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Autor Thema: Live-Ticker aus Leipzig zu den Revisionen BVG Leipzig  (Gelesen 74196 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hinweis, dass heute nicht alle Punkte besprochen werden,

(gemeint ist sicher, dass diese wohl schon gestern angesprochen wurden)

Hinweis, dass die Richter an schon ergangene Entscheidungen des

Bundesverfassungsgericht gebunden sind.

Es wird über den § 5 Grundgesetz gesprochen.

Hat das BVG darüber zu befinden?

Hier nur Stichworte

Programmauftrag muss erfüllt werden, es gilt die Programmfreiheit, ok.

Bestands- und Finanzierungsgarantie für ÖRR

vorbehaltlich der anspruchsvollen Erfüllung dieses Auftrages



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Finanzierung durch Zwangsabgabe ist verfassungsrechtlich ok auch schon

bei der damaligen Gebühr.

AnKnüpfungspunkt vormals Empfangsgeräte jetzt Innehaben einer Wohnung.

Wäre dies eine Steuer, wäre die Kompetenz der Länder zu bedenken.

Zweckbindung wäre massgeblich.

Begrenzung auf die Deckung des Finanzbedarf, aber sie darf diese nicht übersteigen.

Steuer wäre eine Gemeinlast.

Aber hier gibt es eine individuelle Gegenleistung deshalb keine Steuer.


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Einsatz der Gelder für Pensionen und für die Verwaltung

(Vortrag RA, aber mehr als schwach, im Gegensatz zu RA Bölck gestern)

Zwischen gestern und heute sind schon krasse Unterschiede zu verzeichnen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Es wird versucht auseinander zu definieren:

Steuer und Beitrag.

Aber alles irgendwie halbherzig.



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Privileg des ÖRR bezüglich der Finanzierung.

Die Privaten haben dies nicht.

Mitwirkung bei der Meinungsbildung.

Bekommt man wirklich eine individuelle Leistung?

Verfassungsrechtliche Garantie für den ÖRR bzgl. der Finanzierung.

Es darf kein Staatsfernsehen geben (wäre bei Steuer problematisch)



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Da Zweckbindung, deshalb keine Steuer.

Erfüllung des Funktionsauftrages des ÖRRs

Vorzugslast.

Da mit jedem PC der ÖRR empfangbar.

Beispiel: Polen, bzgl. der tollen Ausgestaltung hier.

In allen Wohnungen stehen Empfangsgeräte, deshalb diese Regelung.



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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Anknüpfungspunkt Wohnung.

Mobile Empfangsgeräte überall empfangbar, deshalb eigentlich haltlos.

Steuer versus Zwecksteuer.

Es wird von einem Punkt zum anderen gesprungen, sehr schön strukturiert. ::)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Mögliche Belastungsgleichheit der Bürger.

Besondere Rechtfertigung

Ausgleich eines individuellen zurechenbaren Vorteils

Kommunikativer Nutzen

Ist allen aufzuerlegen (im Sendegebiet)

Vorteil hat aber nur derjenige mit Empfangsgerät

Vorteil nur für Nutzungswillige!!

Befugnis des Gesetzgebers zur Pauschalierung



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2016, 11:12 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Abgabengerechtigkeit

ÖRR ist ins Internet gegangen

Deshalb die Problematik der Kontrolle.

Gesetzgeber hat dem ÖRR den Auftrag gegeben, ins Internet zu gehen.

Ist im Staatsvertrag festgeschrieben

Typisierungsbefugnis des Gesetzgeber.

Die Einzelfallgerechtigkeit nimmt ab.

Gebührenbeauftragte mussten an der Türe klingeln und fragen.

Dieser Eingriff in die Privatsphäre sollte abgeschafft werden

Schutz der Privatssphäre ist wichtig.

(Gelächter)

Statistik: hoher Durchdringungsgrad mit Empfangsgeräten

Allgemein Nutzung von über 14-jährige von mind. 3 Stunden pro Tag. (lt. Statistik)

Hinweis des Richters, doch von Unmutäußerungen Abstand zu nehmen.




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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Richter stellt Beispiele von Schutzbehauptungen vor.

Dieses Gerät z.B. ist nur eine Attrappe

Beweislastumkehr

Etwas negatives unter Beweis zu stellen ist schwierig

Ich habe kein Gerät, wie beweisen.

Beispiel: England, dort kam es sogar zu Verhaftung, weil falsche Angaben daüber

Potentielles Nutzungsverhalten sollte zugrunde gelegt werden

jeder Bürger ab 18, jeder Bürger, der steuerpflichtig ist

dies wäre gerechter?

Dabei würden aber auch die Nichtnutzer erfasst werden ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 06:34 von karlsruhe«
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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Flucht vor der Abgabe soll verhindert werden.

Man kann sich dem nicht entziehen, auch als überzeugter

Nichtnutzer. (Wir sind nicht alle potentielle Verbrecher!!!)

Spontaner Applaus.  8)




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Artikel 3 Grundgesetz wird massiv verletzt

Zitat
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Single-Haushalt versus Mehrpersonen-Haushalt


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Pressefreiheit

für die Printmedien funktioniert  dies auch ohne Zwangsbeitrag dafür

Klägerin ohne Anwalt darf sich auch selber äußern

Möchte gerne den Schriftsatz ihres Anwaltes mal hören, da er ihr nicht bekannt ist

und der Anwalt nicht da ist (tolle und vertrauensvolle Zusammenarbeit)

Anwalt hat eine Revisionsbegründung eingereicht.

Die Klägerin möchte, dass diese vorgelesen wird.

Richter: sie müssen aber eine Abschrift bekommen haben.

Der Anwalt hat wohl mitgeteilt, dass er und die Klägerin nicht kommen würden

Klägerin: wofür brauche ich eigentlich einen Anwalt

Es wurde immer in ihrer Abwesenheit verhandelt.

Sie legt ihre Beweggründe dar (ohne Anwalt 8))

Sie sagt von sich selber, sie sei mutig und selber sehr kundig




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Sie trägt vor, dass ihr an der Eingangspforte ihr Wasser und Tee abgenommen wurde.

Wo bekommen ich jetzt ein Glas Wasser her, dies ist doch existentiell?

Richter: Dies hat Sicherheitsgründe

Anwaltspflicht: da es sich um rechtliche Fragen handelt, die für einen Laien

nicht verständlich sind.

Sie trägt die Bedrohungen vor, die ihr schriftlich vom Beitragsservice zugeschickt werden.

Der Anwalt sei notwendig, um ihr das "Juristische" zu übersetzen, dies sei nicht Aufgabe

der Richter.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Mal wieder Applaus. 8)

Hmm, wann werden wir mal wieder belehrt?

Ordnungswidrigkeit?

(Haftbefehl?)


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