ich glaube daß sich die anwälte wohl wesentlich weniger lang mit dem Thema beschäftigt haben als man annimmt.
Wie auch gesagt wurde, aufgrund des geringen Streitwerts sind die GEZ-Fällt ja wenig lukrativ für Anwälte.
Alleine deshalb werden diese sich nicht sehr lange damit beschäftigt haben.
Zwischendurch muß ich zur Verteidigung aller Klägeranwälte sagen, daß es doch einige gute und stichhaltige Argumente gab, daß beispielsweise diese Typisierung "Wohnung = Rundfunk" verfassungswidrig ist.
Naja, was es brachte sieht man morgen.